Wie ist ein Baugerüst rechtlich zu sehen

Ein Baugerüst an unserem Eigenheim muss auf dem Weg vom Nachbarn gestellt werden. Wir haben Wege-, Geh- und Fahrrecht. Unser Haus ist Grenzbebauung und es geht nicht anders. Der Anwalt unserer Nachbarn hat mir das Abstellen von Baugeräten verboten.
Meine Frage wäre nun, ist ein Baugerüst rechtlich gesehen als Baugerät einzuordnen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen.
Das Leiterrecht erlaubt es ihm, auf dem Nachbargrundstück ein Gerüst aufzustellen sowie eventuell dort Geräte und Materialien vorübergehend zu lagern.

Schöne Grüße an den Anwalt, es dürfen sogar Geräte vorübergehend gelagert werden! Du musst das nur dem Nachbarn rechtzeitig (!) anzeigen.

Es ist egal, was der Anwalt schreibt. Es zählt, was das Nachbarrechtsgesetz DEINES Bundeslandes sagt.

Wo lebst du?

(Hinweis:
Die Antwort von @Christa bitte nicht falsch verstehen, sie zitiert hier einen Auszug der Wikipedia am Beispiel des Nachbarrechtsgesetzes NRW. Das KANN in anderen Ländern ähnlich geregelt sein, MUSS es aber nicht - das steht im Wiki-Artikel aber auch drin.)

Ist es.
Es gibt eine Liste dazu, die Baugeräteliste BGL, eine geordnete Auflistung von allen möglichen Dingen die auf Baustellen anzutreffen sind. Darunter befinden sich auch Gerüste.

Wie schon geschrieben kann man die Regelung aus dem Nachbarrecht seines Bundeslandes nutzen. Dort ist geregelt, dass der Nachbar bestimmte (zeitweise) Nutzung seines Grundes dulden muss.
Dieses Recht muss aber schonend ausgeübt werden, heißt, es muss auf Belange des Nachbarn eingegangen werden, die Standzeit des Gerüstes muss angemessen kurz sein und darf hier im Beispiel den Fahrweg nicht stark einschränken. Gleiches gilt für Lagerung von weiteren Geräten und Baustoffen, auch hier muss es zwingend für den Arbeitsablauf notwendig sein, sie auf Nachbarland zu lagern usw.
So ein Recht kann man auch durchsetzen, es dauert nur und vergiftet die Nachbarschaft. Man will sicher noch viele Jahre nebeneinander leben .

Auch hier bietet sich die Einschaltung des Schiedsmannes ein. Das ist ein neutraler Vermittler in Fällen von Ärger rund um das Nachbarrecht.
Man kann über seine Wohnortgemeinde Kontakt zu ihm aufnehmen.
Er versucht eine einvernehmliche Einigung außerhalb der Gerichte. Der Rechtsweg stünde aber jedem weiterhin offen.

MfG
duck313

Und hier, mit BGH Urteil NRW betreffend, hinzufügend zu allen anderen:


Wenn Du also dem Nachbarn die Baumaßnahme nicht angezeigt hast, (z.B. 1 Monat im voraus) kanns´s Dir passieren, dass er verlangt, dass Du während dieses Zeitraumes das Gerüst wieder abbaust.
ramses90

In dem Fall „muss“ man vermutlich, denn wenn der Nachbar schon über den Anwalt kommuniziert, zeugt das nicht gerade von guter Nachbarschaft. :frowning:

Der wäre in diesem Fall tatsächlich zu empfehlen.

Allerdings ist die BGL keine Legaldefinition im rechtlichen Sinne. So anerkannt und hilfreich sie im Bereich der Kalkulation und Disposition auch ist, und so gerne sie auch in Rechtsstreitigkeiten bemüht wird, so ist sie doch ein „Privatvergnügen“ des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, und hat keine Gesetzes- oder Verordnungskraft.

Interessanterweise sind Baugerüste übrigens auch keine „fliegenden Bauten“ und natürlich auch keine Bauwerke.