Hallo,
Ich habe mit zwei Kollegen eine GbR und würde gerne aussteigen, da ich aus zeitlichen und beruflichen Gründen keine Kraft mehr dazu habe.
Die GbR ist nur was kleines, es gibt keine Gläubiger, keine Pacht und Mietverhältnisse. Es geht auch um keine hohen finanziellen Beträge.
Ich würde jetzt gerne wissen, was ich tun muss um auszusteigen. Wo muss ich eine Kündigung hinterlegen, muss ich das auf dem Rathaus melden etc?
Vielen Dank schon mal im vorraus!
Die Kündigung des Gesellschaftsvertrages erfolgt gegenüber den beiden anderen Gesellschaftern. Jeder erhält von Dir eine schriftliche Kündigung. Wenn noch nicht im Gesellschaftsvertrag verankert, muss dann noch ausgehandelt werden, wie die Anteilsübertragung/-auszahlung erfolgen soll. Die Gesellschaft müsste die Änderung dann bei den zuständigen Ämtern melden (Gewerbe, Finanzamt, IHK/HWK …)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hast du mir evtl eine Muster-Kündigung^^
Und muss ich die Änderungen den Ämtern nur melden oder muss dort auch irgentetwas umgeschrieben werden? Kommen da nochmal auf mich oder meine Kollegen kosten auf?
lg
Ganz einfach:
Hiermit kündige ich fristgemäß meine Beteiligung an der … GbR.
Die GbR muss die Änderungen melden.
Kosten entstehen wohl keine, solange kein Rechtsanwalt oder Notar benötigt wird.