Hallo,
ich habe von meiner PKV für das Jahr 2015 die Beitragsrückerstattung bereits erhalten, habe aber noch „offene“ Rechnungen, die ich einreichen will. Rein rechnerisch würde sich das Einreichen der Rechnungen mehr lohnen als die Beitragsrückerstattung. Wenn ich die Rechnungen einreiche, verzichte ich ja sozusagen auf die Rückerstattung für das Jahr 2015.
Mich würde interessieren, wie das dann geregelt wird!?