Sehr geehrte „textpertin“,
Pflegegeld wird sowohl als Geldleistung, Sachleistung oder Kombinationsleistung regelmäßig monatlich gezahlt.
Vollstationäre häusliche Pflege gibt es nicht. Es gibt entweder vollstationäre Pflege, teilstationäre Pflege oder häusliche Pflege.
Wird die Pflege nicht durch zugelassene Pflegekräfte erbracht, sondern zum Beispiel durch die Angehörigen oder sonstige ehrenamtliche Helfer, wird stattdessen das so genannte Pflegegeld als Geldleistung gezahlt:
■Pflegestufe I: 225 Euro monatlich
■Pflegestufe II: 430 Euro monatlich
■Pflegestufe III: 685 Euro monatlich
Zum 1.1.2012 werden diese Beträge erhöht:
■Pflegestufe I: 235 Euro monatlich
■Pflegestufe II: 440 Euro monatlich
■Pflegestufe III: 700 Euro monatlich
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen außerdem künftig in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert werden. Da die bisherigen Leistungen ab 2008 stufenweise angehoben wurden, beginnt die entsprechende Dynamisierung erstmals 2015, drei Jahre nach Abschluss der Anhebung der Sachleistungsbeträge in 2012. Die Dynamisierung der Leistungen erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern liegt im Ermessen der Politik.
In der häuslichen Pflege gibt es beim Pflegegeld keine Stufe III H.
Die Stufe III H gibt es nur bei professioneller Pflege.
Pflegebedürftige erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch qualifizierte Fachkräfte.
Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit werden die Kosten für Einsätze von zugelassenen ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen bis zu den folgenden Beträgen übernommen:
■Pflegestufe I bis 440 Euro im Monat
■Pflegestufe II bis 1.040 Euro im Monat
■Pflegestufe III bis 1.510 Euro im Monat
■Pflegestufe III - Härtefall bis zu 1.918 Euro im Monat
Kombinierte Leistungen
Wird die Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst nicht in voller Höhe in Anspruch genommen und ist neben einer professionellen Pflegekraft zumindest eine weitere Person (beispielsweise ein Familienangehöriger oder Bekannter) tätig, kann gleichzeitig ein vermindertes Pflegegeld beansprucht werden.
Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe II nimmt die Pflegesachleistung im Wert von 600 Euro in Anspruch. Das sind 57,69 % von 1.040 Euro. Pflegegeld der Stufe II gibt es dann noch in Höhe von 42,31 % von 430 Euro, das sind 181,93 Euro.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
René Marcel Sernow
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