Bist Du sicher, daß Du meinen Artikel von Anfang an gelesen hast?
Im übrigen ist eine Narbe kein hinreichendes Kriterium für eine schwere Körperverletzung.
Bist Du sicher, daß Du meinen Artikel von Anfang an gelesen hast?
Im übrigen ist eine Narbe kein hinreichendes Kriterium für eine schwere Körperverletzung.
Habe ich gelesen. Ich gebe dir Recht, wenn du eine kleine Narbe am Popo meinst. Ist sie aber sichtbar, ggf. sogar entstellend, z.B. im Gesicht sieht die Sache anders aus. Studiere nochmals genau den § 226 StGB.
Und wenn ein deutscher Mann das sagt … was machste dann?!
Nicht nötig, ich weiß ja, was dort steht. Deswegen schrieb ich ja auch, daß eine Narbe kein hinreichendes Kriterium ist. Auch hier wieder: bitte meine Artikel vollständig und verständig lesen.
Hallo,
von modernen Lage-und Einsatzzentralen hast du wohl keine Ahnung, was ?
Auch die haben übrigens außer der 110/112 auch noch „normale“ Rufnummern für jeden Arbeitsplatz, da kommste als Normalsterblicher aber nicht ran.
Hallo Samoth_Hammer,
das
Noch schneller geht es unter der Direktnummer der örtlichen Polizei, die man allerdings kennen muss.
ist Quatsch, denn die örtliche Wache muss sich auch an die Lage-und Einsatzzentrale wenden.
Denn nur dort hat man einen Überblick, welche polizeilichen Kräfte sich gerade wo genau befinden.
Was nütz dir die örtliche Wache, wenn deren 2 Einsatzfahrzeuge gerade bei einem Verkehrsunfall gebunden sind, während in der Nähe des Notfalles 5 Gruppenkraftwagen der
BePo stehen ??
Schön, dass du so aufmerksam liest, dass du genau das selbe schreibst, wie bereits zwei weitere Personen vor dir, großartige Leistung wirklich. Zumal ich auch der ersten Person bereits geantwortet und mich bedankt habe, da ich das nicht wusste, da ich glücklicherweise noch nicht in der Situation war.
Aber man kann ja offenbar gar nicht oft genau beleheren.
Hättest du gelesen was ichgeschrieben habe, wüsstest du, dass genau das da steht. Aber man kann natürlich trotzdem das offensichtliche wie Ursache und wirkung NOCHMAL erklären. Natürlich ist der Straftatbestand der Körperverletzung nur dann eingetreten, wenn auch jemand verletzt wurde … also danke… danke für nichts.
Das dachten schon ganz andere und mussten dann ihr Leben lang dafür Geld bezahlen oder sind hinterher selbst ins gefängnis gewandert. Notwehr gestattet trotzallem keine übertriebene Reaktion. Jemand unbewaffneten mit einem Messer zu attackieren, wenn er möglicherweise nichtmal eine ernstzunehmende Gefahr darstellt weil er nur Pöbelt und folglich strafrechtlich noch nie auffällig geworden ist kann durchaus in einer Kritischen Situation für den „Verteidigenden“ enden. Man sollte sich also gut überlegen wie man sich verteidigt, zumal das tragen der Meisten waffen zum Zweck der selbstverteidigung wie gesagt sowieso untersagt ist, also ist man alleine schon deshalb strafrechtlich belangbar, da davon auszugehen ist, dass man es auf eine Konfrontation angelegt haben könnte.
Ein Rechtsbeschluss ist wie der Name schon sagt ein Gesetzesbeschluss, der in geltendes Recht eingreift, z.B. das Recht zu zwecken der selbstverteidigung „harmloses“ Reizgas mit sich zu führen.
Meinetwegen auch Gesetzesbeshluss gesetzgebung oder was auch immer du möchtest, man kann ja wohl hoffentlich noch einen Beitrag in einem Onlineforum verfassen, ohne auf Jurstisch absolut korrekte Terminologie achten zu müssen hoffe ich? Ich bin jedenfalls kein Anwalt, Richter oder sonstiges.
Und vor den randalierenden deutschen Fußballfans, den betrunkenen deutschen „Junggesellenabschiedfeierern“ und… braucht frau sich nicht zu schützen?
Das zu erwähnen war vollkommen unnötig. Jemandem, der auch eine ansatzweise über eine juristische Ausbildung verfügt, wäre diese Mischung aus Halb- und Nichtwahrheiten kaum über die Tastatur gekommen. Aber ist ja wurscht: es handelt sich hier ja nur um ein Onlineforum, in dem man schreiben kann, was einem gerade durch den Kopf schießt. Oder so ähnlich…
Sehr diplomatisch.
Nichts von dem was du geschrieben hast hat irendwelchen Sinn ergeben oder irgendwem, insbersondere dem Fragesteller weitergeholfen.
