wie hoch darf eine max. stolperkante auf gehwegen sein ? also eine plötzliche erhhebung beim gehen
Hallo!
Es käme sicherlich (wie eigentlich immer) auf den Einzelfall an.
Ist das ein sowieso holperiges Pflaster oder ist diese Fläche sehr eben und weist eine einzige Fehlstelle aus, die man dann fast regelmäßig übersieht und deswegen stolpert.
Aber ab 3,5 cm Höhe muss man wohl stets von einer erheblichen Unfallgefahr ausgehen,die ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht darstellt.
Info dazu : http://rae-schaub.eu/archives/134
MfG
duck313
Hallo,
wie hoch darf eine max. stolperkante auf gehwegen sein ? also eine plötzliche erhhebung beim gehen
Kannst Du mal konkreter beschreiben, was Du meinst? Meinst Du unbeabsichtigte Unebenheiten, wie sie etwa durch Pfusch am Bau oder etwa durch Wurzeln von Bäumen ergeben? Plötzlich entstehen die ja selten. Und selbst wenn die sich just im Moment des Entlanggehens plötzlich erheben, wird es dafür keine Normen geben.
Falls die Frage in Richtung Haftung/Schmerzensgeld bei einem Sturz infolge einer solchen
Unebenheit geht, wird es wie immer auf den konkreten Einzelfall ankommen. Hier mal ein Überblick, mit welchen Hindernissen ein Gehweggeher rechnen muss bzw. welche er sehen können muss.
Grüße