Wie kann man am besten eine Maßnahme verhindern?

Da ist jemand leider mit Unterbrechungen durch kurze Arbeitsgelegenheiten seit knapp 3 Jahren arbeitslos. Diese Person hat so das Gefühl, dass man nicht mal so richtig von seiten des Amtes zur Ruhe kommen lassen will.

Er ist jetzt leider mal wieder arbeitslos und muss schon wieder zur nächsten Maßnahme. Bislang waren all diese Maßnahmen sinnlos und bestanden aus schwachsinnigen Zeit absitzen. Arbeit hatte er wenigstens für kurz immer von selbst aus wieder gefunden, ohne Hilfe des Job-Centers und ohne Hilfe der Maßnahmenträger.

Allerdings wird ihm jedesmal spätestens nach drei Wochen der Arbeitslosigkeit immer gleich wieder eine Maßnahme über die Rübe gezogen.

Jetzt hat er aus anderen Gründen mal so bisschen das Internet durchstreift und andeutungsweise herausgefunden, wenn man sich beim Maßnahmeträger weigert etwas zu unterschreiben, dass der Maßnahmeträger dann die Aufnahme vom Arbeitslosen verweigert.

Ist das richtig, reicht das aus einfach die Hausordnung, die Datenschutzerklärung oder sonstiges einfach nicht zu unterschreiben und schon kommt die Maßnahme nicht zustande???

Ist das so richtig und machbar und was sagt dann das Job-Center? Wir meinen nicht die Eingliederungsvereinbarung!

Was ist euere Erfahrung oder wie kann man am besten eine Maßnahme verhindern? Aber schlagt bitte nicht vor mit dem Herrn Sachbearbeiter zu reden, dass funktioniert leider nicht!

Der „Jemand“ sollte sich mit diesen Fragen an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.
MfG USKO

Habe selbst die Erfahrung gemacht, dass eine Verweigerung dazu führt, dass einem Teile des ALG gekürzt werden, Du musst schon sehr krank sein oder außerordentliche Gründe vortragen…sorry

Letztendlich gelingt es nicht, eine Maßnahme zu verhindern. Folge von „Aufmupfen“: Geldkürzungen! Wenn du das riskieren willst: bitte!

Hi dakiha,

wenn Du arbeitslos bist und Leistungen beziehst, hast Du quasi 8 Stunden pro Tag Zeit, um Dir eine Arbeit zu suchen oder Dich auf eine Wiedereingliederung vorzubereiten. Dies wird auch durch die Eingliederungsvereinbarung angeordnet. Du erhälst vom Jobcenter Kohle und dafür musst Du alles tun, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.
Geht nun ein Sachbearbeiter davon aus, dass Du dem nicht nachkommst, hat er die Möglichkeit Dich in Maßnahmen zu stecken. Ob diese sinnvoll ist oder nicht entscheidet letztendlich der Sachbearbeiter. Das häufigste Argument ist hier wohl die Gewöhnung an einen geordneten Tagesablauf, was auch immer damit gemeint ist (nicht bis Mittag schlafen…).
Auf jeden Fall sitzt der Sachbearbeiter am längeren Hebel. Wer nicht an Maßnahmen teilnimmt oder die Teilnahme boykottiert, kann bis zu 100 % der Barleistungen verlieren (für den Lebensunterhalt gibt es dann Gutscheine).
Wenn Du wirklich unnötige Maßnahmen umgehen willst, ist es besser Deine Bemühungen anderweitig nachzuweisen (z.B. einmal pro Woche zum Jobcenter und eigene Bewerbungen vorlegen, dabei öfter nachfragen, ob der Sachbearbeiter was hat; gezielt nach sinnvollen Maßnahmen wie PC-Kurse oder Weiter-/Ausbildungen fragen). Die besten Chancen sind hierfür am Jahresanfang.

Ich hoffe Dir mit meiner persönlichen Einschätzung geholfen zu haben. Dies ist nur meine Meinung und keine Beratung.

LG
Franz57

Außer aus gesundheitlichen Gründen, hat man nicht wirklich eine Ausrede nicht an einer Maßnahme teilzunehmen.Es sei denn man bespricht dieses mit seinem Arbeitsvermittler oder man hat eine Arbeitsaufnahme.

Mit irgendetwas nicht machen wäre ich vorsichtig, da eine Nicht - Teilnahme auch mit 30% sanktioniert werden kann.

MfG

Hallo. sorry da habe ich keine Ahnung

Erstens müßte mal bekannt sein was der-/diejenige für einen Beruf hat, das Alter wäre interessant, die allg. Situation.
Zweitens wäre es interessant zu erfahren ob der-/diejenige nachweislich Bewerbungsanstrengungen für eine Tätigkeit unternimmt.
Drittens kann der/diejenige die EGV zur Maßnahme zwar unterschreiben und anschließend die Unterschrift beim MT verweigern, dann soll sich der/diejenige schon mal warm anziehen.
Denn insgesamt ist deine Frage sehr weit hergeholt und nach durchschnittlich menschlichem Ermessen einem geistigem Vakuum zuzuordnen.

Hallo, ich kenne mich da leider auch wenig aus, aber die Person könnte sich für weitere Hilfe mal an ver.di wenden, die haben eigentlich viel Ahnung. Auch die Linken - sofern man sich ihnen zugeneigt fühlt - könnten da Rat wissen. Ansonsten Rechtsauskunft oder für 10 Euro Beratungsschein beim Anwalt. Meinem Gefühl nach, könnte es für die Person klappen, wenn sie sich da stur stellt, bestimmte Sachen zu unterschreiben, die aber wichtig sind!

leider ist diese art der „beschäftigung“ durchaus normal anzusehen. das arbeitsamt/jobcenter kommt damit seinen pflichten nach, alles zu tun um den arbeitslosen weiterzubilden (auch wenn es sich dabei offensichtlich um sinnlose maßnahmen handelt).

kommt der arbeitsuchende dem jobangebot nicht nach, dann haben die sogar die möglichkeit, leistungen zu kürzen, weil derjenge sich ja dann angeblich verweigert. gegen solche maßnahmen hilft einfach nur der altbekannte weg der sorge um eigene die gesundheit. jeder, der mal richtig ehrlich ist, muss doch zugeben, dass er sich eigentlich mal besser um seine gesundheit kümmern müsste um seine arbeitskraft (vielleicht sogar vorbeugend) zu erhalten. dringend zu empfehlen ist da erst einmal der gang zum hausarzt und bei schwierigen fällen, wie z.b. immer wieder auftretenden rückenbeschwerden oder anderen kankheiten, sollte man sich zu einem facharzt überweisen lassen. natürlich ist man für die dauer der behandlung nicht arbeitsfähig und kann leider auch an keinerlei maßnahmen teilnehmen…

sich queer stellen, indem man sich bei bereits angelaufenen maßnahmen in irgend einer art verweigert, bringt normalerweise keine punkte beim amt. da heißt es gleich „der will nicht“ - ist man allerdings krank - so what… da kann keiner was machen - gesundheit geht vor. sollte sich eine krankheit längere zeit hinziehen, ist vielleicht sogar eine reha-kur zu empfehlen.

mit freundlichen grüßen,
hansemann

Hallo dakiha,
da weiß ich auch nicht weiter. Hatte ich noch nie. Ich nehme an, derjenige ist jung und vielleicht ohne Ausbildung???
Besser Ausbildung suchen oder Zeitarbeit oder krank. Unterschrift verweigern bringt Ärger, glaub ich.
Viel Glück, Wed