Bei größeren Distanzen verlangt das Finanzamt meistens, dass die Pkw-Nutzung glaubhaft gemacht werden soll. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage von Tankbelegen oder durch Inspektionsrechnungen, aus denen die Kilometerstände hervorgehen, erfolgen.
Hallo,
du wurdest im Laufe der letzten Antworten etwa 10mal gefragt, wie das Finanzamt die Kürzung begründet hat.
Da du darauf keine Antwort gibst, gehe ich davon aus, dass dir die Sache egal ist.
Stimmt’s?
Servus,
auch wenn zu diesem Wort in den üblichen Wörterbüchern Komparativ und Superlativ angeführt werden, bin ich der Ansicht, dass es nichts gibt, was zwischen „schlüssig“ und „nicht schlüssig“ läge - etwas ist schlüssig, oder es ist nicht schlüssig; sonst gäbe es ja auch sowas wie einen halben logischen Schluss oder einen logischen Dreiviertelschluss.
Geschenkt - gerne schreibe ich
Der Haken an der ganzen Geschichte ist freilich nicht RotAlges Erläuterung zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 i.V.m. § 9 Abs. 4 EStG, in der praktisch alles steht, was zum Thema „Pendlerpauschale“ relevant ist. Der Haken ist, dass Pavlina entscheidende Teile des Sachverhalts trotz flehentlicher Bitten der Handvoll Leute, die ihr gerne helfen wollten (und von denen mindestens zwei auch dazu in der Lage wären), streng geheim hält.
Ich vermute mittlerweile, dass der Bekannte seinen Dienstsitz formal in Köln-Chorweiler, WI-Thaerstr. oder in Pullach-Heilmannstr. hat und unter keinen Umständen verraten darf, wohin er wirklich jeden Tag fährt.
Schöne Grüße
MM
Das steht zwar haarklein in dem ESt-Bescheid, den Pavlina bekommen hat, aber es ist streng geheim. Außerdem wäre es langweilig, wenn sie es verriete. Viel lustiger ist es für sie, wenn sie zusehen kann, wie hier alle im Nebel herumstochern.
Schöne Grüße
MM
Der wird bei einer erklärten Entfernung von 146 km so gut wie immer verlangt. Pavlina hat sich vermutlich genauso kooperativ verhalten wie hier und ärgert sich jetzt, dass sie mit den Folgen leben muss.
Ich nicht so sehr.
Schöne Grüße
MM