Wie kann bei einem Falschparkvorwurf auf eine falsch deklariertem Rad- und Gehweg eingegangen werden

Bei einem OWiG-Verfahren (parken auf eine Rad- und Gehweg) wurde zu ungunsten des Betroffenen entschieden. Bei dem Verfahren vor dem Amtsgericht, ging es um ein Verkehrszeichen (VZ) das eine Verkehrssituation bezeichnet die nicht vorhanden ist, bzw. so lt. StVO nicht existiert.

Das besagte VZ 241 ist ein Gebotszeichen das einen getrennten Rad- und Gehweg lt. StVO bezeichnet. Es handelt sich um eine Beschilderung; getrennter Rad- und Gehweg die eine Rad/Gehwegführung auf dem Gehweg (Mindestbreite 2,50 m, links Radweg, rechts Gehweg) vorschreibt. Es gibt aber nur einen Gehweg (teilweise bis zu 2m breit) und eine rechtsseitige Ausbuchtung (ca. 150 m lang, ca. 1,5 m, 2,5 m u. teilweise 3 m breit) der Straßenführung. An der Ausbuchtung folgt eine sehr abgefahrene durchgezogene Fahrbahnmarkierung der vorherigen Straßenführung. Am Anfang der Ausbuchtung befinden sich zwei Ein- und Ausfahrten. Davor befindet sich besagtes VZ 241, auf der Höhe der Ausfahrten befindet sich auf dem Asphalt eine Fahrraddarstellung. Davor befindet sich eine Grünfläche mit Trampelpfad. Diese unregelmäßige ungepflegte Fläche der Ausbuchtung ist zum Gehweg hin ungleichmäßig, ca. 1,25 m breit mit rötlichem schlecht wahrnehmbaren Asphalt versehen, beginnend mit der ersten Einfahrt.

Diese Ausbuchtung wird seitens der Behörde und des Gerichts als Radweg interpretiert. Aber dies stellt sich als einen entlang der Fahrbahn angelegten Parkstreifen (StVO Anl. 2, Lfd. Nr. 74) dar. Ein zusätzliches VZ 314 fehlt, ist aber auch nicht erforderlich.

Außerdem ist im Verfahren die Örtlichkeit nicht genau bezeichnet (nur die Straße, - ca. 1,5 – 2 km lang, ohne Hausnr.) es gibt aber Fotos. Handelt es sich hierbei um ein Verfahrensfehler? Ist hier die Voraussetzung für eine Rechtsbeschwerde (in der Rechtsmittelbelehrung formuliert - für den Betroffenen aber nicht verständlich) gegeben?

Beschuldigter hat auf StVO verwiesen, dem wurde aber im Gerichtstermin nicht gefolgt. Außerdem wurde im Vorfeld beim Landesministerium versucht zu recherchieren. Dieses hat aber Kontakt mit dem zuständigen Ordnungsamt aufgenommen. Diese Korrespondenz liegt aber nur dem Gericht und nicht dem Beschuldigten vor.

Hier geht es vorrangig nicht um das geringe Bußgeld (20,- €) und die bisherigen Verfahrenskosten, sondern das diese falsche und auch gefährliche Verkehrssituation geändert wird!
Im Folgeverfahren (Rechtsbeschwerde) ist anwaltliche Rechtsvertretung vorgeschrieben und die Kosten werden unverhältnismäßig hoch sein. Wie ist die Sachlage einzuschätzen und kann von einer Institution Unterstützung erfolgen?
Danke

Hallo!

Ja, ja, es geht „natürlich“ nicht vorangig um die 20 € ursprüngliches Verwarngeld !

Man macht sich Sorgen um die Verkehrssicherheit.

Edel und lobenswert !

Ich lese, „durchgezogene,aber insgesamt schlecht erkennbare Linie“. Ich lese etwas von „rötlichem Asphalt“, von Bodenmarkierung"Radweg".
Ich lese sogar,dieser parallele Straßenstreifen ist stark unterschiedlich breit,von 1,5 bis 3 m.

Also alles andere als typische Parkstreifen entlang des Straßenverlaufs.

Fotos der Park-Situation wären sicherlich hilfreich. Blick vom Anfang des „Parkstreifens“  bis zum Ende mit Ansicht des danebenliegenden Teils des Fußwegs/Grünstreifens.

MfG
duck313

Hallo,

„dem wurde im Gerichtstermin nicht gefolgt“. Was erwartest Du? Dass wir über ein Forum das Gericht überzeugen?

