Wie hoch darf die Schornsteinfegerrechnung sein?

Ich bin jedes Mal überrascht über die Rechnungen meines vor Ort vorgeschriebenen Schornsteinfegers. Dieses Mal hat er im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen meine Heizung „überprüft“, wobei ausschließlich die Messung der Abgaswege inklusive CO-Durchführung durchgeführt wurde.

In zwei Rechnungen wurden mir folgende Positionen in Rechnung gestellt:

Rechnung #1: „Gebühren entsprechend § 6 Anlage 3 der Kehr- und Überprüfungsordnung“

  • Feuerstättenbescheid für bis zu drei Feuerungsanlagen
  • Grundwert je Gebäude oder in Sondereigentum stehender Anlage nach §20 Absatz 2 SchfHwG einschließlich der ersten Nutzungseinheit
  • Feuerstättenschau an senkrechten Teilen von Abgasanlagen und Gruppen von Abgasanlagen
  • Feuerstättenschau je Feuerstätte
  • Überprüfung, ob eine Zentralheizung mit bestimmten Einrichtungen ausgestattet ist (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 2 Nummer 2 GEG)
  • Überprüfung, ob eine Umwälzpumpe in einer Zentralheizung mit einer bestimmten Vorrichtung ausgestattet ist (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 2 Nummer 3 GEG)
  • Überprüfung der Begrenzung der Wärmeabgabe bei Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 2 Nummer 4 GEG)

Rechnung #2: „Im Kundenauftrag ausgeführte, gemäß KÜO Anlage 1 und 1. BlmSchV gesetzlich vorgeschriebene und weitere Tätigkeiten“

  • Kehr- und Überprüfungstätigkeiten
  • Abgaswegprüfung, CO-Messung

Der Gesamtbetrag beläuft sich auf ca. 130 EUR.

Frage: Sind diese Rechnungen überhaupt noch akzeptabel, oder kann ich für die nicht durchgeführten Leistungen einen Widerspruch einlegen?

Hallo,
wir zahlen jedes Jahr (Mehrfamilienhaus) für die normale Prüfung 81,00 € an den Schornsteinfeger und wenn dazu noch eine Feuerstättenschau anfällt kommen nochmal 55,00 € .
Demnach gehen aus meiner Sicht die genannten 130,00 € in Ordnung.
Gruss
Czauderna

1 Like

Ich frage mich auch, wie die Schornis eigentlich über die Runden kommen. Mehr als eine Stunde (einschließlich Terminüberwachung, Anfahrt, Fakturierung und Verbuchung des Vorgangs) ist mit diesem Betrag nicht entlohnt - wenn der gleiche Schornsteinfeger einen Einzelhof irgendwo jwd betreut, darf er auch nicht mehr nehmen, und dann sieht es mau aus mit einem „überhaupt noch akzeptablen“ Stundenlohn.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Naja, bei einer Heizungs Wartung mache ich genau die gleichen Tätigkeiten wie der Schornsteinfeger inkl. Abgaswege prüfen und dergleichen.
Zusätzlich natürlich noch Kessel und Brenner reinigen, einstellen und die komplette Anlage durchchecken.
Da komme ich mit 1,5-2std hin und das kostet dann auch 150Euro +Material.

1 Like

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.