Wie ist mein Anspruch bei einer Beurlaubung?

Guten Tag
Mein Name ist Kai N.

Ich musste leider mein erstes Studien Semester aufgrund einer krankheit beurlauben und bin grad in einer etwas schweren finanziellen Lage.

Folgende Fragen:

Da ich für dieses Semester 3 Monate Bafög bekommen habe, musste ich diese zurückzahlen aufgrund der Beurlaubung.
Wie sieht danach mein Anspruch auf Bafög aus? (also Anzahl der Semester usw.)

Da ich erst im Wintersemester wieder studieren will, muss ich mich auch gleich exmatrikulieren um wieder ALG 2 zu erhalten und über die Runden zu kommen.

Wie sieht mein Anspruch auf Kindergeld aus, wen ich aufgrund einer Krankheit nicht studieren kann, jedoch im Wintersemester wieder anfangen würde.

Hallo,
du bist dann sozusagen „Ausbildungswillig“ und hast grundsätzlich auch noch Anspruch auf Kindergeld.
Es ist dann eine „Mitteilung für ein Kind ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz“ auszufüllen und anzugeben, dass man einen Studienplatz zum WS 11/12 sucht. Sobald du dich für das WS bewerben kannst, musst du diesen auch tuen und diese Nachweise der FAmilienkasse vorlegen. Dann natürlich noch die Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen, und das Urlaubssemester durch Krankheit belegen (ärztliches Attest etc.).
Und wenn dann die Einkommensgrenze nicht überschritten wird, besteht auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Gruß
juliatimlea

Hallo!
kann ich leider nichts genaues zu sagen. Es jedoch notwendig, dass Sie Bafög auch wieder beantragen. Nicht, das Sie den Anspruch verlieren. Normalerweise meine ich, dass eine Beurlaubung aufschiebende Wirkung hat, d.h. die Zeit wird an die Förderungshöchstdauer angerechnet und verlängert sich dementsprechend.

Gruß Opec

Wie sieht mein Anspruch auf Kindergeld aus, wen ich aufgrund
einer Krankheit nicht studieren kann, jedoch im Wintersemester
wieder anfangen würde.

Kindergeld steht einem zu wenn man unter 25 ist und in der Ausbildung/Studium steht.
Würde ich aber trotzdem Antrag stellen, mehr als ablehnen können Die nicht.

Hallo Kai,

nach meiner Kenntnis gibt es auch die Möglichkeit, dass der Anspruch auf Bafög erhalten bleibt, wenn man die Erkrankung entsprechend belegen kann.

Anders ist es natürlich, wenn es sich um „Faulfieber“ handelt, dann sollte man es sich mit dem Studium aber besser grundsätzlich überlegen.

Über die Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bist du sicherlich bestens informiert.

Auch für den Kindergeldantrag gibt es ausführliche Merkblätter und kompetente Beratung bei der Kindergeldkasse.

Ein Bafög-Antrag kann jederzeit wieder gestellt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Viel Glück und gute Besserung!

Steve-HH

Hallo,

soweit ich weiß, fängt Deine Bafög-Berechtigung mit Wiederaufnahme des Studiums wieder bei 0,0 an. Wegen des Kindergelds weiß ich nicht genau Bescheid, denke aber, dass das eigentlich weiterlaufen müsste, da Du ja „unversorgt“ bist.

LG
figuralis