Wie kann es sein, dass man 170% einer

… Anmeldegebuhr bezahlen soll, wenn man sich nicht mehr anmelden will? Ich soll 255€ ans Amt zahlen für die Nicht-Eintragung ins Handelsregister… Ist doch eine Frechheit…!
Ich schreibe doch auch keine Rng über 170% des ausgemachten Honorars, wenn ich keinen Finger krumm gemacht habe.

Schreib das Amt an und melde das Du keinen Eintrag wünscht. Wenn Du aber eingetragen bist und Dich nur abmelden möchtest, kann es sein dass die dafür eine Gebühr verlangen. Kannst ja nachfragen in welchem Gesetz steht, dass man für eine Abmeldung bezahlen muß.
Dann kannst Du das Ganze hinauszögern oder es existiert kein § dafür, dann kostet es auch kein Geld. Sofort bezahle käme für mich gar nicht infrage.
Gruß Ingeborg

Hallo, ich kann leider hierzu keine fundierte Auskunft geben.

Da aber offenichtlich aber in irgendeiner Weise Kontakt mit dem Handelsregisteramt aufgenommen wurde wird das Anmeldeverfahren wohl in Gang gekommen sein und somit wurde auch „ein Finger“ gerührt.

Ich weiß das eine Eintragung für eine Einzelperson zwischen 200 und 350€ beträgt und für eine Gmbh ab 500€.

Viele Grüße

Hallo,
da kann ich Dir nicht weiterhelfen.

Tut mir leid.

Viele Grüße
Uli

Hallo
kann darüber leider nichts sagen u. schreiben.
greetings

Hallo da weis ich auch nicht was mann machen kann.K.H.

Hi, also da müssten die Angaben genauer sein. Du schreibst: wenn man sich NICHT MEHR anmelden will, warst Du mal verpflichtet zur Anmeldung? Wenn ja, dann wird die HRG-Eintragung teilweise nach erwarteten Umsätzen berechnet, danach ergibt sich dann der sog. „Erhebungssatz“. Aber wie gesagt, aufgrund der wenigen Angaben kann ich hier keine ausreichende Antwort geben.
Gerne wieder nachfragen mit ausführlicheren Infos.
Gruß

Rechtsanwalt

Hallo Red-angelus,

zunächst einmal Entschuldigung für die verzögerte Antwort wegen technischer und zeitlicher Probleme.

Jetzt zur Frage:
Es könnte sein (je nach dem jeweiligen Wohnort u. Bundesland), dass dies eine Art Löschungsgebühr darstellt, sollte es so sein, dass die Firma bereits eingetragen war. Manches Ortsgericht ist bei einer Löschung ganz hilfreich (ich habe gelesen, es geht auch ohne Notar) und beglaubigen die Löschungsexemplare, was die Sache auch wiederum verbilligt. Viel bewirken soll im Übrigen ein solcher Eintrag auch nicht.

Ich hoffe, hier ein wenig Klarheit gebracht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Paragraf-X