Servus an alle:smiley:
Ich bin Jung-beamter und habe mich mit meinen Kollegen neulich mal über die Vor und Nachteile in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung unterhalten und ein paar waren der Meinung, dass es für mich sinnvoller wäre in die GV zu gehen.
Nur mal angenommen ich würde das machen…wie würde ich das anstellen? Was muss dabei beachtet werden?
danke
Hallo,
wenn du uns noch das Bundesland verräts können wir dir helfen
Grüße
miamei
Hallo Hoernchen88,
das ist ganz einfach…
vorausgesetzt du bist zur Zeit in der GKV versichert,
Servus an alle:smiley:
Ich bin Jung-beamter und habe mich mit meinen Kollegen neulich
mal über die Vor und Nachteile in der privaten und
gesetzlichen Krankenversicherung unterhalten und ein paar
waren der Meinung, dass es für mich sinnvoller wäre in die GV
zu gehen.
Nur mal angenommen ich würde das machen…wie würde ich das
anstellen?
dann teilst Du der GKV mit, dass Du ab dem xx.xx.xxxx Beamtenanwärter bist
und ein Wechsel in die freiwillige GKV erfolgen muss.
Was muss dabei beachtet werden?
dass Du einige Euronen mehr zahlst als bei der PKV und zwar von deinem mtl. Brutto-Einkommen für die Krankenversicherung 14,9 % und für die Pflegeversicherung (ich vermute, dass Du noch keine eigene Kinder hast) 1,275 %
Also wenn dein mtl. Brutto-Einkommen bei 1.000 € liegen würde - zahlst Du mtl. an die GKV 161,75 €.
Bei der PKV würde der Beitrag mit besseren Leistungen so um etwa 70 € mtl. liegen.
Solltest Du jedoch zur Zeit in der PKV versichert sein, ist ein Wechsel in die GKV nicht möglich.
Gruß Merger
Hallo miamei,
Hallo,
wenn du uns noch das Bundesland verräts können wir dir helfen
Was hat eine Krankenversicherung in der GKV mit dem Bundesland zu tun ???
Grüße
miamei
Gruß Merger
Bundesland ist BaWü…ich dachte ein wechsel in die GKV ist immer möglich? irgendwie ziemlich verwirrend das ganze
Bundesland ist BaWü…ich dachte ein wechsel in die GKV ist
immer möglich? irgendwie ziemlich verwirrend das ganze
Wenn Du privat krankenversichert bist, ist ein Wechsel in die GKV möglich,
wenn Du eine GKV-pflichtige Tätigkeit ausführst.
Dies wäre z.B. wenn Du bei einer Behörde als Angestellter anfängst und ein Jahresbruttoeinkommen hast, das unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Gruß Merger
ja, dann und wenn du nach deiner Ausbildung nicht verbeamtet wirst und dich arbeitssuchend melden musst. Ansonsten muss ich dir wirklich sagen,dass ich die Vorteile nicht sehe in die GKV zu wechseln. Dir ist bewusst,dass du die Beiträge dann voll und aus eigener Tasche zahlen musst?! Dann gibt es da noch die ,Bedingungen’’ die erfüllt werden müssen: z.B kannst du nur vor 55 in die GKV wechseln…kannst du aber hier http://www.beamten-infoportal.de/rueckkehr-gesetzlic… nochmal alles nachlesen !
Die Frage: Willst du das wirklich? Beamte in Deutschland genießen schon ein paar privilegien, warum willst du die also aufgeben?
LG
Was hat eine Krankenversicherung in der GKV mit dem Bundesland zu tun ???
Der Fragesteller gibt an, Beamter zu sein.
Was hat eine Krankenversicherung in der GKV mit dem Bundesland zu tun ???
Der Fragesteller gibt an, Beamter zu sein.
Sicher - der sich in der GKV freiwillig versichern möchte.
Jetzt würde mir noch eine Erklärung weiterhelfen, was dies jetzt mit dem Beihilferecht zu tun hat.
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OWT
Ich glaube grundsätzlich kann man wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn man einige Rahmenbedingungen erfüllt - zum Beispiel, wenn man arbeitslos wird. Oder wenn man als Angestellter unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, ist ein Wechsel auch möglich. Bei Heilpraktikerversicherungen gibt es solche Regel gar nicht - s. https://heilpraktikerversicherung.biz/Heilpraktikerv… .Natürlich im Falle, dass man Angestellter ist, soll es nicht absehbar sein, dass man in der nächsten Zeit die Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder übersteigt.
Hier handelt es sich um einen Beamten!
Ich glaube grundsätzlich kann man wieder in die gesetzliche
Krankenversicherung wechseln, wenn man einige
Rahmenbedingungen erfüllt - zum Beispiel, wenn man arbeitslos
wird.
Ein Beamter erhält kein Arbeitslosengeld - also ist kein Wechsel möglich !
Oder wenn man als Angestellter unter die
Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, ist ein Wechsel auch
möglich.
Bei einem Angestellten ja - aber bei einem Beamten ist es völlig egal.
Alles in allem - Du hast den Text nicht gelesen, also ist deine Antwort nutzlos.