Wie ist das Brauch bei erfolgloser Reparatur?

Hi!
Tja, da war ja unser Auto gerade erst in der Werkstatt. Irgendein Elektronik-Kram.

Reparaturkosten: 370 Euro. Das Ersatzteil (Elektronikmodul im Multifunktionslenkrad): 150 €.

Wenige Tage später blieb die Karre wieder stehn. Exakt die selben Symptome wie vorher. Ich muss also davon ausgehen, dass das ausgetauschte Teil gar nicht defekt war. Laut Aussage der Werkstatt könne man das auch nicht prüfen (nur anhand der Fehlerauslesungen…).

Also ist seit 23. das Auto wieder in der Werkstatt, uns graust schon vor der Rechnung. Wir haben auch einen Minikleinen Ersatzwagen bekommen (Weihnachtseinkäufe etc.). Vor allem weiß ja offensichtlich niemand, ob das dann wirklich zielführend ist, wenn wieder irgendwas ausgetauscht wird.

Was ist denn da so üblich? Wird die nächste Reparatur komplett angerechnet? Ist das reine Kulanzfrage oder gibt es da Rechtsnormen, die das festlegen?

Danke Euch
kernig

Normaler Weise solange auf Reparatur bestehen bis der eigentliche Fehler behoben ist und nicht immer Rechnung wieder hin wieder Rechnung usw. da sind schnell paar Tausend EUROS weg…:frowning:
Also müßte die Werkstatt das zweite mal auf Kulanz reparieren weil der Fehler noch besteht.
Eventuell nur Ersatzteile in Rechnung stellen.
Auch mal eine andere Werkstatt aufsuchen…wenn Kein Erfolg sich einstellt.

Hallo,

ich drücke mich mal so aus: Ich wprde die REchnung 1 gar nicht bezahlen, weil das Problem ja nicht behoben ist. Wenn die Werkstatt sagt: Wir haben gearbeitet, dann sage ich: Ihr habt nicht richtig diagnostiziert und auch nicht den Fehler behoben. Warum soll ich für Erfolglosigkeit bezahlen ? Vllt strengen sie sich dann an. Ob ich damit im Recht liege mag ich nicht zu 100% sagen…

Aber ein Werkstattwechsel oder eine Internetrecherche können durchaus erfolgversprechend sein. Ich mußte einer Werkstatt die Teilenummer der Standheizung im Toyota-Austauschprogramm sagen um sie der anderen Werkstatt mitzubringen.

Alles nur, weil Sie ihre internen Rundmails nicht lesen oder im Intranet abrufen !!! Warum ? Zeitmangel durch Personalmangel…

MfG

Moin!

Achte darauf, dass ein schriftlicher Werkstattauftrag existiert welcher besagt, dass der Fehler lt. Beschreibung zu beheben ist, nicht etwas der Austausch irgendeines Teiles, welches möglicherweise gar nicht für den Fehler verantwortlich ist.
Danach dann solange auf Nachbesserung bestehen, bis der Fehler behoben ist.
Eine Erhöhung der Rechnungssumme muss dann ggf. genau begründet werden.

Pürfe erst mal den Auftrag, welchen Du der Werkstatt erteilt hast. Korrigiere diesen ggf.
Bei Ärger, wende Dich an die Schiedsstelle der KfZ-Innung. Das kostet zunächst nichts.
Lehne ein Pfandrecht auf Dein Auto bei Auftragserteilung ab.

Gruß,
M.

Hallo,

da rollen sich mir wieder die Fußnägel hoch.

Reparaturkosten: 370 Euro. Das Ersatzteil (Elektronikmodul im
Multifunktionslenkrad): 150 €.

Was im MF-Lenkrad soll bitte dafür verantwortlich sein, dass der Wagen komplett stehen bleibt?

Da ist die Hupe drin, die Fernbedienung fürs Radio und die Geschwindigkeitsregeanlage.

