Servus,
das ist ein Fall für das „Haushaltsscheck“-Verfahren bei der Minijob-Zentrale.
Damit die „Minijob“-Grenze von 450 € / Monat eingehalten wird, muss man allerdings ein bissle mogeln und den Studenten für so viele Tage anmelden, wie nötig sind, damit der Lohn, den er für die 5 Stunden erhalten hat, die Grenze nicht sprengt. Das wären z.B. bei 40 € 3 Tage oder bei 50 € 4 Tage.
Schwierig wird es, wenn der Student schon einen anderen Minijob hat - dann kann man versuchen, mit Ab- und Anmelden bei den beiden Jobs dafür zu sorgen, dass nicht beide Jobs gleichzeitig ausgeübt werden.
Schöne Grüße
MM