Wie hoch ist der Mindestbeitrag eines Freiberuflers in der GKV?

Guten Tag,

ich bin seit kurzem freiberuflich selbstständig und habe (noch) kein hohes Einkommen.

Meine gesetzliche Krankenversicherung wollte Angaben darüber, wieviel ich verdiene.

Aufgrund meines letzten Steuerbescheids, geht sie von 347,92 Euro „Arbeitseinkommen“ monatlich aus.

Daraus ergibt sich laut der GKV: 52,19 Euro Krankenversicherung, 9,05 Euro Pflegeversicherung und 28,72 Euro „Auffüllbetrag Pflegeversicherung“ sowie 165,69 Euro „Auffüllbetrag Krankenversicherung“

Zusammen: 255,65 Euro! In drei Tagen wollen sie schon das Geld für die vergangenen 2 Monate.

Ich finde das total verrückt. Mit 347 Euro Einkommen soll ich 255 zahlen!
Da ich zum Leben noch Erspartes zum Abfedern habe, möchte es allein schaffen und nicht zum Arbeitsamt gehen.

  1. Haben die richtig gerechnet? Addieren sich die realen Prozente mit den Auffüll-Prozenten für 1.104,98 Euro? Logischer wären für mich nur die Prozente von 1.104,98 Euro, weil mindestens davon ausgegangen wird.

  2. Gibt es irgendwie einen geringeren GKV-Beitrag von dem die mir nichts gesagt haben? Zwei auch selbstständige Personen aus meinem Umfeld sagten mir, ihr Beitrag läge bei ca. 160 Euro im Monat.

  3. Beim Antrag wollten sie unbedingt wissen, ob ich haupt- oder nebenberuflich tätig bin. Obwohl ich meine Stunden nicht genau bemessen kann, habe ich dort 30 Wochenstunden und „hauptberuflich“ angegeben. Hätte ich auch einfach sagen können, meine Tätigkeit wäre nebenberuflich und wäre der Beitrag dann niedriger?

  4. Gibt es in größeren Städten Beratungsstellen für so etwas? Ich weiss leider nicht, wohin ich mich wenden kann.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Hallo Patrick,

woher hast du diese Zahlen?

Hast du einen Bescheid bekommen? Woher kommt die Summe von 1104,98 Euro?

Der Beitragsrechner meiner Krankenkasse sagt Folgendes:

Ihre Angaben

  Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit	nein
  Ihr monatlicher Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit	347,92 EUR
  Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld	nein
  Ihre monatlichen Beiträge
  Selbstständige mit Kind/ern
  TK-Krankenversicherung	305,03 EUR	(= 14,0 %)
  TK-Zusatzbeitrag	21,79 EUR  (= 1,0 %)
  TK-Pflegeversicherung	51,20 EUR	(= 2,35 %)
  Selbstständige ohne Kind/er
  TK-Krankenversicherung	305,03 EUR	(= 14,0 %)
  TK-Zusatzbeitrag	21,79 EUR	(= 1,0 %)	
  TK-Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren	56,65 EUR	(= 2,6 %)
Für die Beitragsberechnung werden die **Mindesteinnahmen von 2.178,75 Euro** herangezogen. 

Dann geben sie noch an unter „Beitragsermäßigung“:
Eine Beitragsermäßigung senkt die aktuelle Einkommens-Untergrenze für
die Berechnung Ihres Beitrags - die „Mindesteinnahme“ - von monatlich
2.178,75 Euro auf monatlich 1.452,50 Euro. Das ist der Wert, der auch
für die Selbstständigen gilt, die den Gründungszuschuss erhalten. Wären
Sie zum Beispiel ohne Anspruch auf Krankengeld versichert und hätten
nicht mehr Einkommen als 1.452,50 Euro im Monat, läge Ihr monatlicher
Beitrag zur Krankenversicherung aktuell bei 217,88 Euro. Das ist der
geringstmögliche Beitrag für Selbstständige.

Nebenberuflich wäre es, wenn du noch eine hauptberufliche Tätigkeit hättest. Hast du sie? Wohl nicht …

Gruß
Christa

Wenn es so wäre- JA.

