Wie kann ich meine Versicherung auf die Wohnungen umlegen ?

Hallo.
Bisher habe ich: Privathaftpflicht >> selbst getragen
Öltank - Haftpflicht >> umgelegt auf die 3 Wohnungen

Jetzt habe ich ein Angebot für eine Privat - Haftpflicht bei der das Wagnis des Öltanks mitversichert wäre.

(leider ohne Trennung des Kostenanteils hierfür).

Die Privat -Haftpflicht steigt dabei um ca. 30 % .
Die Öltank - Versicherung (ca. 100 €) entfällt dann.

Ich habe dann Mehrkosten von ca. 35.-- € privat.
Alle Bewohner sparen 100.-- € (mein gesparter Anteil wären ca. 40.-- €.

FRAGE: Kann ich den Anteil des Öltanks, welcher in meiner Privat-Haftpflicht enthalten ist, irgendwie umlegen auf alle Mitbewohner des Hauses ?

Schon mal Danke……………….

Nein.
Wie willst du es denn belegen, was eine einzelne Versicherungsleistung für einen Anteil am Gesamtpreis hat ?
Deine Hilfsrechnung ist recht abenteuerlich. Vorher hat es das gekostet nun setze ich einfach die alte Summe als umlegbare Betriebskosten an ? Oder die Summe, die nun gespart würde ?
Wenn deine Mieter damit einverstanden wären, dann mag das gehen. Es gäbe ja keinen der sich beschwert. Aber was ist wenn mal neue Mieter kommen ? Die wollen vielleicht auch mal Belege einsehen und dann hast Du nichts vorzulegen was die Tankversicherung kostet.

Hast Du denn überhaupt mal geklärt ob eine Privat-Haftpflicht überhaupt in einem Mietobjekt zahlen würde ? Schließlich ist das kein „privater“ Schaden.
Hast Du denn keine Gebäudehaftpflicht ?

MfG
duck313

Hallo duck 313.

Genau so wie du habe ich das Problem der Trennung ja erkannt.
Und auch des späteren Nachweises.

Ich versuche gerade mal alle Versicherungen auf einen Anbieter zu ziehen. Bisher sind die auf zwei Anbieter verteilt.

Eine normale Gebäude-Versicherung habe ich.
Und in der neuen Haftpflicht-Versicherung wäre auch (ZITAT):
Vermietung von Eigentums- / Einliegerwohnungen mit drin.

Ich habe 3 Wohnungen im Haus:

  1. Selbstbewohnt
  2. Dauerwohnrecht Familienangehöriger
  3. Vermietet

Eigentlich wollte ich absichern, wenn z.B. der Postbote auf meinem Grundstück über eine herumliegende Latte stolpert und sich verletzt.

Ich verstehe nicht was ich da brauche.

Ich werde jetzt ein Schreiben machen, das die Tankversicherung Betrag X ohne Nachweis kostet und das vom Bruder und der Mieterin unterschreiben lassen, das sie einverstanden sind.

Was soll das sein?
Eine Wohngebäude-Versicherung gegen Feuer, Leitungswasser-, Sturmschäden?
Diese hätte mit einer Haftpflichtversicherung rein gar nichts zu tun.

Wenn das Haus ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen ist:

dann ist bei Deinem Versicherungs-Angebot genau nix versichert, denn ein Mehrfamilienhaus hat keine Eigentumswohnungen und ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen hat keine Einliegerwohnung.

Für den Postboten und andere Passanten brauchst Du eine Grundstücks-Haftpflicht.

Und in Deiner neuen Privat-Haftpflicht soll auch noch die Öltank-Haftpflicht mit drin sein?
Oben schriebst Du:

Das glaube ich schlichtweg nicht, daß der Öltank bei einer Privat-Haftpflicht mit abgedeckt ist.

Laß die Finger davon, Versicherungen für ein Gebäude/Grundstück online abzuschließen, wenn Du selbst so wenig Ahnung hast.

Geh zu einer Versicherungsagentur vor Ort, auch wenn das am Ende ein paar Euro mehr kostet.

Gruß

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Hallo Gudrun.

