Schönen Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf die Rückerstattung der Arbeitslosenversicherung bei nicht erhalteten Leistungen. Falls man sich richtig informiert hat muss ein Student erst die Arbeitslosenversicherung, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden bezahlen. Leider ergab sich auf der Arbeit das Problem, dass man auf der Arbeit einen Vertrag unterschrieben hat der auf 15 Stunden ausgeschrieben ist. Jedoch und obwohl der Arbeitgeber wusste, dass diese Person ein ordentlich eingeschriebener Student ist, wurde man als solcher nicht geführt und schließlich mussten die Abgaben, vorallem die der Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Aufgrund der Arbeitslosigkeit die einem widerfahren ist stellte man einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1. Dieser wurde letzten Endes abgelehnt, da man wie oben beschrieben erst ab 20 Arbeitsstunden als Student darauf Anspruch hat. Also kurz und knapp, man ist Student und zahlt auf der Arbeit alle Abgaben und beim Arbeitsamt wird gesagt, es stehe einem gar nichts zu. Wenn einem schließlich nichts zusteht, dann möchte man zumindest das Geld wiederhaben das man gezahlt hat. Man geht ja auch nicht in den Laden, gibt der Kassiererin Geld und möchte dafür keinen Gegenwert haben. Hat vielleicht irgendeiner eine Idee, wie man solch einen Fall behandeln kann. Ein weiteres Problem stellt folgender Sachverhalt da, die Ablehnung ist schon ein Monat her und daher ist ein Widerspruch nicht mehr möglich bzgl. des ALG I. Ich danke allen, die einem bei solch einem Problem helfen können.
Dankeschön
Schönen Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf die Rückerstattung der
Arbeitslosenversicherung bei nicht erhalteten Leistungen.
Wenn ich deinen Text richtig verstehe, willst Du die zu viel gezahlten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zurück haben.
Dann solltest Du zu deinem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen,
denn dieser ist für deine Gehaltsabrechnung zuständig.
Gruß Merger
Hallo Merger, danke für deine schnelle Antwort. Das habe ich schon getan. Jedoch wurde mir dort erzählt, dass die Jahresabrechnungen für die letzten Jahre schon durchgeführt worden sind und ich daher leider keine Möglichkeit habe mich bei der Firma im Nachhinein die Beträge auszahlen zu lassen.
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