Aber hast Du denn noch eine nicht-selbsttätige Arbeit ? Bist Du irgendwo angestellt und hast daraus Einnahmen.
Dann wärest Du ja gesetzlich versichert und wenn die Nebentätigkeit bestimmte Wochenzeit und Einnahmen daraus nicht übersteigt, bliebe das auch so.
Kein Zusatzbeitrag, kein selbst versichern, man bleibt GKV Pflichtmitglied über seinen Hauptberuf.

Und die Kollegen, die angeblich oder tatsächlich ca. 160-170 € zahlen haben dann minimale Einkünfte aus der Selbstständigkeit.
Weniger geht nicht, es ist der Mindestbeitrag, bemessen nach einem fiktiven Einkommen von ca. 900 €/monatlich.

Bei einem Selbstständigen, der neu in die Versicherungspflicht einsteigt, ist das Festlegen des Beitrages auch schwierig.
Zu viel gezahltes bekäme man aber zurück, wenn die erste Steuererklärung vorliegt und die tatsächlichen Einnahmen feststehen.

MfG
duck313

Ja, aber der Mindestbeitrag bleibt dennoch. Woher hast du jetzt die 900? Das, was meine Krankenversicherung angibt, liegt deutlich darüber.

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Na gut, passt hier wohl doch nicht ganz.

Die ca. 900 € Bemessungsgrundlage sind für den Mindestbeitrag( die genannten ca. 160 - 170 €) , den man z.B. zahlen muss, wenn man nicht mehr über die Arbeit oder familienversichert ist.

Bei Selbstständigen ist es wohl doch tatsächlich anders, also höher.

Hallo,

vorab noch einige Nachfragen:

  • Wird eine Förderung für Existenzgründer von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter bezogen?

  • Ist die freiberufliche Tätigkeit im weiteren Sinne künstlerisch (z.B. Webdesigner, Musiklehrer, Fotograf …)?

  • ledig oder verheiratet?

Gruß
RHW

Liebe Christa,

vielen Dank jetzt schon für diese hilfreichen Informationen!

Die Zahlen stehen in einer Zahlungsaufforderung der HEK, in dem sie meinen jetzigen monatlichen Beitrag festsetzen.

Darin gibts die Punkte „Einkommen“, „Krankenversicherung 15%“, „Pflegeversicherung 2,6%“, „Auffüllbetrag Pflegeversicherung 1.104,58 Euro“ sowie „Auffüllbetrag Krankenversicherung 1.104,58 Euro“.

Durch ihre Angaben über den Wert von „1.452,50 Euro“ machen die „1.104,58 Euro“ endlich Sinn. Es ist die Differenz von 1.452,50 Euro und 347,92 Euro.

Ich soll also in Höhe eines fiktives, „ermäßigten“ Einkommens von 1.452,50 Euro bezahlen.

Einen Gründungszuschuss erhalte ich nicht.

Mit Grüßen…

  1. Nein.

  2. Ich war früher mal in der KSK. Meiner jetzige Tätigkeit erfüllt die Vorgaben leider nicht mehr.

  3. ledig

Wie müsste mein beruflicher Status sein, damit ich in diese 900er-Kategorie zähle?

Hier stehts:
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/selbststaendige/

1.452,50 Euro: für Selbstständige ohne Krankengeld-Anspruch & schon mit dem Status „HÄRTEFALL“

968,33 Euro: für Personen ohne Einkommen

Ach Mensch, das ist echt deprimierend.

Ach ja, noch was. Bei den Angaben im Antrag auf die „freiwillige Versicherung“ wollten sie unbedingt wissen, ob ich wöchentlich mehr als 20 Stunden für meine Tätigkeit aufwende.

Warum spielt das eine Rolle? Ich habe 30 Stunden angegeben. Könnte diese Angabe im Falle von weniger als 20 Stunden Einfluss auf den Beitrag haben?

LG!

