Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Sorry, ich hatte vergessen zu sagen woher der Text stammt.
Es war eine Klassenarbeit der 6. Klasse; eine Fabel sollte auf Basis von 3 Zeichnungen geschrieben werden.
Von meiner Tochter stammt der erste Satz, in dem Sie „Diese Brücke…“ groß geschrieben hat.
Da es sich um eine (bereits geschriebene) Klassenarbeit und nicht um eine Schulaufgabe handelt, steht ein Punkt statt des Kommas also leider nicht mehr zur Disposition.
Einen Gedankenstrich zwischen die beiden Wörtlichen Reden zu packen und einer 11jährigen anzulasten, dass sie das nicht getan hat/wusste, finde ich schon stark. Hier zweifele ich ohnehin an, dass der Gedankenstrich ZWINGEND dort hingehört. Bei einer Kann-Vorgabe darf das Fehlen m. E. nicht zu einem Fehlervermerk führen.
Der Lehrer (gerade dem Refrendariat erwachsen) hat übrigens auch noch folgenden Hammer gelandet:
Beim Satz „Dann verloren beide das Gelcihgewicht und stürzten zusammen in das Wasser, DAS unter der Brücke herfloss.“ Hier hat er doch glatt das „DAS“ moniert und an den Rand geschrieben, dass es in diesem Fall „DASS“ heißen müsse.
Von insgesamt 6 markierten Fehlern stelle ich 3 in Frage. Es geht hier zwar nicht um Sein oder nicht Sein. Die Note, die meine Tochter für die Arbeit bekommen hat, war ein Gut. Allerdings hat er ihre Fehler in Rechtschreibung und Zeichensetzung ausdrücklich moniert. Und darüber ärgere ich mich unter diesen Umständen schon…
LG
Kirsten