Wie ist das mit der Mitversicherung der Kinder bei Beamten?

Hey ihr Lieben,
also ich bin Beamtin und beginne momentan mit der Kinderplanung :wink:
Allerdings ist es schwierig als Laie den Überblick im Versicherungschaos  zu behalten…nun zu meiner Frage: Wie versichere Ich ein Neugeborenes denn richtig? Muss ich da einen extra Vertrag abschließen oder kann ich es mit in meinen aufnhemen?
Ich wäre über jede Hilfe froh :wink:
Vielen lieben Dank vorab
Sassi

Moin,

versichere Ich ein Neugeborenes denn richtig?

Du meinst vermutlich die Krankenversicherung. Um ein vollständige Auskunft geben zu können, müßte man wissen, wie der Kindesvater versichert ist.

Muss ich da einen extra Vertrag abschließen

Wenn Du dein Kind privat krankenversichern willst (es hat einen Beihilfeanspruch von 80 %), mußt Du einen eigenen Vertrag abschließen. Ich vermute, dass Du privat versichert bist. In diesem Fall wird das Kind in Deinen Tarifen ohne Gesundheitsprüfung versichert, wenn du es gleich nach der Geburt bei Deiner PKV anmeldest. Bei dem hohen Beihilfeanspruch wird der Beitrag überschaubar sein.

Gruß

Nordlicht

Hallo!

Um ein
vollständige Auskunft geben zu können, müßte man wissen, wie
der Kindesvater versichert ist.

Wobei es auch interessant wäre, wie die (zukünftige) Kindesmutter versichert ist. Auch wenn sie in den meisten Fällen privat versichert sein wird, gibt es Ausnahmen, ich bin z. B. nach einigen Überlegungen hin und her in der gesetzlichen Versicherung geblieben. Ich weiß nicht, ob das nur in Niedersachsen so ist, aber ich muss leider den Beitrag komplett selbst zahlen. Ich hatte mal gelesen, dass es in einigen Bundesländern (NRW? Hessen?) Zuschüsse vom Dienstherren gibt, in Niedersachsen jedenfalls nicht. :frowning:

Gruß
Christa

Wobei es auch interessant wäre, wie die (zukünftige) Kindesmutter versichert ist.

Wenn sie nicht in der PKV wäre, hätte sie es mit Sicherheit angegeben.

einigen Bundesländern (NRW? Hessen?) Zuschüsse vom

In diesen beiden Ländern definitiv nicht.

einigen Bundesländern (NRW? Hessen?) Zuschüsse vom

In diesen beiden Ländern definitiv nicht.

in hessen gibbet paarundreißig euro pro monat. weiss ich, weil die nette dame von der besoldungsstelle uns darauf hingewiesen hat, dass wir das doch noch beantragen können.

hier in NRW aktuell:

Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub)
Erhalte ich während der Elternzeit einen Zuschuss zu meinen Krankenkassenbeiträgen?

Ja, für die Zeit der Elternzeit werden Ihnen die Beiträge für die Krankenversicherung in Höhe von monatlich 31 € erstattet. Voraussetzung ist, dass Ihre Bezüge vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung * nicht überschritten haben.

gruß inder

Hallo inder,

Erhalte ich während der Elternzeit einen Zuschuss zu meinen
Krankenkassenbeiträgen?

nein, das meinte ich nicht. Das gab’s auch in Niedersachsen zu meiner Elternzeit (2006/2007).

Ich war aber der Meinung, irgendwann mal gelesen zu haben, dass es zumindest in irgend einem Bundesland (Niedersachsen war’s definitiv nicht) so eine Art Zuschuss, evtl. sogar in Höhe von 50% (also wie der normale AG-Anteil beim sozialversicherungspflichtigen AN), geben soll. Vielleicht aber auch nur „gegeben hat“, sprich vor einiger Zeit ja, aktuell nein, denn ich weiß nicht mehr, wie lange es her ist, dass ich das gelesen haben soll.

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa,

Ich war aber der Meinung, irgendwann mal gelesen zu haben,
dass es zumindest in irgend einem Bundesland (Niedersachsen
war’s definitiv nicht) so eine Art Zuschuss, evtl. sogar in
Höhe von 50% (also wie der normale AG-Anteil beim
sozialversicherungspflichtigen AN), geben soll.

Diese Regelung gibt es noch - aber nicht für Beamte, sondern für Angestellte die ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze bereits seit 1998 haben und zwar in Rheinland-Pfalz.
Beispiel dazu:
Angestellter ledig. Beihilfesatz 50 % abzüglich 20 % = 30 %
Beihilfekonforme Restkostenversicherung über PKV = 70 %.
Davon beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten in Höhe von 50 %.

Einen Zuschuss in Höhe von 50 % für Beamte zu den Beiträgen gibt es definitv nicht.

Gruß Merger

Hey Wölfchen,
da du nur die KV meinen kann hierzu etwas: Du musst leider einen eigenen Vetrag für dein Kind abschließen und kannst es nicht einfach so mit in deinen integrieren. Das gute jedoch, du kannst es privat versichern, da die Beamten hier einen Sonderstatus genießen-Allerdings nicht höher als du selbst versichert bist! Auf http://www.beamten-infoportal.de/mitversicherung-neu… gibt es dazu einen guten Artikel…beantwortet eigentlich alle Fragen zum Theme Neugeborenenversicherung!
Hoffe, ich hab dir helfen können.
LG
RollenderStein