Wie ist es richtig?

Hallo,

kann mir bitte jemand sagen, welche Schreibweisen der beiden Beispiele richtig sind und (im Idealfall) auch die entsprechene Regel dazu nennen:

„Pah!“, rief die andere, „Diese Brücke gehört mir!“ ODER
„Pah!“, rief die andere, „diese Brücke gehört mir!“

und dann noch

„D/diese Brücke gehört mir! Das ist doch ganz klar!“ „Lass uns um die Brücke kämpfen!“
„D/diese Brücke gehört mir! Das ist doch ganz klar!“ - „Lass uns um die Brücke kämpfen!“

Gehört der Gedankenstrich ZWINGEND zwischen die beiden wörtlichen Reden?
Meine Tochter hat dafür einen Zeichensetzungsfehler kassiert.

Schon jetzt lieben Dank!

LG
Kirsten

Hallo,

die Regeln findest du z.B. hier: http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Regeln/Interpunktion/Anfuehrungszeichen.html

Da es eine Schulaufgabe ist, müsste man wissen, was vorgegeben ist.

Im ersten Beispiel würde ich nach „andere“ einen Punkt setzen:
„Pah!“ rief die andere. „Diese Brücke gehört mir!“

Siehe auch: http://www.wörtlicherede.de/regeln-zeichensetzung.htm --> den letzten Beispielsatz bei „nachgestellter Begleitsatz“, auch die Beispiele zum „unechten Begleitsatz“.

Der Gedankenstrich gehört nicht zwingend eingefügt, sondern gar nicht, meiner Meinung nach.

„Diese Brücke gehört mir! Das ist doch ganz klar!“ „Lass uns um die Brücke kämpfen!“

Allerdings ist es so, dass man meistens mit der zweiten wörtlichen Rede eine neue Zeile beginnt, vergleich z.B. : http://www.amazon.de/Unterleuten-Roman-Juli-Zeh/dp/3630874878/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1458303826&sr=8-1&keywords=zeh+unterleuten#reader_3630874878
Blick ins Buch: S. 9

Grüße
Siboniwe

„Pah!“, rief die andere, „diese Brücke gehört mir!“

Die regel: Den satzanfang schreibt man gross, aber nach einem komma gibt es keinen satzanfang.

„Diese Brücke gehört mir! Das ist doch ganz klar!“ – „Lass uns um die Brücke kämpfen!“

Rechtschreibduden, K 44: Zwischen Sätzen kann der Gedankenstrich den Wechsel des Themas oder des Sprechers anzeigen.

Das heisst: Man sollte einen gedankenstrich setzen. Übrigens ist das ein langer strich, kein bindestrich. Wegen des wörtchens „kann“ in der regel würde ein schüler wohl einen rechtsstreit gewinnen, wenn davon seine karriere abhinge.

(Geschrieben gemäss http://www.kleinschreibung.ch.)

Hallo,

schon. Aber „diese Brücke…“ ist ja nicht nur von „rief die andere“ abhängig, sondern setzt das Zitat fort. Da stand vorher ein Ausrufezeichen. Deswegen wie von Siboniwe vorgeschlagen: Punkt nach „andere“ und groß weiter.

Beleg dazu: http://www.wörtlicherede.de/regeln-zeichensetzung.htm (scrollen zu „Der ‚unechete‘ eingeschobene Begleitsatz“).

Viele Grüße,

Jule

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Hallo,

wie würdest du im ersten Beispiel denn schreiben, wenn der Begleitsatz nicht in der Mitte stünde?

Also: „Pah! Diese Brücke gehört mir!“ rief die andere.

Woher bekomnst du also die Kleinschreibung bei „diese Brücke“?

Den Gedankenstrich (richtig, hätte ich anmerken sollen) halte ich dennoch für unschön und er begegnet mir äußerst selten in diesem Zusammenhang, eher eben wie im Beispiel (Zufallsbeispiel, ich hätte andere zitieren können) durch einen neuen Zeilanfang. Denn der Gedankenstrich kann den Wechsel des Sprechers anzeigen (http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/gedankenstrich ), da er aber eher mit dem Wechsel des Themas assoziiert wird, sieht er in einem Dialog eher nach Sprechpause aus.

