Wie kann ich Firma gründen ohne Namen zu nennen ?

Guten Tag,

ich habe eine rechtlche Frage.
Undzwar als Betriebsleiter eines Industrieunternehmens möchte ich ein eigenständiges Unternehmen gründen welches als Art Consulting / Beratungs / Vermittlungsgeschäft zwischen Unternehmen agieren soll. Dieses Geschäft kann (muss nicht aber kann) zeitweise konkurrenzfähig zu dem Unternehmen sein in dem ich als Betriebsleiter tätig bin. Ich stelle mir nun 2 Fragen:

  1. Als Angestellter meine ich ist es untersagt (evtl.) konkurrierende Unternehmen zu gründen. Ist es so bzw. gibt es Abweichungen für Betriebsführende Persönlichkeiten?

  2. Welche Rechtsform müsste das neu gegründede Unternehmen haben müssen, sodass mein Name nicht als Geschäftsführer aufgeführt ist? (Da, wie bereits beschrieben, eventuelles Konkurrenzpotenzial entsteht)?

Kann mir jemand bei den 2 Fragen beantworten?

Freundliche Grüße

Hallo, Herr Petersson!

Vorab: Rechtlich bin ich in der Beantwortung Ihrer Fragen nicht sattelfest.
Dennoch will ich Ihnen meine Gedanken dazu gerne schreiben.
Beim Lesen drängt sich mir ein ungutes Gefühl auf: Was wird hier tatsächlich bezweckt?
Nun, wenn es sich um Beratung usw. handeln soll und es nicht nur um Aufbau von evtl. Konkurrenz geht, dann wäre es einen Gedanken wert, ob ein Aufbau eines solchen Unternehmens mit der Geschäftsleitung Ihres jetzigen Unternehmens besprochen und ggf. gemeinsam umgesetzt werden kann. Die Win-Win Lösung. Das sollte, nach meiner Erfahrung immer angestrebt werden, weil alles andere „kurze Beine“ haben kann.
Außerdemm geben Sie sich damit die Chance, so wie Sie es wohl auch mit Ihrer „Lösung“ anstreben, nicht gleich in die volle eigene Selbstständigkeit gehen zu müssen, sondern durch das Weiterarbeiten bei Ihrer bisherigen Firma, noch etwas Sicherheit behalten.

Ob und was Ihnen als Angestellter untersagt ist, dass entnehmen sie am Besten Ihrem Vertrag bzw. den Unternehmensrichtlinien. Desweitere wäre die rechtliche Recherche im EU Recht hier von Vorteil, da ich annehme, dass es sich nicht nur um inländischen Vertrieb bzw. Geschäftskontakte handelt oder bald handeln soll. Außerdem währe ein Abstecher in EU-Wirtschaftsrecht auch sehr zu raten.

Mir ist in Deutschland keine Unternehensform bekannt (außer ggf. die AG) in der nicht der Name des Geschäftsinhabers angegeben werden muss.
Selbst bei der Ltd (engl. Form der GmbH, heute die in Deutschland die kleine GmbH).
So wäre eine Firmengründung auf einen anderen Namen ratsam und das nur mit Vertraglicher Regelung, dass die Person nur den Namen stellt, dafür xy Vegütung erhält und sonst die Risiken und Verantwortlichkeiten bei Ihnen liegen.

Alles in allem sollten Sie einen echten Crack in Sachen Wirtschafts- und Arbeitsrecht als Anwalt ausfindig machen der nicht in Ihrer nächsten Umgebung ansässig ist und somit nicht voreingenommen an die Sache ran geht.

Vielleicht haben diese Zeile doch den einen oder anderen Hinweis enthalten.

Viel Erfolg auf Ihrem weiteren Weg!
Falls es hilfreich war u. Sie wollen mich noch mal anmailen, ist das jederzeit gerne möglich.

Viele Grüße

Petra M. Vondran

>Guten Tag Wolfgang Petersson.

„:ich habe eine rechtlche Frage.“

> ideale Frageadresse: ein Rechtsanwalt.
Als Betriebswirt kann ich Ihre Fragen „allgemein“ beantworten, d.h. aus der Perspektive eines Betriebswirtes und Unternehmers.

> zu Frage 1: wenn es einem Angestellten - wie Sie korrekt unterstellen - untersagt wäre, mit seinem Arbeitgeber in Wettbewerb zu treten, so gilt das für einen leitenden Angestellten ( und freie Mitarbeiter) in ganz besonderem Maße - Klartext: ist ausgeschlossen.

> zu Frage 2: stellt sich nach Antwort 1 nur noch in einer neuen Form, z.B. wie kann ich meinen Arbeitgeber / Auftraggeber in meine Pläne einbinden, d.h. ein einvernehmliches Konzept entwickeln und umsetzen.

