Wie hoch ist die Besoldung beim Grundwehrdienst?

Hallo!

Stimmt es, dass die Besoldung für Grundwehrdienstleistende höher ist, als die für Zivis? Wie hoch ist sie zurzeit?

Besten Dank, Matthias

Hallo Core,

mit der Besoldung allein ist es nicht getan. Es kommen noch eine Vielzahl anderer Leistungen hinzu. Hier ein Auszug aus www.dbwv.de

Als Grundwehrdienstleistender erhalten Sie:

Selbstverstaendlich Ihren Wehrsold (am Anfang 14,50 DM taeglich). Darueber hinaus bekommen Sie einen Mobilitätszuschlag (bei Entfernung Wohnort/Standort)

  • bei 30 - 50 km eine DM taeglich
  • bei mehr als 50 - 100 km drei DM taeglich
  • mehr als 100 km sechs DM taeglich.

Weitere Leistungen des Bundes sind:

Kostenlose Familienheimfahrten
unentgeltliche Gemeinschaftsunterkunft
unentgeltliche Dienstbekleidung
unentgeltliche truppenaerztliche Versorgung und
unentgeltliche Gemeinschaftsverpflegung.

Je nach Verwendung kommen auch noch Zulagen in Betracht. Diese erhalten Sie ohne besonderen Antrag. Allerdings gibt es gewisse Leistungen, die Ihre Mitarbeit erfordern!

Bitte beachten !

Arbeitslosengeld

Schueler und Studenten, die im Anschluß an Ihre Ausbildung nach mindestens zweimonatiger Arbeitssuche Wehrdienst
leisten, haben nach ihrem Grundwehrdienst, wenn sie weiterhin eine Vollbeschaeftigung anstreben, einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld. Der zehnmonatige Grundwehrdienst reicht zur Erfuellung der Anwartschaftszeit aus. Voraussetzung:
Sie haben sich mehr als zwei Monate vor der Einberufung beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und stehen dem
Arbeitsamt zur Verfuegung. Falls diese Voraussetzungen nicht erfuellt sind, kommt Sozialhilfe bei Beduerftigkeit in
Betracht. Sonst kann auch Arbeitslosenhilfe in Betracht kommen. Naehere Auskuenfte erteilt das Arbeitsamt.

Krankenversicherung

Eine bei der gesetzlichen Krankenkasse bestehende Pflicht- oder freiwillige Versicherung wird aufrecht erhalten. Der Anspruch auf Leistungen ruht. Die Beitraege zahlt der Bund. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie nach der Entlassung noch krankenversichert sind. Sonst schliessen Sie vor der Einberufung eine freiwillige Krankenversicherung ab. Der Bund zahlt.

Unterhaltsleistungen

Grundwehrdienstleistende und FWDL (freiwillig laengerdienende
Wehrdienstpflichtige) koennen im Rahmen des Unterhaltsicherungsgesetzes Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs erhalten. So kann die Ehefrau bis zu 2087 Mark beziehen und für Kinder kommen bis zu 418 Mark je Kind in
Betracht. Ausserdem gibt es bei verheirateten Grundwehrdienstleistenden Ueberbrueckungsgeld, Weihnachtsgeld, und weitere Einzelleistungen und Sonderleistungen (z.B. Erstattung von Beitraegen zu Versicherungen). Fuer beruflich selbständige Wehrpflichtige kann es Wirtschaftsbeihilfe oder Verdienstausfallentschädigung geben. Unverheiratete Grundwehrdienstleistende koennen eine Beihilfe zu Kreditkosten und eine Mietbeihilfe erhalten. Naehere Auskuenfte ueber die Voraussetzungen erhalten Sie bei den Unterhaltssicherungsbehoerden. Zustaendig ist die Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes. Bitte beachten: Das Antragsrecht erlischt drei Monate nach Beendigung des Wehrdienstes.

Lebensversicherungsbeitraege

Nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz koennen Ihnen auch Lebensversicherungsbeitraege erstattet werden. Auskuenfte
erteilen das Kreiswehrersatzamt oder der Sozialdienst der Bundeswehr. Wichtigste Voraussetzungen:
Die Lebensversicherung muß 12 Monate vor der Einberufung bestanden haben; Sie sind Versicherungsnehmer versicherte Person und bezugsberechtigt Auszahlung nicht vor Vollendung des 60 Lebensjahres. Antragsvordrucke werden bei der Truppe ausgegeben. Antraege sind bei Ihrer Wehrbereichsverwaltung zu stellen.