Deine Quelle http://www.kleinschreibung.ch ist verwirrend, denn zum einen ist es eine Schweizer Seite (das sollte man in einem Deutschforum erwähnen), zum anderen wird dort auf die konsequente Kleinschreibung gepocht, nach der du dich eindeutig nicht gerichtet hat. Warum also der Link?

Grüße
Siboniwe

Nach einem punkt oder ausrufezeichen geht’s gross weiter, nach einem komma klein. Wo ist das problem?

Was ist so schwierig zu verstehen an der regel, dass es nach einem komma klein weitergeht? Es wäre natürlich klarer, wenn man im fall des eingeschobenen begleitsatzes das ausrufezeichen wegliesse. Das wäre besser, aber nicht zwingend. Massgebend ist auf jeden fall das komma nach dem anführungszeichen. Natürlich könnte man nach andere einen punkt machen, aber es wurde nicht nach einer umformulierung gefragt, sondern nach der schreibung eines bestimmten beispiels.

http://www.kleinschreibung.ch ist keine quelle, sondern eine erklärung für meine schreibweise. Sie schlägt vor, so zu schreiben wie in allen anderen europäischen sprachen (und im grössten wörterbuch der deutschen sprache), und genau das mache ich eindeutig. Es ist egal, ob es eine deutsche, schweizerische oder mongolische :wink: seite ist. Oder dürfen sich nur deutschländer zur deutschen sprache äussern?

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Sorry, ich hatte vergessen zu sagen woher der Text stammt.

Es war eine Klassenarbeit der 6. Klasse; eine Fabel sollte auf Basis von 3 Zeichnungen geschrieben werden.

Von meiner Tochter stammt der erste Satz, in dem Sie „Diese Brücke…“ groß geschrieben hat.
Da es sich um eine (bereits geschriebene) Klassenarbeit und nicht um eine Schulaufgabe handelt, steht ein Punkt statt des Kommas also leider nicht mehr zur Disposition. :frowning:

Einen Gedankenstrich zwischen die beiden Wörtlichen Reden zu packen und einer 11jährigen anzulasten, dass sie das nicht getan hat/wusste, finde ich schon stark. Hier zweifele ich ohnehin an, dass der Gedankenstrich ZWINGEND dort hingehört. Bei einer Kann-Vorgabe darf das Fehlen m. E. nicht zu einem Fehlervermerk führen.

Der Lehrer (gerade dem Refrendariat erwachsen) hat übrigens auch noch folgenden Hammer gelandet:

Beim Satz „Dann verloren beide das Gelcihgewicht und stürzten zusammen in das Wasser, DAS unter der Brücke herfloss.“ Hier hat er doch glatt das „DAS“ moniert und an den Rand geschrieben, dass es in diesem Fall „DASS“ heißen müsse. :tired_face:

Von insgesamt 6 markierten Fehlern stelle ich 3 in Frage. Es geht hier zwar nicht um Sein oder nicht Sein. Die Note, die meine Tochter für die Arbeit bekommen hat, war ein Gut. Allerdings hat er ihre Fehler in Rechtschreibung und Zeichensetzung ausdrücklich moniert. Und darüber ärgere ich mich unter diesen Umständen schon…

LG
Kirsten

Das Problem ist, dass das so nicht stimmt.

Grüße
Siboniwe

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Nein, natürlich nicht. Aber gewisse Regeln sind im Deutschen, wie es in der Schweiz geschrieben wird, nunmal anders als weiter nördlich. Und dann sollte man das dazuschreiben, weil es sonst verwirrt, z.B. die Benutzung des ß. (du schreibst tatsächlich klein, was mich verwirrt hatte, war dein Hinweis:

den ich nicht gleich als ein Zitat indentifiziert hatte.

Grüße
Siboniwe

Hallo,

wenn es deiner Tochter wichtig ist, würde ich das Gespräch mit dem Lehrer suchen.
Mein Sohn hatte eine Englischlehrerin, mit der er öfter zusammengestoßen ist, weil sie eindeutig richtige Sachen als falsch angestrichen hat (er ist englischer Muttersprachler, sie ist es nicht). Ich habe ihn zuerst beruhigt und versucht, ihm Gelassenheit zu lehren.

