Wie kann ich gegen den Reha-Ort widersprechen

Guten Tag,

ich habe eine Reha bewilligt bekommen. Indikationen sind Bandscheibenvorfälle, Asthma, Adipositas sowie arterielle Hypetonie. Ich habe von meinem Wunschrecht Gebrauch gemacht und die Dr. Becker Klinik in Norddeich angegeben.

Heute bekam ich den Bescheid, jedoch als Klinik wurde das Reha-Zentrum Bad Driburg
Klinik Berlin bewilligt. In der Begründung heißt es, dass die von mir ausgewählte Klinik „nach unserer Überzeugung nicht die geeignete Einrichtung“ wäre.

Im Antrag hat mein Hausarzt das Seeklima empfohlen. Bad Dribur liegt jedoch nicht an der See und auch das Umfeld in der Klinik ist 50 aufwärts. Ich bin jedoch erst 25!

Was kann ich nun tun???

Schonmal vielen Dank für die Antworten.

Hallo,

meine erste Frage wäre: Wer hat die Reha bewilligt: Krankenkasse oder Rentenversicherung.
Ich habe nur mit letzterer so meine „liebe“ Erfahrung gemacht. Deren Handeln und bewilligen war und ist mir fremd jeglicher Logik. Was ich jedoch sagen kann: Am Ball bleiben, fleißig Widerruf-Briefchen schreiben (am besten in KOmbination mit einer medizinische Begründung des behandelnden Arztes). Und dann hilft wohl nur noch hoffen, dass dann doch irgendwann ein fähiger „Prüfer“ den Antrag bearbeitet. Ich heb mit denen ein halbes Jahr wegen einer lächerlichen ambulanten Reha nach Kreuzband-OP rumdiskutiert und sie dann doch bewilligt bekommen. Am Anfang sagte man mir, dass ich nei eine Reha bekommen würde; „da müsste mir schon ein Arm fehlen“ - Frechheit…

Gruß,
Marco

Kann dir darauf leider keine passende Antwort geben, sorry
Susanne

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Hallo Marco,

vielen Dank für deine Antwort. Also für mich zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Bund. Ich werde wohl auch mit meiner vorgeschlagenen Klinik sprechen, evtl. haben die auch noch ne Idee oder Möglichkeiten! Was meinst du?

Gruß

Das kann man auch versuchen. Ich denke aber, dass die nicht allzuviel dazu sagen können/wollen…

Hallo,
deine Frage irritiert mich. Es geht hier doch nicht um einen Urlaub im Club Med sondern um eine Rehamaßnahme. Tendenziell sind die Rehabilitanten immer etwas älter als 25. Wichtig ist doch aber, dass dir geholfen wird. Was spielt da das Alter der Patienten für eine Rolle? Ich vermute mal, dass das Asthma nach Auffassung des Leistungsträgers eher nicht das dominierende Leiden war, sondern dein Übergewicht und die (daraus resultierenden?) Rückenprobleme. Deshalb ist der „Meeresvorschlag“ deines Hausartzes, den du ggf. auch „unterstützt“ hast, nicht berücksichtigt worden.

Falls du wegen der Klink den Rechtsweg beschreiten willst, wirst du wahrscheinlich nachweisen müssen, dass dir in der vorgeschlagenen Klink nicht geholfen werden kann. Ruf doch einfach bei deinem Leistungsträger an und frage, wie du vorgehen sollst, wenn du in deiner „Wunschklinik“ untergebracht werden willst und was der Hauptgrund war, dass du nicht ans Meer gekommen bist. Man wird dir sicherlich Auskunft geben.

Freundliche Grüße!
Harald Meyer

Hallo,
nur kurz eine Sorry-Rückmeldung.War selber mit Unterbrechungen am Januar insgesamt über 4 Monate in Reha-Einrichtungen ohne Internet.Ich hoffe dass sich Dein Problem zu Deiner Zufreidenheit geklärt hat.
Roberta

Hallo,

das Thema ist nicht neu. Die Rentenversicherung Bund legt das gesetzlich verbriefte Wunsch- und Wahlrecht (SGB 9, §9) so aus, dass sie Dir bei erstmal eine Klinik zuweisen. Wenn die Dir dann nicht passt, dass schlagen sie Dir -wieder von ihr vorgegebene- Alternativen vor. Damit soll formal Dir ja die „Wahl“ gelassen werden. Was natürlich totaler Humbug ist.

Ich habe schon viele Patienten in der Kurberatung über diese Hürden geholfen. Man muss einfach von vorneherein wissen, dass das Spiel halt so läuft.

Ich empfehle folgendes VOrgehen:

  1. Antrag stellen mit Angabe der Wunschklinik
  2. Wenn Antrag bewilligt (und andere Klinik wurde vorgegeben) dann Widerspruch
  3. Dann kommt Vorschlag mit Alternativen.
  4. Wieder Widerspruch schreiben
  5. Widerspruch wird abgelehnt.
  6. Mit Sozialgericht drohen. Meist knicken sie jetzt hier ein.
  7. Wenn nicht, wirklich das Sozialgericht kontaktieren. Keine 3 Tage später knicken sie ein.

Vorraussetzung ist natürlich dass die Klinik ordentlich zertifiziert ist.

Eine gute Zusammenstellung gibts HIer:
http://www.rehazentrum-bb.de/kontaktseite/wunsch-a-w…

Und was sicher auch interessant ist, ist die Klarstellung vom Bundesgesundheitsministerium:
http://www.rehazentrum-bb.de/images/stories/pdfs/Wah…