Durch einen Steinschlag war ich gezwungen meinen PKW in die Werkstatt zu geben. Der Schaden wurde zu 100 Prozent vom Gegner übernommen, aber nun mußte ich auf ein Ausweichfahrzeug ausweichen um meiner Tätigkeit nachzukommen. Dazu lieh ich mir kein Fahrzeug aus ,sondern nutzte den Waagen einer Freundin ( ca. 4 Wochen ).Dazu meine Frage : die nicht „entstandenen“ Ausleihgebühren, da von Privat geholfen wurde, sind diese nicht trotzdem an den Geschädigten zu entrichten ? Wer kennt sich mit der Materie etwas aus ? Ich danke Euch schon jetzt im Vorfeld für Euer Interesse und Hilfe, Euer Kliffi.
Hallo!
Das wäre „Nutzungsausfall“. Es gibt entweder Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall.
Je nach Fahrzeug gibt’s da Tagespauschalen. Muss man die Versicherung des Verursachers fragen.
Aber doch nicht für 4 Wochen ? Scheibentausch brauchte 4 Wochen ? Das müsste man der Versicherung aber genau erläutern, warum das nötig war. Etwa weil Oldtimer und Scheibe musste erst irgendwo auf der Welt beschafft werden.
Oder war Steinschlag eine Steinlawine und Wagen war verschüttet ?
mfG
duck313
Hallo Duck,
deine Antwort muss ich etwas korrigieren!
Hallo!
Das wäre „Nutzungsausfall“. Es gibt entweder Mietwagenkosten
oder Nutzungsausfall.
Je nach Fahrzeug gibt’s da Tagespauschalen. Muss man die
Versicherung des Verursachers fragen.
Nein - man muss nicht die Versicherung des Verursachers fragen.
Es gibt Festsätze entsprechend des Fahrzeugs des Geschädigten.
Diese kann er auch bei seiner eigenen kfz-Versicherung erfragen.
Gruß Merger
Durch einen Steinschlag war ich gezwungen meinen PKW in die
Werkstatt zu geben.
Mir ist hier die Schadensursache nicht klar.
Wurde von Fremden Steine auf das Auto geworfen ?
Der Schaden wurde zu 100 Prozent vom
Gegner übernommen, aber nun mußte ich auf ein Ausweichfahrzeug
ausweichen um meiner Tätigkeit nachzukommen. Dazu lieh ich mir
kein Fahrzeug aus ,sondern nutzte den Waagen einer Freundin (
ca. 4 Wochen ).
4 Wochen ? wie kommen diese zusammen ?
Dazu meine Frage : die nicht „entstandenen“
Ausleihgebühren, da von Privat geholfen wurde, sind diese
nicht trotzdem an den Geschädigten zu entrichten ?
Nein - dafür gibt es nur eine Nutzungsausfallentschädigung aber max. für 12 Tage.
Wer kennt
sich mit der Materie etwas aus ? Ich danke Euch schon jetzt im
Vorfeld für Euer Interesse und Hilfe, Euer Kliffi.
Gruß Merger