Wer schreibt denn hier Halbwahrheiten?
Ja die sache sieht anders aus, aber eben nicht vollkommen. Nur weil man sich bedroht fühlt gelten für einen trotdem alle normalen Gesetze. Das ist also offenbar eine extrem grob vereinfachte Halbwahrheit um nicht zu sagen Unwahrheit.
Außerdem wenn ich so viel Halb- und Unwahrheiten schreibe, warum stellst du sie dann nicht klar, statt sinngemäß genau das zu wiederholen was ich geschrieben habe und deine Aussage als richtig, meine in der wie gesagt das exakt gleiche steht aber als Falsch darzustellen.
Weil es offensichtlich zwecklos und damit Zeitverschwendung ist. Du verstehst ja zum Teil nicht einmal selbst, was Du schreibst und behauptest nach der Korrektur noch, daß Du doch genau das geschrieben hättest. Warum soll ich also etwas korrigieren, das Du nach der Korrektur immer noch für richtig hältst, weil Du den Unterschied nicht erkennst?
Aber um wenigstens eines klarzustellen: der Notwehr sind kaum Grenzen gesetzt. So kommt man durchaus straffrei davon, wenn man jemanden tötet, der einem das Auto klauen will, sofern man nicht gerade ein milderes Mittel zur Hand hat. Sofern man nachts überfallen wird und nicht gerade in Ruhe zwischen Gummiknüppel, Reizgas und Messer mit feststehender Klinge auswählen kann, wird man am Ende nicht wegen Totschlags verurteilt werden, wenn man dem Angreifer ein Messer zwischen die Rippen sticht. Die Strafbarkeit des Verstoßes gegen das Waffengesetz steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Okay, erkläre mier doch mal den bedeutenden unterschied zwischen diesen beiden Aussagen:
Da steht für mich zwei mal WENN eine Waffe zum einsatz kommt Wobei der Einsatz kommt bedeutet dass den Versuch der Körperverletzung, wenn man den Gegenüber auch verletzt ist das Körperverletung oder totschalg wenn man ihn tötet.
Du bist wohl in den USA in der Bronx aufgewchsen wenn du das glabst. Aus persöhnlicher erfahrung weiß ich, dass es hier in Deutschland nicht so ist und durchaus schon kritisch ist, wenn man sich überhaupt zur Wehr setzt, gerade wenn Jugendliche beteiligt sind.
Toll! Und das bringt uns in dieser Diskussion was? Nichts.
Falls du auf die unterscheidung zwischen „gefährlicher“ und „schwerer“ Körperverletzung hinaus willst, musst du wohl damit leben, dass dem Laien für gewöhnlich der Unterschied nicht klar ist. Ebenso wie mit Rechtsbeschluss und Gesetzesbeschluss. Dem Informationsgehalt der Aussage schadet die mangelnde Unterscheidung jedoch nicht wirklich. Derartige Wortklauberei ist also wenn es nicht um einen Konkreten stattgefundenen Fall geht vollkommen unnötig, ebenso wie der erste Teil der Aussage.
Das glaube ich nicht, das weiß ich sogar und das ist genau das, was ich meinte als ich schrieb, daß Korrekturen Zeitverschwendung und damit zwecklos sind.
Tja und ich weiß wie gesagt ganz konkret anhand eines Präzendenzfalles aus dem persönlichen Umfeld, dass du damit unrecht hast. Folglich weiß ich auch dass eine weitere Diskussion mit dir keinen Sinn ergibt (mal abgesehen von dem Grund, dass es dem Fragestelle nichts hilft) würdest du offenbar eh nicht einsehen, dass du selbst wenn du zugegebenermaßen wohl die exaktere Terminologie verwendest trotzdem nicht mit allem was du schreibst automatisch recht hast.
Tja und ich weiß wie gesagt ganz konkret anhand eines Präzendenzfalles aus dem persönlichen Umfeld, dass du damit unrecht hast.
Mit was auch immer. Aber bestimmt hast Du recht und juristische Ausbildungen dienen ausschließlich dazu, sich der korrekten Terminologie befleißigen zu können, bringen aber ansonsten keinerlei Mehrwert, weil es Laien ja doch besser wissen, die einen Fall kennen, bei denen der Schwippschwager eines angeheirateten Freundes des Hundes der Schwiegermutter…
Soweit die Theorie. Aber wie macht man es nun in der Praxis?
Und vor den randalierenden deutschen Fußballfans, den betrunkenen deutschen „Junggesellenabschiedfeierern“ und… braucht frau sich nicht zu schützen?
Die sind in der Vergangenheit eben eher weniger durch gruppenmässiges Umkreisen, Angrapschen und teilweise auch Beklauen der Damen aufgefallen. In Darmstadt und Ahrensburg waren es z.B. wieder nicht „deutsche Fussbalfans“ oder „Jungessellenabschiede“ die aufgefallen sind.