Ich mache nichts online !!!
Ich bin beraten worden von meinem Versicherungsvertreter vor Ort.
Die neue Haftpflicht hat eine sogenannte TOP-Deckung.
enthalten: - Vermietung von Eigentums-/ Einliegerwohnungen
- Heizöl unterirdisch, 1974, Beton, Deutschland
Für diese beiden Punkte erhöht der jährliche Beitrag natürlich.
Ist aber weitaus günstiger als das einzeln zu versichern.

JETZT WEISS ICH ABER IMMER NOCH NICHT OB ALLES ABGESICHERT IST >> Postbote ?

Auch der Versicherungsvertreter kann viel erzählen.
Erst der Schadensfall zeigt dann, ob alles auch abgesichert ist.
Habe da leider schlechte Erfahrungen gemacht.

Hi,

Ich bin beraten worden von meinem Versicherungsvertreter vor Ort.
Die neue Haftpflicht hat eine sogenannte TOP-Deckung.
enthalten: - Vermietung von Eigentums-/ Einliegerwohnungen
- Heizöl unterirdisch, 1974, Beton, Deutschland
Für diese beiden Punkte erhöht der jährliche Beitrag natürlich.
Ist aber weitaus günstiger als das einzeln zu versichern.

Also eine Haftpflichversicherung zahlt immer den Schaden anderer. Mir fällt jetzt spontan kein Fall ein wo aus der Vermietung heraus ein Schaden für eine dritte Person entstehen könnte. Aber schaden kann es auch nicht wenn es drin ist :smile:

JETZT WEISS ICH ABER IMMER NOCH NICHT OB ALLES ABGESICHERT IST >> Postbote ?

Für den Fall mit dem Postbote dazu braucht man (wie schon gesagt) eine Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer.
Diese ist auch umlagefähig.

Dein Öltank ist (von den Schilderungen her) dein Risiko, daher ist diese nicht umlagefähig.
Oder ich frage nochmal nach. Die vermietet Wohneinheit hat ihren eigenen Öltank richtig?

Auch der Versicherungsvertreter kann viel erzählen.

Klar kann er.

Erst der Schadensfall zeigt dann, ob alles auch abgesichert ist.
Habe da leider schlechte Erfahrungen gemacht.

Naja man muss ja nicht warten bis der Schadensfall eintritt, sondern fragt solange nach bis man es versteht und mit den Antworten bzw. mit den Versicherungsbedingungen einverstanden ist.
Dann erst sollte man unterschreiben und nicht denken das wird schon passen.
Zumal dich wohl von den Schilderungen her dein Vertrauensmann dich auch nicht richtig verstanden haben dürfte.

Gruß
LampEh

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Der muß Dich doch gefragt haben, was für ein Haus Du hast. Oder nicht?

Toll, aber was nutzt Dir das?
Ich habe doch schon weiter oben erklärt, daß Du beides nicht hast.
Du hast ein Mehrfamilienhaus/Miethaus mit mind. einer vermieteten Wohnung.
Wie die „Wohnrechts“-Wohnung in dem Zusammenhang zu sehen ist, weiß ich aber nicht.

Du brauchst dafür eine Grundstücks-Haftpflicht.
Diese deckt Schäden an Dritten ab, die durch das Haus/das Grundstück verursacht werden.
Bsp. Ziegel fällt vom Dach und verletzt einen Passanten auf dem Gehweg oder den schon genannten Postboten auf dem Weg zu den Briefkästen.

Wer soll das jetzt aus der Ferne wissen?

Hat der doch schon gemacht.
Der bietet Dir was an. was Du nicht brauchst, weil es nicht zutrifft:

Da sehe ich anders.
Im Schadenfall zeigt sich erst, wie „gut“ eine Versicherung ist, aber im Vorfeld kann man die Risiken, die man tatsächlich hat, durchaus absichern.

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Der Mieter selbst ist eine dritte Person und alle seine Besucher auch.
Vermutlich auch der Bruder mit dem Wohnrecht, wenn dieser einen eigenen Haushalt führt.

Das ist mir bewußt… Allerdings kann ich keinen Fall konstruieren worin ich aus der Vermietung gegenüber meiner Mieter etc. in der gesetzlichen Haftung wäre.

Irgendwelche Ideen?

