Wie ist das gemeint - und was bedeutet es wirklich?

Ich halte dieses Konstrukt für interpretationsfähig.

Wer macht mit beim Raten?

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:thinking:
Parken darf man mit Autos (keine Motorräder, LKWs oder WoMos) auf den ausgewiesenen Flächen zwischen 9 und 16/18 Uhr, wenn man einen Parkschein hat - außerhalb der Zeiten ersetzt der Bewohnerausweis den Parkschein

Bewohner mit Ausweis dürfen also immer
Nichtbewohner nur zu den erlaubten Zeiten mit Parkschein

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  • mich meld * :wink:

Ich finde, es ist alles sonnenklar. Es dauert halt eine Weile, bis man alles erfaßt/kapiert hat.

Parken erlaubt:

  • nur Pkw
  • nur in gekennzeichneten Flächen
  • Mo-Fr 9-18 + Sa 9-16 (steht da 16?)
    nur mit Parkschein oder mit Bewohner-Parkausweis Nr. 4(?)
  • außerhalb der genannten Uhrzeiten jeder Pkw.
    .
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Sicher?
Man könnte auch annehmen, dass dort außerhalb der genannten Uhrzeiten niemand parken darf.

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… und deswegen auch der Bewohnerausweis, damit die eine Chance haben überhaupt irgendwo zu parken

Wozu einen ausgewiesenen Parkplatz nachts und am Sonntag leerstehen lassen?

Das ist m.E. ein typischer „Geschäfts“-Parkplatz (evtl. auch einer Behörde).
Im zugehörigen Gebäude sind Ladengeschäfte, Büros und Arztpraxen.
Die Bewohner-Ausweise werden an Laden-, Büro- und Praxis-Inhaber sowie deren Personal ausgegeben.
Die Kundschaft darf kostenpflichtige Parkscheine beziehen.

@X_Strom wird wissen, wo er geknipst hat. :wink:

Ergänzung:
Es können auch Parkplätze an einer Straße zwischen Fahrbahn und Gehweg sein.

Ich denke, es ist nicht möglich, aus einem Parkplatzzeichen mittels Zusatzzeichen ein zeitweises Parkverbot zu machen. Wenn es Zeiten gibt, in denen die fragliche Fläche nicht als Parkplatz gilt, dann ist es ja immer noch lediglich so, als würde das gesamte Schild in der Zeit nicht vorhanden sein. Und dann dürfte man ja immer noch gemäß allgemeinen Regeln parken.

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4 Sternchen für Dich! * neidischguck*
Von den vieren sind 1 Fußgängerin und ein Radfahrer.
:slight_smile:

Das sehe ich auch so. Die Beschilderung wäre in einem solchen Fall ein eingeschränktes Halteverbot (rundes blau-rotes Schild) mit Zusatzzeichen, auf dem die Ausnahme-Uhrzeiten genannt sind.

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Wo siehst Du das „oder“? - und!

Ich meine, da fehlt das „frei“ auf dem Bewohner ZZ?!

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Genau. Woran erkennt man, wer zu den angegeben Zeiten nicht oder nur oder doch parken darf?
Ich dachte, in Deutschland sei alles klar geregelt…

Natürlich „oder“!
Es kann ja nur zweierlei Autos geben, die werktags tagsüber dort parken dürfen:
die einen mit einmal gültigem Parkschein aus dem Automaten, die anderen mit Bewohner-Ausweis, der ja quasi ein Dauer-Parkschein ist, dessen Gebühr (meistens) jährlich im voraus bezahlt werden mußte.

Nach Deiner Lesart müßten Bewohner dann doppelt zahlen!

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Aber diese abenteuerliche Beschilderungskombination lässt wirklich sehr viele Fragen aufkommen. Ich finde auch fraglich, was nun außerhalb gekennzeichneter Flächen eigentlich gilt. Angenommen, es gäbe eine solche nicht markierte Fläche, auf der man nach allgemeinen StVO-Parkregeln legal parken dürfte, in diesem Bereich: Hier dürfte man doch dann völlig ohne Einschränkungen parken oder?

Außerhalb der markierten Flächen darf gar niemand parken - mit gar keinem Fahrzeug - zu keiner Uhrzeit - weder mit noch ohne Parkschein/Anwohnerausweis

Das einzige was strittig ist, ist was in den Randzeiten erlaubt/verboten ist… welches der (Zusatz)schilder ist dann aufgehoben?

Also: das Parken an sich, parken mit Parkschein, nur Autos,…. oder darf niemand etwas oder alle alles :grin:

Einverstanden!

