Wenn Du ohnehin nach gesetzlicher Erbfolge aufteilen willst (was deiner aktuellen Darstellung entspricht), brauchst Du nichts tun. Nur wenn Du hiervon abweichen möchtest, ist ein Testament/Erbvertrag notwendig. Dabei bist Du in Bezug auf Geschwister und deren Kinder und Kindeskinder vollkommen frei in der Verteilung des Erbes, da hier keine Pflichtteilsansprüche bestehen. Steuerrechtlich kann es aber bei größeren Vermögen z.B. sinnvoll sein vorhandene Enkel gleich mit zu bedenken und nicht nur deren Eltern, da hierdurch ggf. eine schlechtere steuerliche Situation entstehen kann.
Was die weitergehende Geschichte angeht, so erben die Erben zunächst in Erbengemeinschaft und diese Gemeinschaft trägt dann auch gemeinsam alle anfallenden Kosten und Steuern, … Dabei haften die Erben gesamtschuldnerisch, d.h. im Zweifelsfall kann sich ein Gläubiger einen Erben herauspicken und von dem alles verlangen, was ihm zusteht. Der so belastete Erbe muss dann versuchen von den Miterben deren entsprechende Anteile sich wieder zurück zu holen.
Um so eine Situation zu umgehen und auch die faktische Abwicklung der ganzen Geschichte in professioneller Art und Weise sicherzustellen, wäre hier ggf. eine Testamentsvollstreckung (d.h. dann bräuchte man auch trotz an sich gesetzlicher Erbfolge ein Testament) mit einem entsprechend erfahrenen Testamentsvollstrecker sinnvoll, der erst nach Begleichen aller Kosten und Steuern das Erbe auskehrt.
Bzgl. des möglichen Vorversterbens des weiteren Bruders würde nach gesetzlicher Erbfolge das gelten, was auch für den anderen vorverstorbenen Bruder gilt. Der ihm theoretisch zufallende Erbteil wird zu gleichen Anteilen auf seine eigenen Kinder verteilt. Und das Spiel funktioniert auch über beliebig viele weitere Generationen. D.h. auch wenn schon zwei oder drei Generationen dazwischen verstorben wären, würde man immer bei den Anteilen so bleiben, wie sie je nach Generation theoretisch zu verteilen gewesen wären, und verteilt dann hypothetisch in die nächste Generation, … bis man wieder auf gezeugte und lebende Abkömmlinge stößt.