Wie kann ich meine PKV ändern?

Hallo Zusammen,
ich stehe kurz vor der Pensionierung und habe aus diesem Grund ab 01.09.2013 einen Beihilfeanspruch von 70 %.

Ich habe dies der DEBEKA schriftlich mitgeteilt und auch die Bescheinigung meiner Beihilfestelle beigelegt und um Umstellung meines privaten Krankenversicherungsschutzes
gebeten.
Ich habe von der Debeka einen sog. „Antrag auf Erweiterung des Krankenversicherungsschutzes“ (14 Seiten!) mit zahlreichen Gesundheitsfragen erhalten.
Dies ist doch nicht richtig? Ich habe ja gem. § 199 Abs.2 VGG im Falle der Änderung des Beihilofesatz Anspruch auf Umstellung meiner bestehenden Krankenversicherung ohne Risikoprpüfung und Wartezeit? Bitte klärt mich auf, wie ich mich verhalten soll.

Hallo,
Es bedarf nur einer schriftlichen Willenserklärung zur Vertragsänderung, damit die Vertragsanpassung erfolgt.
Gruß J.K.

Ich habe von der Debeka einen sog. „Antrag auf Erweiterung des
Krankenversicherungsschutzes“ (14 Seiten!) mit zahlreichen
Gesundheitsfragen erhalten.

D.h. die Debeka möchte weiterhin den alten Beitrag von Dir und verkauft Dir jetzt irgendwas neues.

Dies ist doch nicht richtig? Ich habe ja gem. § 199 Abs.2 VGG
im Falle der Änderung des Beihilofesatz Anspruch auf
Umstellung meiner bestehenden Krankenversicherung ohne
Risikoprpüfung und Wartezeit?

Ja.

Bitte klärt mich auf, wie ich mich verhalten soll.

Den Debeka Außendienstler antraben lassen und ihm klarmchen, dass die Debeka umstellen soll und sonst nichts.

…und die hat er ja schon abgegeben.

Wie Nordlicht sagte: Den nächsten Debekaner um Aufklärung bitten. Da es sich ja um eine Vertragsreduzierung handelt, ist die Reaktion besonders unverständlich. Möglicherweise wird eine Umstellung auf Unisex-Tarife mit höheren Leistungen angeboten, ohne das dem Kunden verständlich zu machen. Das könnte eine Überlegung wert sein.

Viel Glück

Barmer

Bei einer Änderung des Beihilfeanspruchs z.B. durch Pension oder Wegfall/Hinzukommen von Kindern des Beihilfeempfängers besteht seitens des Versicherers ein Annahmezwang ohne Gesundheitsprüfung. Hierdurch kann sich jedoch der monatl. Beitrag für die PKV verändern.

Kommt jedoch eine Hinzuversicherung dazu (z.B. bessere stationäre Versorgung o.ä.) wird für diesen neuen Vertragsbestandteil eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Im vorliegenden Fall genügt eine Bestätigung der Beihilfestelle mit dem geänderten Beihilfesatz und ein einfaches Schreiben an die DEBEKA. Falls diese nicht darauf eingeht, sollte der Versicherungsvertreter ins Haus zitiert werden.