Viele Grüße
Andreas

Hallo duck313,

ja sicherlich kann die Schilderung auch so interprtiert werden. Aber es würde ja von äußerster Hirnrissigkeit zeugen wegen 20,- EUR so einen Aufwand zu betreiben. Zumal der Gerichtsstand über 80 km vom Wohnort entfernt ist und über Langeweile verfüge ich auch nicht.

Auch die Parkstreifensituation ist recht merkwürdig (vielleicht war hier mal eine Bushaltestelle?), besonders hinsichtlich das dieser in der Regel beparkt wird und somit ein ganzheitlicher Einblick verwärt. Ein Radweg ist dies auf jeden Fall nicht - auch wenn ich prinzipiell dafür bin das Radwege auf der Straße zu verlaufen haben.

Das mit dem Foto ist auch klar weil, dadurch die Situation besser verständlich ist als durch eine noch so umfangreiche Schilderung. Nur habe ich keine Kenntnis wie ich hier ein Foto hochlade.

hmmmm…

Problem erkannt - Problem gebannt

Bei einem OWiG-Verfahren (parken auf eine Rad- und Gehweg)
wurde zu ungunsten des Betroffenen entschieden. Bei dem
Verfahren vor dem Amtsgericht, ging es um ein Verkehrszeichen
(VZ) das eine Verkehrssituation bezeichnet die nicht vorhanden
ist, bzw. so lt. StVO nicht existiert.

du hast da was gründlich misverstanden: auch wenn das verkehrszeichen dort nicht stehen darf, gilt es und man hat sich dran zu halten. du kannst eine eingabe machen, um das schild entfernen zu lassen, aber bis dahin…

du wirst auch in jeder weiteren instanz -zu recht- mit karacho eine bauchlandung hinlegen.

Hallo testare_ ,

so weit ist mir das inzwischen auch klar, aber wo hätte ich nicht stehen dürfen?
Auf dem -Gehweg, stand ich ja nicht, sondern auf der Straße. Der besagte Rad- und Gehweg ist eindeutig nur auf dem Gehweg aufgeteilt!
Schönen Tag noch
Wolfgang

Auf dem -Gehweg, stand ich ja nicht, sondern auf der Straße.
Der besagte Rad- und Gehweg ist eindeutig nur auf dem Gehweg
aufgeteilt!

das sieht der richter anders. ich auch. und die anderen hier ebenfalls.

ein geisterfahrer? das sind hunderte!

in diesem sinne: mach ruhig weiter so. ist ja dein geld.

1 Like

… ich weis nicht was dieses polemische Agieren soll.

Was ein Richter anders sieht ist ja nicht immer zwingend richtig im Sinne der Vorschriften und Gesetze.

Auch den Hinweis mit dem Geisterfahrer kann ich nicht deuten. Unabhängig davon wäre ein Tipp hilfreich wie ich ein Foto einstellen kann.

Ich will und kann mir auch nicht Kosten einer Fortsetzung des Verfahrens leisten. Vornehmlich geht es hier darum um an der besagten Stelle eine sichere und richtige Verkehrsführung und Beschilderung herzustellen. Dazu habe ich die Thematik in dieses Forum gestellt.

Außerdem versuche ich mich im Straßenverkehrsgeschehen aus verschiedenen Perspektiven (LKW-, PKW-, Bike-, Radjahrer und Fußgänger div. Altersgruppen) betrachtend zu bewegen. Den Scheuklappenblick habe ich vorwiegend (- auch ich bin sicherlich mal durch die einzelnen Situationen etwas abgelenkt und nicht unfehlbar) abgelegt.
Trotzdem allen eine schönen entspannten Tag
Wolfgang


Unabhängig davon wäre ein Tipp hilfreich wie ich ein Foto
einstellen kann.

[FAQ:2606]

Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write

Diese beiden Fotos sollten mehr Aufklärung über die Örtlichkeit geben

http://www.bilder-hochladen.net/files/lf8o-2-c81e-jp…

http://www.bilder-hochladen.net/files/lf8o-3-eccb-jp…

Gruß Wolfgang

Diese beiden Fotos sollten mehr Aufklärung über die
Örtlichkeit geben

ich sehe ein schwarzes fahrzeug, das auf einem radweg parkt. der schwer zu erkennen ist. und in gegenrichtung sieht es auch aus, als ob da (verbotenerweise) auf dem bürgersteig geparkt würde.

also: da sollte die gemeinde dringend was unternehmen. aber: den falschparkern nutzt das bezüglich knöllchen genau gar nichts.