Setzen Sie sich mit folgender These kritisch auseinander. „Das
Prinzip alle Macht geht vom Volke aus erwecke Erwartungen der
Bevölkerung an Herrschaftsbeteiligung, die in der
repräsentativen Demokratie unerfüllbar bleiben“
Hier meine Gleiderung:
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- Thema vorstellen - Definition: „repräsentative
Demokratie“ […] Diskussion […]
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Vergleich repräsentativer Demokratie mit direkter
Demokratie […]
Diese Gliederung habe ich meiner Lehrerin so vorgelegt. Sie
meinte es seie so weit in Ordnung allerdings schweife ich von
der These ab.
Sorry, wenn ich das so deutlich sage, aber dass ist die Gliederung für Faule, die sich mit dem Thema nicht auseinandergesetzt haben:
Wie repräsentative Demokratie definiert ist (dabei gehe ich mal davon aus, dass Du repräsentative Demokratie im Sinne des Grundgesetzes meinst), muß mit dem, was die Bevölkerung von Volkssouveränität erwartet, keineswegs deckungsgleich sein (das ist es auch tatsächlich nicht und das liegt nicht nur daran, dass „repräsentative Demokratie“ mehr umfaßt als „nur“ die Volkssouveränität). Was die Bevölkerung von Volkssouveränität erwartet, steht nicht im Grundgesetz. Das muß man - sofern man selbst keine Ideen hat - anders in Erfahrung bringen, z.B. indem man einige Zeit hier in diesem Forum mitliest (oder alternativ das Archiv durchflöht). Ein paar Gedanken, welche Erwartungen die Bevölkerung an Volkssouveränität möglicherweise haben könnte:
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Rückführbarkeit sämtlicher Staatsfunktionen und -entscheidungen auf eine Willensäußerung des Wahlvolkes (demokratische Legitimation)? (wobei die spannende Frage ist, welche Anforderungen man an die „Rückführbarkeit“ stellt)
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Mitwirkung an jedem einzelnen (oder zumindest den wichtigen) Gesetzgebungsvorhaben? (wobei die Frage ist, wie weit die Mitwirkung gehen soll: Wahl eines Parlaments, das dann alles alleine macht? Volksabstimmung über jeden Furz?)
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Teilhabe an bedeutenden Verwaltungsentscheidungen, z.B. an Genehmigungsverfahren für große Industrieanlagen oder Infrastrukturvorhaben? (wobei die Frage ist, wie weit die Teilhabe reichen soll: Anhörung Betroffener im Genehmigungsverfahren? Volksabstimmung über die verfahrensbeendende Entscheidung?)
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Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Wahlvolk?
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Volks"vertreter", die genau das und nichts anderes zu machen haben, was „der“ Wähler (wer auch immer das im Einzelfall sein mag) will, und rechtlich „belangt“ werden können, wenn sie das nicht tun?
Und im zweiten Schritt muß man dann schauen, was davon in der repräsentativen Demokratie, so wie sie nach dem Grundgesetz ist, verwirklicht ist und was nicht. In dem Zusammenhang darf (bzw. muß) man dann auch definieren, was repräsentative Demokratie genau ist …
Und aus den Erkenntnissen dieses Vergleichs solltest Du dann eine Bewertung der These entwiokeln, die Thema Deines Vortrags ist.
Also noch mal kräftig nachdenken, würde ich sagen, denn dass Deine Gliederung vom Thema „abschweife“, ist noch eher höflich formuliert. Sie erreicht das Thema gar nicht, wäre die passendere Formulierung …