Ich tendiere immer noch zu einem Flächenparkplatz (analog Supermarkt-Parkplatz), der sich rechts von der Schildersäule befindet. (Dahinter ist direkt eine Straße zu sehen.)

Ob die Flächen einzeln in Pkw-Größe markiert sind oder in größeren Bereichen für mehrere Pkws, läßt sich von meinem Küchentisch aus nicht feststellen.
Ist aber auch egal. Fakt ist aber, daß die Pkws „freie Bahn“ zum Rein- und Rausfahren des Platzes haben müssen - das sind die nicht-markierten Flächen.

Das Uhrzeiten-Schild bestimmt, ob das Parken was kostet oder ob nicht. Somit stehen die beiden Parkschein- bzw. Ausweis-Schilder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Uhrzeiten-Schild.

Nimmt man die vorgenannten 3 Schilder weg, bleiben drei übrig, die 24/7 gelten:

  • P-Schild (wg. hier(!) darf geparkt werden)
  • nur in markierten Flächen (wg. Rein- und Rausfahren)
  • nur Pkws (wg. der Größe der markierten Flächen).

Ich versuche nachzuvollziehen, woran Du zweifelst, komme aber nicht drauf. Mir erscheint das wirklich alles klar wie Kloßbrühe - wobei wir ja nur die Schilder zu Gesichte bekommen haben und nicht die restliche Örtlichkeit.

@X_Strom
Wann möchtest Du lösen?
:wink:

Es ist nicht lösbar.
Die StVO sieht keine Logik beim Bearbeiten mehrerer Zusatzzeichen vor.

Ich interpretiere es so:

Parken ist erlaubt, wenn

(Mo-Fr 9-18h / Sa 9-16h) UND (mit Parkschein) UND (nur in gekennzeichneten Flächen) UND (nur PKW).
Davon frei (Fehler im Schild!) sind Anwohner mit Parkausweis.

Tatsächlich ist es mir nicht klar, was in der restlichen Zeit gilt.

Das Zeichen „P“ erlaubt das Parken, aber es bedeutet ja in einfacheren Fällen zugleich das Parkverbot für die, die nicht unter die Erlaubnis fallen. Einfaches Beispiel wäre ja das Zusatzzeichen „Rollstuhlfahrer“, welches die Erlaubnis für Gehbehinderte mit dem gleichzeitigen Verbot für Nichtberechtigte verbindet.

Allerdings lese ich in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO):
„Sollen Verkehrszeichen nur zu gewissen Zeiten gelten, dürfen sie sonst nicht sichtbar sein. Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 277.1, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. „8-16 h“, zeitlich beschränkt werden."

Zugleich steht die zeitliche Beschränkung ja ganz oben, dürfte sich demnach nicht auf einzelne Einschränkungen weiter unten beziehen, also schlussfolgere ich:
Das Verkehrszeichen gilt nur zu den genannten Zeiten.
Außerhalb dieser Zeiten ist es „nicht vorhanden“ und da dem Parken dort sonst keine Regeln entgegenstehen, ist es dann erlaubt. Übrigens auch LKW, Brückenlegepanzern und Pferdefuhrwerken.

Zwei Anmerkungen:
Das Schild steht an der Einfahrt eines Parkplatzes - aber quer dazu und nur aus einer Fahrtrichtung erkennbar. Und der Parkplatz hat seit Asphaltierungsarbeiten vor einem Jahr keine Markierungen mehr.

Wer nicht gerade aus dem Wohngebiet kommend dort auf den Parkplatz fährt, kann das Schild nicht beim Einfahren sehen. Zudem würde ich es gar nicht auf den Parkplatz beziehen, sondern auf die Straße - und dass in der hintersten Ecke des Parkplatzes ein Parkscheinautomat steht, kann ich ja nicht wissen, wenn ein VW Bus davor stand.

Diese Beschilderung reiht sich ein in eine ganze Folge unsinniger, unklarer und falscher Verkehrszeichen in meiner Stadt.

Mehrere davon habe ich bereits durch freundliche Hinweise ans Amt beseitigen lassen können.

Auch in den Nachbarstädten scheint das Engagement (oder das Wissen) der Leute dort stetig abzunehmen. Ich komme auf dem Weg zu einem Kunden nahezu täglich an einer fortschreitenden Baustelle vorbei, bei der das Versetzen von „30“ Schildern 500m Bundesstraße zur Schleichzone ohne Baustelle erklären. Prompt beim Ortseingang und ebendort beginnender Baustelle sind dann wieder 50 km/h erlaubt.