Ich soll mir jetzt was ausdenken, wo ich weder Haus noch Grundstück kenne? :wink:

  • Beschädigung des Mobiliars des Mieters durch a) Regenwasser wg. undichtem Dach oder b) Wasserleitungsrohrbruch;

  • abgebrochener Ast, der das Kfz des Mieters auf dem vermieteten Stellplatz beschädigt;

  • rutschige Stufen im Treppenhaus (frisch gewischt oder frisch gebohnert oder lose Beläge auf den Stufen).

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Hallo.

Habe die Antworten alle gelesen.
Vielen Dank.
Habe auf der Internet-Seite der Versicherung nachgeschaut und siehe da.
Die Grundstücks-Haftpflicht wird dort angeboten !!!
Ich werde ihn jetzt mal darauf ansprechen, warum er mir DIE nicht angeboten hat oder mit eingerechnet hat.
Entweder hat er mir nicht ordentlich zugehört oder er wusste es nicht besser ?
Das Haus kennt er, da er es für die Gebäude-Versicherung vermessen hat.
Ich finde das alles etwas kompliziert, weil ich halt Laie auf dem Gebiet bin.
Ich schreibe noch mal nachdem ich mit dem Versicherungsvertreter gesprochen habe.
Aber meine Frage hier war dann ja durchaus berechtigt………………………….

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Guten Morgen,

hab mal bei meiner Versicherung aus Neugier angerufen. :smiley:
Die Klausel besagt eher das es um die Verkehrsicherungspflichten der Vermieters geht.

Klassisches Beispiel ist das Schneeräumen. Natürlich kann man als Vermieter durch Mietvertrag, Hausordung o.ä. das Risiko wieder auf die Mieter „abwälzen“.
Wer dies nicht macht, der ist mit so einer Klausel gut abgesichert.

Gruß
LampEh

Was genau hast Du erfragt?

Ich hatte das nicht erwähnt, weil jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet ist, egal ob Miethaus oder selbstbewohntes 1-Fam.haus.

Du hattest nach Bsp. eines Vermieters gefragt.

Gruß

Ja, mach das bitte. Ich bin gespannt.

Hallo.
Habe meinen Versicherungsvertreter geschrieben per WhatsApp gestern.

Mein Text: Hallo. Habe gestern auf Eurer Internet-Seite die Versicherung gefunden, die ich wirklich brauche. HAUS-UND GRUNDBESITZER-HAFTPFLICHT. Alles andere deckt meine Ansprüche nämlich gar nicht ab. Ich weiss nicht warum Sie mir die nicht angeboten haben ? Ich hatte doch gesagt das ich für Schäden welche durch z.B Stürze von Passanten auf dem Fussweg oder dem Postboten fällt irgendwas vom Haus auf den Kopf, haben möchte. Die angebotene Haftpflicht deckt diese Schäden m.E. nicht ab. Denke, da gibt es noch Gesprächsbedarf. MFG:

Seine Antwort (Zitat): Moin Herr …… ich weiss nun gerade nicht welches Angebot ich ausgedruckt habe. Beträgt der Betrag 136 € ? Ich habe hier ein Angebot gespeichert mit einer Privathaftpflicht, der Absicherung des Öltanks und einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für 2 vermietete Wohnungen, für 136,11. Ich bin auch der Meinung, das ich dieses Angebot mitgegeben habe. Bei unserem ersten Termin haben wir darüber gesprochen und ich habe auch gesagt dass diese benötigt wird um die von Ihnen genannten Schäden abzusichern. Mit besten Grüssen. ………………. --Zitat Ende–

Anmerkung: Es ist das Angebot für € 136,11.

Angebot wichtigste Daten:
Privathaftpflicht Single Welt € 106.–
Wohnung / Haus / Grundbesitz: Vermietung von Eigentums- / Einliegerwohnungen
Anzahl: 2 € 23,75
Anlagen Gewässerschäden: Heizöl unterirdisch, 1974, Beton, 5000 L.

Ich finde das alles sehr schwierig.
Tut mir auch leid, das es jetzt sehr textlastig wird.

Aber vielleicht habt Ihr ja jetzt einen besseren Durchblick.

Schönen Tag allen.

Na dann kannst du die 23,75 auf die Mieter umlegen.

Gruß
LampEh