Soweit zu dem, was der DBwV sagt.

Gruss, tigger

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Zivis können eventuell mehr rausholen
Ich weiß nicht, ob das heute auch noch gilt, aber früher konnten Zivis, wenn sie z.B. zuhause wohnten, durch Auszahlung von Verpflegungsgeld und Unterkunftsgeld etc. durchaus mehr auf der Hand haben als ein Wehrdienstleistender.

Wenn ja, dann ist dies ein Vorteil gegenueber dem Wehrpflichtigen, der sich zwar teilweise das Verpflegungsgeld auszahlen lassen kann (z. B. Urlaub), allerdings ist eine Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der dienstlichen Unterkunft beim WDL nicht moeglich. Ich weiss allerdings nicht, wie es sich da beim FWDL (z. B. W23) gestaltet.

Ich weiß nicht, ob das heute auch noch gilt, aber früher
konnten Zivis, wenn sie z.B. zuhause wohnten, durch Auszahlung
von Verpflegungsgeld und Unterkunftsgeld etc. durchaus mehr
auf der Hand haben als ein Wehrdienstleistender.

Wenn ja, dann ist dies ein Vorteil gegenueber dem
Wehrpflichtigen, der sich zwar teilweise das Verpflegungsgeld
auszahlen lassen kann (z. B. Urlaub), allerdings ist eine
Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der dienstlichen
Unterkunft beim WDL nicht moeglich. Ich weiss allerdings
nicht, wie es sich da beim FWDL (z. B. W23) gestaltet.

Das ist immer noch so: Zivis koennen sich Verpflegungs- und Wohngeld auszahlen lassen, sofern die Dienststelle diesen Service nicht anbieten kann. Kann sie dies jedoch tun, so darf kein Geld ausgezahlt werden, egal, ob der Zivi isst oder nicht.

Insgesamt ist es finanziell am besten, wenn man in der Dienststelle wohnen und dort auch an allen Mahlzeiten teilnehmen koennte. Dies ist jedoch meist nicht der Fall.

–Mathias

Zivis mehr?
Tach,

klar ist eine Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft möglich, soll ich sie Dir schicken? *ggg* Das ist sowohl bei Wehrdienstleistenden als auch bei Längerdienenden möglich. Hierzu ist lediglich ein Antrag mit einer Begründung zu stellen.

So habe ich tägliches Verpflegungsgeld erhalten, plus Dienstzulagen, normaler Sold und sonstiges Vergütungen habe ich weit mehr bekommen wie jeder Zivi…:wink:

CIAo

Ja, wenn´s bei Dir so war, dann wird´s bei FWDLern wohl so sein. Wie gesagt, bei FWDL weiss ich es nicht genau. Allerdings, als mein Bruder noch beim Bund war (in Muenster und wohnte bei Muenster), war eine Befreiung fuer ihn nicht moeglich, da Wehrdienstleistender. Eine Befreiung ist naemlich auch nicht moeglich, wenn der Soldat unter 25 Jahre alt ist und dabei nicht ueber einen eigenen Hausstand verfuegt. Wenn sowas sonst genehmigt wird, handelt es sich grundsaetzlich um eine Ausnahmengenehmigungen, fuer die schon eine Unterschrift nur vom KpChef nicht mehr ausreichend ist. Da geht dann schon der Kommandeur mit ran. Deshalb, nicht das ich es Dir nicht abnehmen wuerde, aber auf Deiner Genehmigung muesste ja irgendwas vonwegen VMBl, oder bla, bla, bla draufstehen. Reiko, ich glaube Dir natuerlich voll und ganz. Ich wuerde nur gerne wissen, welche Vorschrift beim Bund, welches VMBlatt oder Weisung diese Genehmigung unterstuetzt.

Weil ohne Kommandeur da sonst so grundsaetzlich nichts zu machen ist. Eine Befreiung von W10+ von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Truppenverpflegung und der „offiziellen“ Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft ist ansonsten niemals moeglich. „Normale“ Wehrdienstleistende werden ansonsten nicht befreit. Wo steht das? Meine eMail-Adresse hast Du.

