„Ich hoffe, mit meiner Bewerbung Ihr Interesse geweckt zu
haben und freue mich, von Ihnen zu hören.“
Guten Morgen, Helena.
Ich kann Dir die Frage leider nur auf Grundlage der alten Rechtschreibung beantworten, ob sich nach den diversen Reformen etwas grundlegend verändert hat, weiß ich leider nicht.
Da es sich beide Male um einen erweiterten Infinitiv handelt, ist ein Komma hinter „hoffe“ und „freue mich“ richtig. Allerdings gehören „Ich hoffe“ und „ich freue mich“ zum Hauptsatz und die beiden erweiterten Infinitive bilden zwei Nebensätze. Daher hielte ich ein zusätzliches Komma hinter „zu haben“ für angebracht.
Ich habe das Problem gerade auch nochmal mit meiner Freundin diskutiert. Sie meint, dass in der neuen Rechtschreibung erweiterte Infinitive nicht mehr mit einem Komma abgetrennt werden müssen. Bezüglich der neuen Rechtschreibung bin ich mir da nicht so sicher.
Vielleicht konnte ich Dir doch ein wenig weiterhelfen. Zur Not formuliere die Aussage um und mache zwei Stätze draus.
Ich hoffe, mit meiner Bewerbung Ihr Interesse geweckt zu haben. Desweiteren freue ich mich darauf, von Ihnen zu hören… so in der Art.
Ich glaube allerdings auch nicht, dass dieses eine Komma über Erfolg oder Misserfolg Deiner Bewerbung entscheiden wird. Die meisten Personaler kennen entweder nur die alte Rechtschreibung oder - schlimmer noch - gar keine.
Ich drück’ Dir die Daumen!