Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Berechnung des Urlaubsanspruchs nach einer Kündigung.
Urlaubsanspruch laut Arbeitsvertrag 28 Tage im Jahr bei einer 5-Tage Woche.
Beginn des Arbeitsverhältnisses: 11.01.2016
Ende des Arbeitsverhältnisses: 20.03.2016.
Wie hoch ist hierbei der Urlaubsanspruch?
Ist die Annahme korrekt das hier „nur“ ein Anspruch von 2 Tagen besteht? Meiner Meinung ist das etwas zu wenig, oder? Kann hier jemand die Grundlage nennen und ggf. ein Gesetz?
Herzlichen Dank vorab.