Wenige Tage später blieb die Karre wieder stehn. Exakt die
selben Symptome wie vorher. Ich muss also davon ausgehen, dass
das ausgetauschte Teil gar nicht defekt war. Laut Aussage der
Werkstatt könne man das auch nicht prüfen (nur anhand der
Fehlerauslesungen…).

Das ist so typisch … ich sollte auch mal über 700,- DM für ein Steuergerät blechen. Ich war bei der Reparatur zugegen. Nach dem Austausch sprang es immer noch nicht an. Dann suchte man den Fehler und fand ihn: Ein vom Marder durchgebissenes Kabelchen.

Den kompletten Geber für die Tankanzeige (Omega A) sollte ich bezahlen (600 DM). Ursache: Eine Dichtung, Preis 1,40 DM.

Meine Exfreundin sollte einen neuen Scheinwerfer bezahlen, weil mir (da hab ich mich zugegeben auch blöd angestellt) beim Lampenwechsel ein Schräubchen verlustig ging. Anstatt irgendeine andere passende Schraube aus der Schraubenkiste (wo die Schrauben hinkommen, die sie beim Zusammenbau anderer Autos immer vergessen!) zu holen.
Denen habe ich freundlich was erzählt.

Dann sollte sie ein komplettes Steuergerät bezahlen, weil bei Nässe immer die ABS-leuchte aufflackerte.
Tatsächliche Ursache: Oxid an einem popeligen Steckverbinder.

Also ist seit 23. das Auto wieder in der Werkstatt, uns graust
schon vor der Rechnung.

Sucht vorher mit denen das Gespräch, wie die sich das bei Symptomgleichheit vorstellen.

Was ist denn da so üblich? Wird die nächste Reparatur komplett
angerechnet? Ist das reine Kulanzfrage oder gibt es da
Rechtsnormen, die das festlegen?

Es ist ein Werkvertrag. Die Werkstatt schuldet den Erfolg.

Auto gegen Bares
Hi!
Die Sache mit Rechnung bezahlen ist leider nicht mögilch.

Weil das Auto nur gegen Bezahlung der Rechnung herausgegeben wird…
Auch fuhr das Auto ja erstmal, so nach 50-100km trat der Fehler wieder auf.

Werkstattwechsel ist das nächste, was wir machen werden. Wobei die Werkstatt wohl schon bei Opel direkt war mit dem Wagen… Von denen kam die 1. (falsche) Diagnose.

Grüße
kernig

Hallo,

wie einige Vorredner bereits sagten: es besteht im Grunde ein Werkvertrag. Dieser schuldet ein „Werk“, in Ihrem Falle: Instandsetzung Ihres Fahrzeugs.

Allerdings schient mir der Auftrag lt. vorliegendem Sachverhalt nicht sehr eindeutig beschrieben zu sein, denn wenn in einem Multifunktionslenkrad etwas defekt ist, betrifft das wie schon gesagt regelmäßig nur den Bereich Audio, Tempomat und Airbag.

Fahren tut die Karre aber weiterhin.

Prüfen Sie Ihren (hoffentlich schriftlichen) Auftrag, ansonsten verfahren Sie wie weiter oben beschrieben und bestehen Sie auf FEHLERBEHEBUNG. Es ist der Werkstatt zwar „erlaubt“, zu tauschen, was sie wollen - bezahlen müssen Sie jedoch nur das, was den Fehler verursacht hat - sofern der Reparaturauftrag EINDEUTIG formuliert ist.

Das BGB regelt dann den Rest beim Werkvertrag (Abnahme, Gewährleistung etc.).

Oftmals wird aber auch ein Fahrzeug abgegeben mit den Worten: „… guckt mal, was der hat …“ - na ja, dann wird halt viel „gefunden“.

Eine seriöse Werkstatt wird Ihnen erläutern, warum dieses Teil (wirklich im Lenkrad?) getauscht wurde und was sie als nächste zu tun gedenken.

