Wie kann Ich den Kindesunterhalt mindern/reduzieren ?

Wie kann Ich den Kindesunterhalt mindern/reduzieren,
diese Frage ist bezogen auf das erste leibliche Kind.

Der Sachverhalt:

Ich selbst lebe mit meiner neuen Partnerin zusammen und stehen gemeinsam im Mietvertrag außerdem haben wir ein gemeinsames Kind ( mein zweites und Letztes ). :smile:

Meine Partnerin bezieht ALG I und ich renne auf Montage.

Jetzt soll ich meine sogenannte Wirtschaftliche & Finanzelle Situation dem Jugendamt darstellen…Vordruck ausfüllen.

Wie mache ich dies am besten ohne das meine Partnerin sowie das zweite und letzte Kind Nachteile entstehen und ich in finanzelle Nöte komme ???

Ich Danke für jede Anregung sowie Tipp!!!

Na ja, man stellt dem Jugendamt eben die Situation dar (Vordruck ausfüllen). Der Unterhalt berechnet sich dann nach der Düsseldorfer Tabelle, die vom Nettogehalt ausgeht.
Abziehen könnte man noch Altersvorsorgebeiträge u.ä. (wie Riesterrente). Vielleicht noch Reisekosten wegen Montage. Am besten mal nachfragen.
In finanzielle Nöte kann man ja - offiziell - nicht kommen, denn mindestens ca. 1000 Euro kann man ja sowieso behalten (Selbstbehalt). Das dies ein Witz ist, weiss jeder.

Hallo,

dafür müßte ich wissen wo ungefähr das derzeitige
Bruttoeinkommen von Ihnen wissen.

Leider gibt es auch dann keine garantie das die neue Partnerin nicht mit angerechnet wird.

Viele Grüße
Y.Dosse

Leider ist mein Brutto nie gleich bei meiner Montage…mal mehr mal weniger Std. Arbeit.

Kann ich Ihnen einen Durchschnittswert geben ?

Danke und MFG

Für das zweite Kind steht dir ein Freibetrag von 290€ zu,sonst zählt weiter die Düsseldorfer Tapelle

Hallo,

zu einem Notar gehen und den Unterhalt dort ausrechnen und titulieren lassen. Der verrechnet sich weniger oft, als Jugendämter.

Ansonsten (nicht ungefährlich) korrekt ausfüllen, sich in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes einlesen. Die dort gefundenen Abzugsmöglichkeiten ausnutzen.

Urteile, Beschlüsse im Internet - z. B. bei den Oberlandesgerichten, Bundesgerichtshof, Verfassungsgerichtshof usw. studieren und dort nach brauchbaren Lücken suchen.

Wenn man unsicher ist, nicht den vollen vom Jugendamt errechneten Betrag titulieren. Wollen die dann mehr, müssen sie klagen. Die Klage kostet dann weniger als wenn man die Unterschrift total verweigert.

hallo,
ich probierte das jahrelang ohne Anwalt.
Das war wohl ein Fehler. Ohne Anwalt ist das wohl unmöglich.

Ich musste für Kind-1 (jetzt 19, in Ausbildung) 100% zahlen. Für Kind-2 (jetzt 12) auch 100% und das obwohl ich des öfteren arbeitssuchend war und immer nur zwischen 1.200 € und 1.900 € verdient habe. Toll wenn einem von 1.500 € netto wieder 600 € ca. abgezogen werden und das bei Münchner Mietpreisen.

Mach Dir wenig Hoffnung, dass du weniger als 100% zahlen wirst.
Und wenn Du einen RA nimmst, dann werde die Ersparnisse nicht die Kosten des RA decken…

Achja, rechtzeitig solltest du Dich informieren ob das Jugendamt nachfragt ob das Kind den eine Ausbildung mit entsprechendem Gehalt ausübt.
Kronach (Kind-2) sagt, dass sie die Mütter mit 16 anschreiben und nachfragen.
Amberg (Kind-2) scheint es egal zu sein. Spricht ich hab jetzt stress, obwohl ich mitlerweile den Bachweis habe dass meine Tochter mit 17 eine Banklehre angefangen hat und da 900€/ Monat verdient. Dass dem Kind da kein KU mehr zusteht sollte klar sein.

Offiziell müsste ich noch für Kind-1 zahlen. Ich hoffe dass sich das bis Januar 2018 klärt.

Sorry wenn das nicht die erwartete Antwort war…

Warum sollte denn das Brutto Einkommen relevant sein…

Netto Einkommen!