Man bekommt eine Vorladung zur Hauptverhandlung wegen Einspruch gegen Ordnungswidrigkeit. Da man nichts von Einspruch und auch nichts von Ordnungswidrigkeit weiß, fragt er nach. Es bekommt keine Antwort auf seine Frage, nur dass er erscheinen muss, sonst wird er von Polizei geholt. Bei Hauptverhandlung hört man zu erste mal, dass man zu schnell gefahren ist, mit Leihwagen einer KFZ. Da Datum und Foto stimmig sind, gibt man natürlich zu, das man das war, wundert sich aber um so mehr, was für ein Einspruch oder wo die Briefe geblieben sind. Ihm wurde gar nichts gezeigt. in Protokoll wird eingetragen, dass Einspruch somit als unzulässig verworfen wird, und man eine neue Rechnung per Post bekommt. Man sofort zu KFZ-Werkstatt, laut Chef ist ein Brief gekommen, der wurde mit Daten aus Fahrtenbuch abgeschickt, man wurde nicht extra informiert, weil man davon ausgeht, die werden sich bei ihm melden. Mit „die“ ist nicht die Polizei gemeint, sondern ein Verein vor Ort, der diese Messungen macht. 1 Monat nach Hauptverhandlung bekommt man ein Brief mit Text:
„Zu Ihren Unterlagen. Richtigerweise hätte kein Beschluss, sondern ein Urteil eingehen müssen. Der Beschluss ist daher wie ein Urteil zu behandeln. Beschluss: Einspruch wird als unzulässig verworfen. Bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden. Der Betroffene trägt die kosten des Verfahrens.“ Keine Rechnung dabei, obwohl laut Beschluss ist die Rechnung schon seit 1 Jahr rechtskräftig. man kann aber immer noch nichts zahlen. Wie wird das weiter gehen? Wer versteht das?
Das ist auch schwer zu verstehen und vom Ablauf zu glauben !
Dir geht es jetzt nur um das Bezahlen oder was willst Du erreichen ?
Bezahlen ?
Wende Dich an die Bußgeldstelle (nicht ans Gericht !), selbst wenn Du kein Aktenzeichen usw. hast, wird man den Vorgang unter deinem Namen und Anschrift finden. Am besten gehst Du persönlich hin.
Dann kannst Du dort bezahlen/überweisen.
Vom Gericht wird wohl noch eine Rechnung kommen für die Verhandlung.
Da Du sozusagen „verloren“ hast musst Du die Kosten tragen.
Willst Du noch aus der Sache rauskommen und nicht zahlen ?
Dann wirst Du wohl zu einem Anwalt gehen müssen, der sich den Fall genau anschaut und sagen kann, ob man nicht noch was machen kann.
MfG
duck313
Es besteht noch die Möglichkeit, das Bussgeld zu bezahlen, aber wegen Verfahrensfehlern, keine zusätzlichen Gerichts-/Verfahrens-Kosten.
MfG Peter(TOO)
Na super. Dass die blitzen und ansonsten genau gar nichts mit der Verwarnung zu tun haben ist was ganz neues, oder? Warum in aller welt liest man eigentlich nicht, was man da an Post bekommt und irgendwohin wegschickt?
Auf derartigen Briefen steht ganz genau drauf, an wen man sichzu wenden hat.
Hallo Peter,
genau das wäre mein Ziel - ich zahle natürlich das Bussgeld, aber die Gerichtskosten finde ich unfair - muss ich aber deswegen zum Anwalt gehen? Weil dann muss ich wieder den zahlen, oder? Oder ist es eigentlich schon ein Beweis, dass etwas schief gelaufen ist, wenn es heißt: „Richtigerweise hätte kein Beschluss…blablabla… Urteil zu behandeln.“
Was soll ich nun tun?
MFG Yannick
Vielen Dank für Deine Antwort - ich werde gleich morgen bei der Bußgeldstelle anrufen und nachfragen.
MFG Yannick
Es gibt sowohl die Möglichkeit ein Verfahren durch ein Urteil, als auch durch einen Beschluss zu beenden. Welche Möglichkeit die richtige ist, hängt von diversen konkret im Einzelfall gegebenen Umständen ab. Da die Sache recht komplex werden kann, kann sich da auch mal ein Richter vertun. Das lässt sich aber wieder gerade biegen, was hier passiert ist.
Da inhaltlich jetzt aber nichts geändert wurde, ergibt sich hier auch keine Änderung in Bezug auf die Kostenfolge.
Solange keine Kostenrechnung kommt, braucht man auch nicht zahlen. Man sollte aber hier ggf. mal bei der Werkstatt anfragen, ob nicht da ggf. eine Kostenrechnung eingegangen ist, nachdem was da bislang schon so an Post gelandet ist. Ärgerlich wenn es da wieder zu Verzögerungen kommt, die dann hinterher in Zwangsmaßnahmen zum eigenen Nachteil münden.
Hi
die ganze Schilderung ist mehr als unglaubwürdig.
Ein Bußgeldbescheid wird zugestellt, also mit Urkunde über die Zustellung.
Danach hat man 14 tage Zeit, Einspruch einzulegen.
Frage: wem ist der Bescheid zugestellt worden und wer zum T… hat Einspruch eingelegt?
Dann: zwar besteht für den Betroffenen die Pflicht, bei Gericht zu erscheinen, aber: wenn er nicht erscheint (und auch nicht befreit wurde), gibt es ein Versäumnisurteil, d.h. es wird ein Urteil gesprochen, worin der Betr. verurteilt wird - über die Sache selbst wird dann gar nicht verhandelt; von einer Zwangsvorführung des Betr. ist mir nichts bekannt außer bei Zeugen - die werden auch mal morgens um sechs geweckt.
