„Er ist nicht an die Einhaltung
bestimmter Zeiten zur Erbringung seiner Tätigkeit gebunden, hat aber
grundsätzlich mindestens zu den betrieblichen Arbeitszeiten tätig und im
Betrieb anwesend zu sein, soweit er nicht Dienstreisten oder ähnliches
unternimmt.“
Liebe Community, habe meine Frage bewusst offen gestellt und würde mich über viele Antworten freuen (je mehr desto besser), schon jetzt herzlichen Dank für Eure Unterstützung und viele Grüße,
mi70