Dann kam ein Quiz (an einem Tag vor den Ferien), wo es um Allgemeinwissen ging, eine Hälfte der Klasse gegen die andere. Seine Gruppe verlor aufgrund seiner Antwort, die als falsch gewertet wurde (die Lehrerin behauptete, dass Madagaskar im Atlantik liege, pffff, das ist über 10 Jahre her und wir wissen das immer noch!). Er hat danach jeden Respekt vor der Lehrerin verloren und war für den Rest diesen Jahres durch nichts mehr zu motivieren, was ihren Unterricht betraf. Zum Glück war es eine Schule nach englischem System, d.h. er hat nach dem Jahr einen anderen Lehrer bekommen. Aber damals habe ich gelernt, dass man manchmal nicht so gut fährt, wenn man so etwas nur schluckt, vor allen Dingen, wenn es gehäuft auftritt und neben „kann“-Fehlern dann auch solche Bolzen wie mit dem „dass“ auftreten. Aber nochmal: ich würde nur mit dem Lehrer reden, wenn es deine Tochter auch stört. Und ich würde versuchen, den Lehrer nicht anzugreifen, sondern sachlich auf ihn zuzukommen, von wegen: ihr möchtet verstehen, auf welche Regeln er sich beruft, damit man die Fehler in Zukunft nicht wiederholt.

Grüße
Siboniwe

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Doch. Wann soll es nicht so sein?

Wie oft muss an es erklären?
–> Jule
–> Ich (2x)

Grüße
Siboniwe

Wie oft soll man es erklären?

Siehe: Jule
Siehe: Siboniwe (zweimal)

Grüße
Siboniwe

Früher wäre meine aussage nicht ganz korrekt gewesen.
Duden, 20. auflage (1991), R 111: „Du sollst mich in Ruhe lassen!“ rief sie.

Aber jetzt ist sie es, denn nach neuer rechtschreibung setzt man ein komma, damit es klar ist, dass der satz nicht zu ende ist und der begleitsatz klein weitergeht.
Duden, 26. auflage (2013), K 9: „Sie fahren sofort nach Hause!“, befahl er.

Das beispiel von KirstenK enthielt das komma, weshalb es nie ein zweifelsfall sein konnte.

Aber die wörtliche Rede besteht aus zwei einzelnen Sätzen. „Pah!“ und „Diese Insel gehört mir.“

Und was ist dann mit rief die andere? Sind es dann 3 sätze? Natürlich nicht; die kommas signalisieren, dass das ganze 1 satz ist.

Natürlich könnte man 2 sätze machen:
„Pah!“, rief die andere. „Diese Brücke gehört mir!“

Oder, wenn’s sein muss, 3:
„Pah!“ So rief die andere. „Diese Brücke gehört mir!“

Aber, wie gesagt, es wurde nicht nach einer umformulierung gefragt, sondern nach der schreibung eines bestimmten beispiels. Es bleibt dabei: Nach einem komma geht’s klein weiter.

Hallo,

unterscheide Begleitsatz und wörtliche Rede.

Dass der Begleitsatz klein beginnt („rief die andere“), darüber sind wir uns ja alle einig.

Der zweite Teil der wörtlichen Rede hängt aber vom vorangegangenen Teil der wörtlichen Rede ab. Der endete mit einem Ausrufezeichen („Pah!“). Mit „Diese Brücke…“ beginnt ein neuer Satz innerhalb der wörtlichen Rede, und Satzanfänge schreibt man groß. So auch hier.

Der Begleitsatz richtet sich nach dem Aufbau der wörtlichen Rede und muss deswegen mit einem Punkt enden.

Jule

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Da hast du eine schöne regel erfunden. Du kannst ja mal versuchen, den duden davon zu überzeugen. Nach meinem empfinden gibt es genug regeln, und gemäss denen ist es nicht verboten, das ganze als 1 satz aufzufassen.

Natürlich nicht 3 Sätze, es ging nur um die wörtliche Rede selbst. Deine Argumentation für die Kleinschreibung von „diese“ überzeugt nicht.