Wie hoch darf die Wassertemperatur sein?

hallo,
hätte mal eine hypothetische Frage.

Angenommen in der neuen Wohnung möchte man täglich duschen (soll’s geben :wink:

So, nun lässt sich aber die Temperatur (wird reguliert durch eine Therme im Bad) nicht so einstellen wie man das so kennt. Und zwar, angenommen, man kann die Wassertemperatur des Duschwassers auf „voll heiß“ einstellen, und das geht auch, nur Duschen geht damit nicht, eher Nudeln kochen…

Weiterhin angenommen man kann in die andere Richtung des Reglers drehen und die Temperatur auf „voll kalt“ einstellen, dieses geht natürlich auch, aber ich komme blöder weise nicht aus Island und komme mit dem Eisduschen nicht so klar…

Also auf lauwarm einstellen, und da ist schon das Problem, ES GEHT NICHT!

An der Therme kann man nichts mehr regulieren, der Regler ist angeblich verkalkt und lässt sich nicht mehr bewegen und der Regler an der Dusche selbst scheint binär zu funktionieren, entweder „voll heiß“ oder „voll kalt“, ein Mittelding (alos lauwarm) gibt es da nicht.

Und nun, weiterhin nur angenommen, kommt das Problem Mensch dazu. Der Vermieter schickt nämlich immer die selbe Sanitärfirma zum „Problemkind“, und diese Firma hat die „Anweisung“ die Kosten nicht hochschrauben zu lassen. Also reparieren ja, aber billig, billig…

Das Ergebnis ist das die Sanitärfirma bei jeder „Untersuchung“ davon spricht dass alles in Ordnung sei und lauwarmes Wasser auch aus der Dusche rauskommt. Aber liebe Freunde, es ist definitiv NICHT lauwarm, dass haben nicht nur Mitbewohner sondern auch Nachbarn bestätigt (die die „billig, billig“-Strategie auch gut kennen…

Nun die Frage (ich weiß, endlich):
Kann man irgendwo nachlesen wie hoch maximal die Temperatur des Duschwassers sein darf bei…

… heißer sowie lauwarmer Temperatur?

Bei einer Temperaturangabe (evtl. in einem Gesetz?) könnte man dann ja die Temperatur des angeblichen lauwarmen Wassers messen und dann wären die Spielchen vorbei.
Andernfalls dreht sich dieser hypothetischer Fall im Kreis %-(

Danke und LG
Lina

Hallo Lina,

unsere freiheitliche Grundordnung lässt es nicht zu, dem Bürger Vorschriften darüber zu machen, in welchem Temperaturbereich er sein Duschwasser zu mischen hat. Die Geschmäcker sind eben verschieden und die Masse der in Betrieb befindlichen Mischbatterien ist intakt. Stark beschäftigt wie er ist - und mangels ausreichender Nachfrage aus der Bevölkerung - hat es der Gesetzgeber hier offenbar bei einer Gesetzeslücke belassen. Vielleicht kommt irgendwann was aus Brüssel.

Gruß
smalbop

Vielleicht hilft so eine Thermostatgeregelte Mischbatterie?

Wenn dem Mieter die Massnahmen zu billig und wirkungslos erscheinen, kann er selbst aktiv werden. Ein Regler dürfte nicht die Welt kosten.

Hallo Lina,

die einzige Idee, die ich hätte: orientier dich an den empfohlenen Badetemperaturen. Und die liegen halt in etwa bei Körpertemperatur. 1-2 Grad mehr als Körpertemperatur gelten dann schon als deutlich warm. 45 Grad ist wirkliche Obergrenze. Als Grenze für Krantemperatur werden 50 Grad empfohlen, um Verbrühungen zu vermeiden.

LG Petra

Eine gesetzliche Regelung zu Mindesttemperaturen beim Duschen o.ä. gibt es m.E. nicht.

Wenn sich die Wassertemperatur beim Duschen nicht angemessen regulieren läßt, stellt dies aber sicherlich einen Mangel dar.
Konsequenz: Mindern und unter Fristsetzung zur Instandesetzung auffordern.
Erst wenn VM nicht mehr reagiert kann der Mieter selbst aktiv werden und selbst reparieren lassen. Die Kosten können dann mit der Miete verrechnet werden.
Das Problem ist aber die Beweisbarkeit, dass sich die Temperatur nicht regulieren läßt und die Instandsetzungsmaßnahmen des VM nicht gefruchtet
haben.

Hallo,
es gibt natürlich kein Gesetz, wie hoch oder wie nie niedrig die Wassertemperatur zum Duschen sein darf. Aber es gibt schon einige Gerichtsurteile zum Thema. Hier: http://www.urteile-mietrecht.net/Mietwohnung-Warmwas… ist eins zum Thema Mindesttemperatur.

Aber generell hat der Vermieter für die Mängelfreiheit der Mietsache zu sorgen. Wenn die Mischbatterie nicht mehr funktioniert, ist das ganz eindeutig ein Mangel, also muss er sie reparieren (lassen), wenn nicht dieser Mangel beim Einzug bereits vorhanden war und akzeptiert wurde oder der Mieter das Ding mutwillig zerstört hat. Ggf. kann die Kleinreparaturklausel greifen, aber vermutlich ist eine Reparatur hier zu teuer dafür (und anteilig zahlen gibt’s nicht).
Welche Temperatur nun erreichbar ist oder nicht spielt hier gar keine Rolle.
Gruß
loderunner (ianal)

Danke an alle für die Tipps :smile:))