Hallo,
grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Möbeln, die in irgendeiner Weise vom Vermieter gestellt werden und Bestandteil des Mietvertrages sind (zB Einbauküchen oder bestimmte Bodenbeläge) oder tatsächlich Mietereigentum sind.
Es mag bei letzterem einen „moralischen Druck“ geben, gewisse Dinge des Vormieters zu übernehmen, einen vertraglichen Druck gibt es nicht! Eine Wohnung ist grundsätzlich (von Mietergegenständen) geräumt zu übergeben. Daraus kann man ableiten, dass ein Vormieter gefälligt jeden Schrott, den er in seiner Bude hat, wegschafft! Es ist eine Freundlichkeit des Nachmieters, dem Vormieter eine Räumung zu erleichtern! Das kann man sehr wohl preismindernd anbringen.
Außerdem entpuppt sich so manche Hinterlassenschaft als ausgesprochen teuer! Der Kram wechselt nicht nur das Eigentum, sondern auch denjenigen der für seine Folgen haftet! So sollte man sich sehr gut überlegen, ob man allzuschwere Massivmöbel übernimmt, die wohlmöglich alte Bodendecken oder Vermieterbodenbeläge beschädigt haben. Das gleiche gilt natürlich erst recht für Deckenplatten und Bodenbeläge wie den tollen Flokati, der vollflächig verklebt wurde und nur noch mit der Flex wieder abgeht!
Für alles andere gibt es Ebay und örtliche Sozialkaufhäuser. Da bekommt man einen sehr guten Überblick, wieviel fünf oder zehn Jahr alte Möbel noch wert sind: in der Regel nicht mehr viel!
Gruß vom
Schnabel