Da ist jemand leider mit Unterbrechungen durch kurze Arbeitsgelegenheiten seit knapp 3 Jahren arbeitslos. Diese Person hat so das Gefühl, dass man nicht mal so richtig von seiten des Amtes zur Ruhe kommen lassen will.
Er ist jetzt leider mal wieder arbeitslos und muss schon wieder zur nächsten Maßnahme. Bislang waren all diese Maßnahmen sinnlos und bestanden aus schwachsinnigen Zeit absitzen. Arbeit hatte er wenigstens für kurz immer von selbst aus wieder gefunden, ohne Hilfe des Job-Centers und ohne Hilfe der Maßnahmenträger.
Allerdings wird ihm jedesmal spätestens nach drei Wochen der Arbeitslosigkeit immer gleich wieder eine Maßnahme über die Rübe gezogen.
Jetzt hat er aus anderen Gründen mal so bisschen das Internet durchstreift und andeutungsweise herausgefunden, wenn man sich beim Maßnahmeträger weigert etwas zu unterschreiben, dass der Maßnahmeträger dann die Aufnahme vom Arbeitslosen verweigert.
Ist das richtig, reicht das aus einfach die Hausordnung, die Datenschutzerklärung oder sonstiges einfach nicht zu unterschreiben und schon kommt die Maßnahme nicht zustande???
Ist das so richtig und machbar und was sagt dann das Job-Center? Wir meinen nicht die Eingliederungsvereinbarung!
Was ist euere Erfahrung oder wie kann man am besten eine Maßnahme verhindern? Aber schlagt bitte nicht vor mit dem Herrn Sachbearbeiter zu reden, dass funktioniert leider nicht!