Hallo Ramses,
danke für deinen freundlichen Ratschlag, aber ich bin alt genug, um selber zu wissen was ich poste und was nicht … und ich kenne auch meine Verantwortung!
Deshalb habe ich VOR dieser Antwort auch deinen Link genau gelesen.
Dort geht es um eine Belästigung durch unerlaubte Telefonwerbung.
Wenn der obige Fall so stimmt wie er geschildert wurde (woran einige Zweifel bestehen), dann würde es sich hierbei um „Stalking“ … also um eine echte Straftat handeln … und es ist nicht verboten, sich gegen Straftäter zu wehren.
Damit alles seine Ordnung hat, habe ich ja auch geschrieben, dass sie den Anrufer (wenn es ihn in der geschilderten Form überhaupt gibt) ERST anschreien und mit der Polizei drohen soll, und dann habe ich noch den „Spezialtip“ gegeben.
Ich muss mich widerholen … sollte es diesen Bekloppten, der angeblich nicht weiß, wen er überhaupt anruft (seine Chefin, seine Freundin oder seine Mutter) und der wie im Tatort mit verschiedenen Nummern anruft und wo es angeblich auch nichts bringt, diesem Irren zu sagen, dass er die falsche Nummer wählt … UND wenn man dann - wo man ja die Nummer(n) sehen muss, weil man sie angeblich sperren möchte - noch immer nicht bei der Polizei war und eine Anzeige erstattet hat, sondern diese wirre Geschichte lieber hier auf www erzählt, dann ist es auch egal ob sie bläst oder nicht
Ich hoffe, du hast mich so verstanden wie ich es gemeint habe!
Alles wird gut … Melius est prevenire quam preveniri.
Grüße Bernd