Hallo

Hat eigentlich jemand von euch eine Ahnung, warum dieser hohe Mindestbeitrag erhoben wird? - Soll man sich nicht selbständig machen, sondern lieber Alg II beziehen? Gibt es irgendeinen vernünftigen Grund für diesen Mindestbeitrag?

Also, es ist doch einleuchtend, dass unter diesen Umständen ein geringverdienender Selbständiger aufgeben muss. Ist das gewollt? Sollen die Leute lieber nichts machen?

Ich reg mich schon seit ungefähr fünfzehn Jahren über diesen Quatsch auf :rage:

Hallo,

es gibt einen Mindestbeitrag für freiwillg gesetzlich Versicherte und der ist selbst für Berufslose bei ca. 180 EUR/Monat. Und bei hauptberuflich Selbstständigen gibt es höhere Normalbeträge, von denen man aber sehr schlecht runterkommt.

Wovon lebst Du wirklich ? Und wieviel Zeit braucht die Selbstständigkeit wirklich ? Du musst unbedingt von der Hauptberuflichen Selbstständigkeit weg.

Viel Glück

Barmer

Ich befürchte, dass das irgendwelche historischen Gründe hat und noch niemand auf die Idee kam das mal an die Gegenwart anzupassen. Die SV sind ja mal vor mehr als 100 Jahren für abhängig Beschäftigte erfunden worden.
Bei der GKV ist mir da inzwischen so vieles unverständlich. Vielleicht gelingt ja mal irgendwann eine richtige Reform, die auch sowas berücksichtigt. Hätte eigentlich schon mit der Einführung der Krankenversicherungspflicht passieren müssen.
So ist es aber wie bei so vielen Sozialmaßnahmen in diesem Staat, sie fördern die Abhängigkeit von Sozialleistungen. Das ist wie der Feuerwehrmann, der zündelt, um zu zeigen wie toll er ist.

KSK- Kommando Spezialkräfte

oder Künstler Sozialkasse

Hallo,

bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit gilt die Mindesteinnahme von 968 Euro monatlich (bei Einkünften bis 415 Euro kann bis zum 23. Geburtstag eine kostenlose Familienversicherung über die Eltern in Betracht kommen).

Bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit gilt bei niedrigen Einnahmen die Mindesteinnahme von 1453 Euro monatlich (wenn man mit der Lebensgefährtiun zusammenlebt, können auch deren Einkünfte und deren Vermögen bei der Prüfung, welche Mindesteinnahme gilt, herangezogen werden - aber nicht für die Beitragsberechnung!).

Von den Einnahmen können die Kosten der selbständigen Tätigkeit abgezogen werden (z.B. auch Abschreibungen). Es gelten die Regelungen des Einkommensteuerrechts.

Die Abgrenzung hauptberuflich oder nebenberuflich erfolgt durch die Krankenkasse. Die Höhe aller Einnahmen (aufgeteilt nach Einnahmearte), die wöchentliche Arbeitszeit und die Tatsache, ob eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden, sind dabei relevant.

Bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. auch Forstwirte, Fischwirte, Pferdezüchter, Imker etc.) gelten komplett andere Regelungen.

Die Mindesteinnahmen wurden 1989 vom Gesetzgeber verbindlich für alle Krankenkassen vorgegeben. Das Bundessozialgericht hat diese Regelungen für rechtens befunden, da für Selbständige grds, eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht.

Bei nirdrigen Einkünften kann beim Jobcenter aufstockendes Arbeitslosengeld II beantragt werden. Es sind dann aber regelmäßig alle Einnahme- und Ausgabebelege dem Jobcenter vorzulegen.

Gruß
RHW

Bei weniger als 20 Stunden könntest du - falls du sonst keine Arbeit hast - nebenberuflich Freiberufler und hauptberuflich arbeitslos sein. Wenn du die Möglichkeit hättest, da irgendwas vom Jobcenter zu kriegen, dann wärst du jedenfalls diese Krankenversicherungsbeiträge los. - Das geht natürlich nur, wenn du nicht viel Vermögen hast, und ein Vergnügen ist das Jobcenter nicht, und sehr zeitaufwändig.

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