Wie ist der Leibnizkeks Patentrechtlich geschützt ?

Wie schützt die Firma Leibniz ihren Keks patent und urheberrechtlich National und International ?

Er hat ein markantes Aussehen mit 42 Zähnen und einer bestimmten Größe, eine eigene Rezeptur und Backart und dann ist da noch die Verpackung

Wie schützt man ein solches Produkt Weltweit vor Kopien ?
Von Ja oder der Lidlmarke Sondey gibt es ähnliche Kekse

Selbst Oreo Kekse werden von Lidl kopiert

Wie könnte ich mich als Keksbäcker vor Kopien schützen ?

Es empfiehlt sich, derartige Keksformen als Bildmarke und/oder als Geschmacksmuster zu schützen.

Der Inhaber der Bildmarke hat gegen einen Nachahmer einen Unterlassungsanspruch gegen die kennzeichenmäßige Benutzung der Marke, sofern der Keks des Nachahmers mit der Bildmarke identisch oder verwechselbar ähnlich ist. Vom Nachahmer kann dann die Unterlassung der Herstellung und des Vertriebs des Nachahmerkekses, die Beseitigung durch Vernichtung, die Auskunft über den Umfang der Benutzung der geschützten Form und Schadenersatz verlangt werden. Auf Antrag (vgl. Strafantrag) könnte auch eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden. Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Bildmarke auch aktiv genutzt wird und nicht lediglich eingetragen, aber über eine bestimmte Dauer von mehreren Jahren nicht benutzt wird. Die Schutzdauer der Bildmarke kann bei aktiver Benutzung und Zahlung von Verlängerungsgebühren beliebig oft um 10 Jahre verlängert werden. Bahlsen hat einige Bildmarken mit Keksformen, z.B.: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register… https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register…

Ein Geschmacksmuster führt zu ähnlichen Rechten, die Schutzdauer beträgt jedoch höchstens 25 Jahre.

Ruf das Patentamt an.
Dort erfährst Du, wie ein Antrag gestellt wird, welche Bedingungen zu erfüllen sind und was es kostet
Beste Grüße

Liebe/-r Experte/-in,

gute Frage!

Technische Schutzrechte wie Patente oder Gebrauchsmuster kommen wohl nicht in Frage, es sein denn es wird mit technischen Mitteln ein besonderes Geschmackserlebnis erreicht. Anders sieht es bei der Verpackung aus. Oder wenn der Keksteil sicherstellt, dass man mit den Fingern nicht Schokolade berührt…

Bleiben Gebrauchsmuster und Marken, nämlich Bildmarken übrig. So könnte man die Keksform schützen. Ein weltweiter Schutz wird aber kaum realisierbar sein, da - int. Markenanmeldungen hin oder her - letztendlich Schutzrechte in jedem einzelnen Land erwirkt werden müssten mit den entsprechenden Kosten.

Vielleicht ist es aber auch ganz einfach: Jeder kennt den Leibnizkeks. Wer solche Kekse nachmacht und den Anschein erweckt, es sind original Leibnizkekse, könnte gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen.

Auf Grund seines Alters wird es sicherlich keinenPatentschutz mehr geben (wenn es überhaupt patentfähig gewesen wäre). Schutz als Marke und Geschmacksmuster wird wohl vorliegen.
Einfach mal in den kostenlosen Datenbanken des DPMA (Deutschen Patent- und Markenamt) nach den Schutzrechten der Firma Bahlsen recherchieren.

Hallo,
Wenn Sie ernsthaft wissen wollen, wie Bahlsen seine Produkte patentrechtlich geschützt hat, empfehle ich Ihnen z.B. in der Datenbank Espacenet (http://worldwide.espacenet.com/) unter „Bahlsen“ als Anmelder zu recherchieren. Das Ergebnis wird wahrscheinlich enttäuschend sein, weil nur solche Erfindungen dem Patentschutz zugänglich sind, bei denen
technische Mittel eingesetzt werden.

Andere Möglichkeiten für einen Schutz sind das Markenrecht und möglicherweise das Urheberrecht; auf diesen Rechtsgebieten kenne ich mich allerdings nicht aus.

MfG
Enrico