Schoenen Wochenausklang wuenscht Dir

tigger

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Hallö auch,

irgendwo in den Tiefen meiner Festplatte hab ich sämtliche Unterlagen, die meine Dienstzeit btreffen, ich muss mal wühlen. Die Vorschrift, nach denen die Befreiung von der Gemeinschaftsunterkunft sowie Gemeinschaftsverpflegung (nur Frühstück und Abend, Mittag durfte nicht befreit werden) war die ZDv 23/10, Absatz und Kapitel muss ich ma wie gesagt rauswühlen. Als FWDL ist es kein Problem, aber auch als W10 bzw W+, der ich vorher war, hab ich den Heimschläfer bekommen…:wink: (vielleicht lags daran, dass ich im Brigadestab S1 war und der Oberst ein guter Freund von mir *ggg*).

Ich schua mal, wie gesagt, auch Dir ein schönes WE

CIAo
Reiko

Hi, ich schreib mir das mal mit, damit ich´s meinem Bruderle nach Deutschland schicken kann. Vielleicht kann er da noch was rausholen…aber die Sache mit dem Oberst trifft natuerlich bei ihm nicht zu…bei den Topos ischt er

Waere wirklich nett, wenn Du mal nachsehen wuerdest.

Schoenes Wochenende

tigger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallö Tigger,

ein Topo, so so…*ggg*. Ist er W10, W+ oder FWDL oder sonst was?

Auf meiner Platte hab ich nur meine Beförderungen, Dienstzeugnisse etc. gefunden, heisst, ich muss mich in die dunklen Gemächer begeben und meine papiermässigen Archive durchkramen, aber ich habs noch, ganz sicher, hab alles aufgehoben…:wink: Ich lass dann von mir lesen…

Er kann nichts desto trotz schon jetzt einen Antrag auf Befreiung von der Nutzung der Gemeinschaftsunterkunft sowie zur Befreiung von der Gemeinschaftverpflegung stellen. Wichtig ist hierbei, dass der Dienstantritt und die zeitgemässe Ausübung des Dienstes gewährleistet ist. Wohnt er also 4 Stunden vom Dienstort weg, hat er keine Chance, den Heimschläfer zu bekommen. Er kann sich dennoch schon vorab beim S1 seines Batallions erkundigen, in der Vorschriftenstelle der Stabskompanie kann er sich betreffende ZDv auch ausleihen und nachlesen.

Good Luck

CIAo
Reiko

Hi Reiko,

habe vorhin von meinem Bruder erfahren, dass es im Prinzip so geht, wie Du es gesagt hast. Allerdings geht es wohl nur dann, wenn der Wohnort nicht weiter als 50km vom Standort entfernt ist.
Ausserdem muss grundsaetzlich der KpChef zustimmen. Allerdings wird er es fuer sich nicht mehr beantragen wollen, da er in zwei Wochen aus der Bundeswehr entlassen wird. Tja, so ischt das nu mal…

Vielen Dank und bis denn

tigger

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Na dann

Hallö Tigger,

die letzten ein bis zwei Wochen sind eh die schärfsten, die man dort erleben kann, wer da nicht dabei ist, ist selber schuld…:wink:

Nun, bis neulich denn mal

CIAo
Reiko

Hi Sir!

Zu welchen unmenschlichen Zeiten bist Du denn noch im Netz?
Naja, bei mir war´s gestern nicht anders.

Uebrigens…ja, mein Bruder meinte auch, dass es beim Bund
jetzt richtig interessant wird. Zwar ist er dem Alkohol nicht
sehr zugetan, aber er meinte auch eher, dass die Abgaenger von
den Vorgesetzten gar nicht mehr richtig wahr- und ernstgenommen werden. Die sparen sich jetzt jeglichen Stress und jegliche Hektik und bemerken wohl staendig, dass die Leute ja sowieso
bald weg sind. Die sind da jetzt nur noch am „bronxen“ (vermutlich von „Bronx“, was wohl beim Bund eine Fachbezeichnung fuer „Draussen vor der Tuer oder auf einem LKW rumsitzen und abquatschen und rauchen“ ist.

Naja, nichts fuer ungut!

Bis denn, tigger

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