Natürlich kann dir ein Kind untergejubelt werden, ich weiß wovon ich rede. Aber es ist sinnlos sich vorher, eventuell völlig umsonst, diese Sorgen zu machen.
Wenn Du einen konkreten Anlass hast, so etwas anzunehmen, dass das Kind nicht von dir ist: ich habe schon oben geschrieben: innerhalb einer Woche nach der Geburt Widerspruch gegen die Vaterschaft einlegen. Dass Du, wenn du recht hattest, anschließend keiner Frau mehr trauen wirst, ist wahrscheinlich und durchaus nachzuvollziehen, aber nicht vorher.
Der Gesetzgeber hat vor ca. 20 Jahren dafür gesorgt, dass die Betrügerin darüber entscheidet, ob Du überhaupt den Betrug nachweisen kannst oder nicht. Sie muss einem Vaterschaftstest zustimmen, was sie selbstverständlich nicht tut. Wenn doch, ist sie vermutlich keine Betrügerin und das Kind ist von dir (oder sie hat nur gute Nerven).
Wenn Du das Risiko nicht eingehen willst, gehe keine Partnerschaft ein. Oder nur eine solche, in der die Sache zwischen euch geklärt ist, dass sofort nach der Geburt ein Vaterschaftstest stattfindet. Aber auch das erfordert wieder Vertrauen, denn wenn sie dann überraschend doch nicht mitmachen will, hast du schlechte Karten.
Alternativ kannst Du nur Genmaterial des Kindes und von Dir im Ausland testen lassen. Dann musst Dir nur noch ein guter Grund einfallen, weshalb Du die Vaterschaft des Kindes nicht anerkennen willst – der Test aus dem Ausland gilt natürlich nicht als Beweis. Den musst du verschweigen, weil er illegal ist (strafbar).
Spätestens nach dem negativen Vaterschaftstest (du bist nicht der Vater) solltest Du für ein weiteres Vorgehen einen Rechtsanwalt einschalten.