Als nächstes: Wenn ein Einspruch unzulässig ist, kommt es gar nicht erst zur Verhandlung, da die Behörde bzw. die Staatsanwaltschaft dann den Einspruch verwerfen wird. Das Gericht kann, wenn es den Einspruch für unzulässig hält, den Vorgang an die StA zurückgeben, ist danach aber an die Entscheidung über die Zulässigkeit des Einspruchs gebunden.
Ich vermute, aus der Schilderung heraus, dass der Einspruch unbegründet zurückgewiesen und der Betr. verurteilt wurde. DAS geht bei einer Hauptverh. nur durch Urteil.
Also: nochmal genau nachschauen.
ICH hätte spätestens bei Vorladung durch das Gericht einen Anwalt eingschaltet.
Kann ich voll und ganz nachchtvollziehen, dass das ganze total unglaubwürdig ist - hätte mir es jemand erzählt, hätte ich auch Zweifel.
Ich sage aber die Wahrheit, so wie ich es erlebt habe, aus meiner Sicht, und bin dankbar für alle Kommentare, die bisschen Licht bringen. Weil ich es nicht verstehe.
Zeit lang habe ich fast geglaubt, es wird bald jemand von "Verstehen Sie Spaß " auftauchen, jeder Mensch, der zu mir kam, wurde mit strahlenden Gesicht empfangen - ich wollte ja sympatisch rüber kommen, später in Fernsehen…:-)…
Nochmal zu Ablauf (neutral erzählt):
~Man bekam Vorladung zur Hauptverhandlung wegen Einspruch Ordnungswidrigkeit (OWi) Man keine Ahnung, was für Owi, was für Einspruch, das muss ein Fehler sein.
~Man antwortet und fragt, um was es geht, was für OWi, was für Einspruch, weil ihm ist nichts davon bekannt.
~ 2 Wochen später kam eine Belehrung , man braucht für seine Behauptungen mehreren Zeugen, die er baldmöglich voranmelden muss, und man muss selber persönlich erscheinen, weil Richter drauf besteht.
~Man reagiert mit klaren geantwortet und ganz klar und deutlich geschrieben, dass er bis heute keine Ahnung hat, was für Ordnungswidrigkeit, und dass er noch nie einen Einspruch egal wo geschickt hat, es muss also Fehler vorliegen.Da es inzwischen nur noch 1 Woche zur Verhandlung war, schriebt er, dass er die Infos spätestens 3 Tage vor Verhandlung braucht, damit er sich von Anwalt beraten kann. 2 Tage vor Verhandlung kam eine gerichtliche Entscheidung, Antrag auf Verschiebung der Hauptverhandlung wurde abgelehnt, da Beschuldigter fristgerecht vorgeladen wurde. Also ging man zur Hauptverhandlung ohne wenigstens Ahnung zu haben, was auf ihm zukommt. Als er dann endlich hörte, dass er zu schnell gefahren ist, hat ganz ehrlich gesagt, das kann schon sein, nur er hört das jetzt zu erste mal.Dann Richter: Das kann nicht sein, weil nicht nur, dass man ein Einspruch per Einwurf-einschreiben geschickt hat, man wurde sogar bei Einwurf des Schreibens gesehen, zwei Zeugen haben es unterschrieben. Dann fragt man. Wie bitte? Abgesehen davon, dass er so was nie gemacht hat, möchte er rein theoretisch wissen, was gemeint ist. Brief per Einschreiben gibt er bei Post ab, und später wirft er es doch selber rein, und lasst sich dabei von zwei Zeugen erwischen, die sofort wissen, das war kein normaler Einwurf, das müssen die sofort bei Gericht melden. Darauffolgend wurde man ermahnt, er soll sich Kommentare sparen und sachlich bleiben. Man möchte also der Brief sehen, oder wenigstens wissen, wo es abgegeben wurde, wann und wer hat es unterschrieben. Dann hat man erfahren, dass bei Einschreiben keine Daten zu Absender oder Absender sein Ort stehen, das weiß doch jeder, Richter schickt täglich x solche Einschreiben, also muss er das wissen, Und das es ihm jetzt reicht, Einspruch ist hiermit verworfen, Bußgeld schon längst fällig, also kommt die Tage eine fette Rechnung, und tschuss. UNGLAUBLICH, ich weiß, habe aber alles schwarz auf weiß, bis auf die Rechnung, die immer noch nicht, Bußgeldstelle konnte nicht helfen, der liegt nichts vor.
Sorry die unschöne Form,Styl und Grammatik, habe es aus Versehen zu früh abgeschickt, bevor ich es durchgelesen und korrigiert habe, also sorry. Ich möchte nur eins wissen - kann ich was dagegen machen, dass ich die Kosten des Verfahrens zahlen muss, weil es nicht fair ist. In Gründe müsssendie froh sein, dass ich nicht nachbohre, was für Einspruch, wer hat es erstellt, ob es überhaupt was gibt etc…Das stinkt doch gewaltig, das Ganze, da ist Einiges schief gelaufen. Vielleicht wurde aus Beschluß deswegen Urteil, damit ich mich nicht beschweren kann, weil dass geht nur bei Beschluß, ich musste jetzt in Revision gehen. Aber auch nur, wenn ich der Meinung wäre, der Einspruch war nicht zu verwerfen. Um das geht aber überhaupt nicht. Jetzt weiß ich, wie es ist, wenn man dumm ist, und nichts nachvollziehen kann - es lebe die Macht der Machtlosigkeit.