Unachtsamer Autofahrer (VW-Bus) öffnet Fahrertür ohne nach Hinten zu schauen, Fahrradfahrer prallt frontal auf die geöffnete Tür. Feuerwehr, Polizei kommen hinzu; Notfallbehandlung im Krankenhaus erfolgt. Krankschreibung für 14 Tage, Kopfwunde, Handgelenk und Rücken sind beeinträchtigt.
Wie und auf welchem Wege kann der Fahrradfahrer seine Ansprüche geltend machen? Ist eine Strafanzeige gegen den Fahrzeughalter notwendig, um Ansprüche geltend zu machen?
Wie und auf welchem Wege kann der Fahrradfahrer seine
Ansprüche geltend machen?
er nimmt einen anwalt, den der unfallverursacher zu zahlen hat.
alles andere wäre unsinn.
Hallo,
die Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung hat schon die Polizei gemacht.
Jetzt geht es darum mit der Versicherung des Kfz die Regulierung des Schaden auszuhandeln. Ohne Anwalt wird das schwierig.
Allerdings kann es sein das dem Radfahrer eine Teilschuld trifft. Kann aus der Schilderung nicht ersehen werden. Es muss ein genügend großer Seitenabstand ( 1m ) zu parkenden Fahrzeugen eingehalten werden. Da kann also ein Teil der Anwaltskosten am Radler hängen bleiben.
Gruß
Nostra
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort, damit kann ich was anfangen.
Liebe Grüße
Marina
Wie und auf welchem Wege kann der Fahrradfahrer seine
Ansprüche geltend machen? Ist eine Strafanzeige gegen den
Fahrzeughalter notwendig, um Ansprüche geltend zu machen?
Es ist für den Geschädigten auch wichtig, dass vom Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft gesendet wurde. Ist das erfolgt?
Es ist für den Geschädigten auch wichtig, dass vom Arbeitgeber
eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft gesendet wurde.
Ist das erfolgt?
Wo hast du gelesen das es auf dem Arbietsweg passiert ist?
Ein möglicher Arbeitgeber sollte schon informiert werden wegen Verdienstausfall aber
die BG?
Der Plem
Es ist für den Geschädigten auch wichtig, dass vom Arbeitgeber
eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft gesendet wurde.
Ist das erfolgt?Wo hast du gelesen das es auf dem Arbietsweg passiert ist?
Das schließe ich aus dem Hinweis „Krankschreibung für 14 Tage“. Einer Krankschreibung bedarf es gemeinhin nur bei einem Beschäftigungsverhältnis.
Ein möglicher Arbeitgeber sollte schon informiert werden wegen
Verdienstausfall aber
die BG?
Ja freilich, wenn Arbeitgeber dann automatisch auch BG.
Ist zwar sowieso meldepflichtig ab drei Tagen Ausfallzeit, aber hier empfiehlt es sich generell auch deshalb, weil sich noch Spätfolgen des Sturzes zeigen könnten. Dann ist es wegen der dann entstehenden Ansprüche wichtig, dass unstrittig ein Versicherungsfall aktenkundig ist.
s.
Wo hast du gelesen das es auf dem Arbeitsweg passiert ist?
Das schließe ich aus dem Hinweis „Krankschreibung für 14
Tage“. Einer Krankschreibung bedarf es gemeinhin nur bei einem
Beschäftigungsverhältnis.
Das heißt aber doch nicht es passierte zwangsweise auf dem Arbeitsweg!
Sollte es sich beim privaten radeln ereignet haben, was willst du da der BG melden?
Der Plem
Es ist für den Geschädigten auch wichtig, dass vom Arbeitgeber
eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft gesendet wurde.
Ist das erfolgt?
Sollte es sich um einen Arbeitswegeunfall handeln, wird sich die BG auf alle Fälle beim Arbeitgeber melden und die Unfallanzeige anfordern, sofern der AG diesen nicht schon von sich aus an die BG gemeldet hat.
Dies aber nur, wenn es sich eben um einen Arbeitswegeunfall handelt, ansonsten gilt das, was Plemtau bereits schrieb.