Guten Tag,
nehmen wir einmal an, jemand interessiert sich für den Kauf einer Eigentumswohnung, um dort zu leben, sie ggf. später auch zu vermieten. Die Wohnung dient also auch zur Altersvorsorge der Person.
Worum es geht: Wie hoch darf die Gewinnspanne eines Bauträgers gegenüber dem geschätzen Wert sein?
Ein konkretes Szenario: Die Eigentumswohnung befindet sich in einem zu errichtenden Mehrfamilienhaus mit angenommen 10 Wohnungen. Alle Wohnungen kosten gemessen an ihrer Größe dasselbe (gleicher Preis pro Quadratmeter). Die Wohnungen sind verschieden groß, wonach sich für die betrachtete Wohnung ein Eigentümeranteil von angenommen 833/10.000 (entspricht 1/12) ergibt. Für diese Wohung wird ein Preis von angenommen 145.000 Euro verlangt. Geschätzt wird das Gebäude samt Grundstück auf insgesamt 1.200.000 Euro, entsprechend des Anteils von 1/12 ist die Wohnung samt des „Anteils“ am Gemeinschaftseigentum also 100.000 Euro wert. Wie hoch Kosten des Bauträgers wirklich sind, ist in diesem Szenario unbekannt. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass sie dem Wert entsprechen. Die Gewinnspanne würde in diesem Fall also 45 Prozent betragen, was einem Laien als sehr hoch erscheint.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
MarcO