Der Vorteil: Integrität = gutes Gefühl, Kraft und Synergien.
Der Nachteil: mir fällt keiner ein. Wenn Sie Nachteile entdecken, sagen Sie mir bitte Bescheid.
Alles Gute
lw

>Guten Tag Wolfgang Petersson.

„:ich habe eine rechtlche Frage.“

> ideale Frageadresse: ein Rechtsanwalt.
Als Betriebswirt kann ich Ihre Fragen „allgemein“

beantworten,

d.h. aus der Perspektive eines Betriebswirtes und
Unternehmers.

> zu Frage 1: wenn es einem Angestellten - wie Sie

korrekt

unterstellen - untersagt wäre, mit seinem Arbeitgeber

in

Wettbewerb zu treten, so gilt das für einen leitenden
Angestellten ( und freie Mitarbeiter) in ganz

besonderem Maße

  • Klartext: ist ausgeschlossen.

> zu Frage 2: stellt sich nach Antwort 1 nur noch in

einer

neuen Form, z.B. wie kann ich meinen Arbeitgeber /
Auftraggeber in meine Pläne einbinden, d.h. ein
einvernehmliches Konzept entwickeln und umsetzen.

Der Vorteil: Integrität = gutes Gefühl, Kraft und

Synergien.

Der Nachteil: mir fällt keiner ein. Wenn Sie Nachteile
entdecken, sagen Sie mir bitte Bescheid.
Alles Gute
lw

Vielen Dank für den kompetenten Hinweis. Bis dato wurde
bereits mit der Unternehmensleitung abgeklärt das
nichts weiteres im Wege steht. Nur in Bezug auf das
Außenverhältnis wäre es wünschenswert eine Rechtsform
zu finden bei der der Name des Unternehmers in der
Öffentlichkeit nicht genannt wird weil dies negative
Folgen für das eigene Unternehmen hätte…ist dies auf
irgendeine Art und Weise möglich?

Habe bis dato gehört das dies prinzipiell bei einer GbR
möglich wäre, aber mit Gründung einer GbR dürfen keine
kaufmännischen Tätigkeiten ausgeübt werden, richtig?

Vielen Dank noch einmal und freundliche Grüße

OK Herr Petersson,
das ist eine neue Perspektive.

Kurz und bündig zur GbR: Niet! Da muss „Ross und Reiter“ im Firmen-Namen genannt sein, Details im BGB.

„Kaufmännische Tätigkeiten“ sind in einer GbR

  • im vollständigen Gegensatz zu Ihren Informationen - in der Regel unverzichtbar. Wieso solche in einer GbR nicht ausgeübt werden sollen, ist mir fremd.

Wenn wir also - um eine praktische Lösung zu finden -
die Rechtsform und das Heraushalten Ihres Namens als wesentliches Problem Ihres Unternehmertums „in Teilzeit“ betrachten, dann geht der Weg in die Anonymität einer Gesellschaft oder in das verdeckte Unternehmertum als „Stiller“ in einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft.
Wenn Synergien mit Ihrem Arbeitgeber möglich oder gar gewünscht sind, dann sehe ich hier Gestaltungsmöglichkeiten… aber auch die Notwendigkeit der spezifischen Fragen an den Anwalt und/oder Gründungscoach. Das kann auf dieser Plattform nicht vertieft werden.

Abschließend: Danke für Ihre interessanten Fragen.
TIP: wenn Ihr Projekt reif ist, arbeiten Sie aus Ihrer Kernkompetenz und holen Sie sich Unterstützung auf Zeit. Das spart mühseliges, langsames Lernen, Nachlesen, Versuch + Irrtum, Fehler, Kosten, Frust…

In dieser Phase erreichen mich Ihre Erfolgs- und Lernerfahrungen unter wiedl at email.de.
Bis dahin alles Gute. lw

Guten Tag,

ich habe eine rechtl
Fragen:

  1. Als Angestellter meine ich ist es untersagt (evtl.)
    konkurrierende Unternehmen zu gründen. Ist es so bzw. gibt es
    Abweichungen für Betriebsführende Persönlichkeiten?

  2. Welche Rechtsform müsste das neu gegründede Unternehmen
    haben müssen, sodass mein Name nicht als Geschäftsführer
    aufgeführt ist? (Da, wie bereits beschrieben, eventuelles
    Konkurrenzpotenzial entsteht)?

Kann mir jemand bei den 2 Fragen beantworten?

Freundliche Grüße

Zu Frage 1: Es gibt hier Möglichkeiten, z.B. eine AG (Inhaberaktien), da tritt man nicht in Erscheinung, das beantwortet auch Frage 2 :smile:. Ich kann Ihnen mit meiner Firma eine kostengünstige und rechtlich Wasserdichte Lösung, nach Ihren Bedürfnissen gestaltet erarbeiten.
Dies ist allerdings kein Thema für`s Internet, rufen Sie mich einfach mal an, dann können wir uns darüber unterhalten. Die Erstberatung ist natürlich kostenlos.

Viele Grüße aus Frankfurt

Der Firmengründer