Wie kann ich Pfand buchen?

habe ein Problem mit der Buchung von Leergut. Also: Kleiner Lebensmittelladen, EÜR, SKR 03 -

Einkauf 8 Kisten Bier - sollte ich das Konto Leergut (383000) bebuchen, oder alles über WE 19% (341000) laufen lassen? Und wie dann weiter wenn Pfand vom Kunden zurück gebracht wird und schlussendlich wenn der Laden den Pfand beim Großhändler zurückgibt und eine Pfandgutschrift bekommt?
Danke!

Im Buchhalter- Forum von rechnungswesen-portal.de habe dazu folgendes gefunden:

"Also du hast hier zwei verschiedene Geschäftsvorfälle:

  1. Die Beziehung zu Deinem Großhändler. Da buchst Du Wareneinkauf
    X +Forderungen aus Pfand
    X an
    X Verbindl. aus L+L (Bei Barzahlung natürlich Kasse oder Bank)
    Wenn Du dann die Kisten zurückggibst buchst du Kasse
    X an
    X Forderung

  2. Die Beziehung zu Deinen Kunden

Beim Verkauf buchst Du Umsatzerlöse
X + Verbinldichkeiten aus L+L (Du schuldest das Geld nämlich Deibnem Kunden)
X an
X Kasse

Wenn der Kunde das Leergut zurückbringt buchst Du dann

X Kasse
X an
X Verbindl. aus L+L"

Quelle: http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/grundlagen…

Ist das so richtig? Kann das ein Experte bestätigen?

Ich probiers einfach mal :smile:

8 Kasten Bier zu 10 Euro exkl. Pfand von 3,50 Euro

Einkauf vom Großhändler:

080,00 Ware
028,00 Ford. Pfand
128,00 an Bank

Die Ware ist nun im Laden …
der Kunde kauft 2 Kasten Bier …

7,00 Kasse
7,00 an Verb. Pfand

UE jetzt mal ignoriert.

Der Kunde gibt diese wieder zurück…

7,00 Verb. Pfand
7,00 an Kasse

Die 2 Kasten werden an den Großhändler weiter gegeben…

7,00 Bank
7,00 an Ford. Pfand

Ich stelle mir einfach vor, das etwas was gebucht wurde, auch zurück gebucht werden kann, bzw. gegenseitig funktioniert.

Stimme also weitesgehend mit deiner Quelle überein. Obwohl ich jetzt den Kontorahmenplan nicht kenne. Denn demnentsprechend wäre es einfacher ne Lösung zu finden ^^

Hi !

Bei einer EÜR werden - auch für den Bereich Pfand - ausschließlich die Zahlungsströme erfasst. Die Buchung von Forderungen und Verbindlichkeiten kommt bei einer EÜR NICHT vor.

In dem Moment, indem man dem Großhändler die Ware abkauft und bezahlt, wird der gesamte Betrag auf #3400 gebucht. Die Geldbeträge, die man von den Kunden erhält, werden auf #8400 gebucht.

Wenn man denn für eine interne Kontrolle unbedingt will - das Finanzamt interessiert es nämlich nicht - kann man sich zu den Konten #3830 (bezahlter Pfand) und #8720 (Erlösminderungen) Unterkonten wie folgt einrichten:

  • #3830 Pfandgelder an Großhändler
  • #3831 Pfandgelder an Kunden
  • #8720 Pfandgelder vom Großhändler
  • #8721 Pfandgelder von Kunden.

Es ist nur zu bedenken, dass diese zusätzlichen Buchungen oft nur schwer aus den Belegen zu entnehmen sind, die „Buchhaltung“ unnötig aufblähen und so zu einer Mehrarbeit führen.

Die in der Praxis wohl einzig sinnvolle Anwendung scheint mir hier nur darin zu liegen, dass man kontrolliert, ob Mitarbeiter hier Pfandbetrug begehen. Denn jede Flasche, die ich von einem Kunden erhalten habe (#3831) muss ich später vom Großhändler ersetzt bekommen (#8720). Wenn es also zwischen diesen beiden Konten immer wieder zu Abeichungen kommt, ist zu vermuten, dass hier Mitarbeiter entweder Flaschen mehrfach als Pfand abrechnen oder Leergut aus dem Leergutlager entwenden.

In einem kleinen, inhabergeführten Laden scheint mir dieser Fall jedoch äußerst ungewöhnlich.

BARUL76