Viel Erfolg.

hi kernig

ich lese gespannt mit und warte auf die Auflösung. Denn die dürfte alle interessieren,
die ein Gerät (oder Auto) zur FEHLERSUCHE in eine Werkstätte geben

Daß die „Reparatur“ ein Werkvertrag mit einem feststehenden, geschuldeten Erfolg ist, nämlich dem Funktionieren der Sache, ist klar.

Ich warte aber noch auf den Hinweis, daß der Aufwand des Unternehmers, diesen Erfolg herbeizuführen, ganz allein ihm selber überlassen bleibt.

Er allein entscheidet, welche Teile getauscht werden müssen.

Ich schätze, das bleibt ein Streitthema, die Antworten sind zu einfach gestrickt.
Es bleibt das gespräch mit dem Unternehmer, ob er aufgrund seiner fachlichen Eignung
beurteilen können musste, ob die Teile getauscht werden mussten

viel Erfolg

Hallo,

da rollen sich mir wieder die Fußnägel hoch.

gleichfalls…

Was im MF-Lenkrad soll bitte dafür verantwortlich sein, dass
der Wagen komplett stehen bleibt?
Da ist die Hupe drin, die Fernbedienung fürs Radio und die
Geschwindigkeitsregeanlage.

Und vielleicht noch (Getriebe-) Schaltwippen/Tasten?

Zudem hängt das alles im CAN-Bus, und man sieht öfter, dass ein defektes Steuergerät oder Modul im Bus entweder den ganzen Bus lahmlegt, oder auch z.B. nur manchmal die WFS. Insbesondere gerne bei französischen Modellen…

So als Denkansatz für künftige „Ratschläge“.

Wenige Tage später blieb die Karre wieder stehn. Exakt die
selben Symptome wie vorher. Ich muss also davon ausgehen, dass
das ausgetauschte Teil gar nicht defekt war. Laut Aussage der
Werkstatt könne man das auch nicht prüfen (nur anhand der
Fehlerauslesungen…).

Das ist so typisch … ich sollte auch mal über 700,- DM für
ein Steuergerät blechen.

Ja, ärgerlich, aber so ist es nun mal. Manche StG kann man einfach nicht prüfen, man kann sich nur auf die Diagnoseauswertung verlassen. Wenn das Ding erst mal auf dem Tisch liegt, ist Schluss mit testen.

Ich war bei der Reparatur zugegen.
Nach dem Austausch sprang es immer noch nicht an. Dann suchte
man den Fehler und fand ihn: Ein vom Marder durchgebissenes
Kabelchen.

Absolut richtig. Oft wird blind auf die Diagnose vertraut, das ist dumm und unfachmännisch. Betriebe, sie so handeln, sind Teilehändler mit Austauschservice, keine Handwerker.

Grüße
formcia

Zum Thema: Ich halte, ohne weiteres (absolut erforderliches) Wissen um Fehler und Fahrzeug, die erste Herangehensweise schon auch für seltsam.
Ein fairer Betrieb wird vielleicht nur Teile berechnen, wir würden dies so handhaben, falls nicht eindeutig vorab der Kunde informiert wurde, dass der Tausch eines Bauteils nur sehr eingeschränkt Erfolg versprechend ist, aber der einzig sinnvolle Weg. Manchmal geht’s halt nicht anders.

Und vielleicht noch (Getriebe-) Schaltwippen/Tasten?

Nee, kernig hat einen Opel Astra aus der Helmut-Kohl-Ära.

Zudem hängt das alles im CAN-Bus, und man sieht öfter, dass
ein defektes Steuergerät oder Modul im Bus entweder den ganzen
Bus lahmlegt, oder auch z.B. nur manchmal die WFS.
Insbesondere gerne bei französischen Modellen…

So als Denkansatz für künftige „Ratschläge“.

Dennoch sollte man erst einen Fehler eingrenzen und sich nicht blind auf Diagnosesysteme verlassen. Wohin das führt, siehst du hier.

Das ist wie mit den Navigationsgeräten - eine wertvolle Hilfe, aber der Verstand ist anzulassen!