Wie kann man das Widerrufsrecht $355 BGB umgehen?

Hallo, ich plane einen Online Marktplatz zu erstellen wo Privatpersonen bestimmte elektronische Dateien kaufen und verkaufen können. Es handelt sich hierbei definitiv nicht um gestohlenes Gedankengut. Anders als bei Ebay wird das überwiesene Geld des Käufers (bezahlt wird ausschließlich mit Paypal) bei mir für 31 Tage zwischengelagert bis der Verkäufer seinen Erlös erhält. Vorteil ist hierbei, dass der Käufer die Ware sofort erhält und bei Mängel 31 Tage Zeit hat sich zu melden. Aus Kulanz räume ich jedem Käufer die Garantie ein bei einer mangelhaften Ware das Geld zurückzuüberweisen, um mich dann mit dem Verkäufer auseinanderzusetzen. Mir ist bewusst, dass ich hierbei Gefahr laufe beiden Parteien (sowohl Käufer als auch Verkäufer) das Geld zurückerstatten zu müssen.

Meine Frage zielt aber auf das 14-tägige Widerrufsrecht des Verbrauchers im Sinne der §355 ff. BGB ab. Muss dem Käufer ein solches Widerrufsrecht eingeräumt werden?

Ich zweifle daran, da nicht ich sondern der Verkäufer auf meiner Seite die Datei zum Verkauf online stellt und ich lediglich als Vermittler fungiere und für meine Dienstleistung eine Provision vom Verkäufer abzwacke. Diese Provision wird nämlich direkt vom Erlös des Verkäufers abgezogen. Ich habe gelesen, dass das Widerrufsrecht nicht gilt, wenn man bei dem Angebot darauf hinweist, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Ich möchte aber ein standadisiertes Verkaufsformular anzeigen, indem der Verkäufer keine Möglichkeit hat einen solchen Satz einzufügen. Reicht es, wenn ich in den AGBs meiner Seite darauf hinweise, dass es sich bei Verkäufern lediglich um Privatpersonen handelt und Verkäufer bestätigen müssen, dass Sie Privatpersonen sind? Zudem weiß ich nciht wie das mit der Rücksendung ist. Der Käufer kann ja die Datei nicht einfach zurücksenden, wie bei physischer Ware. Sobald der Käufer die Ware erhalten hat, kann weder der Verkäufer noch ich sicherstellen, dass der Käufer dese Ware nicht doch weiterverwendet. Bitte um Rat.

Hallo,

bei so speziellen Fragen empfehle ich einen Anwalt.

Aber ich verkaufe lange genug um dir zu sagen

  1. du bist der Ansprechpartner für Käufer und Verkäufer - also wenn, kriegst du von beiden was auf die Mütze…

und

  1. keiner wartet 1 Monat auf sein Geld. Ebay versucht das gerade mir den neuen Verkäufern , sieh dir mal die Chats an.

Also ein paar Euro in einen Anwalt investieren, der kann dann auch gleich AGB direkt für dich machen. Genau abgestimmt auf dein Projekt.

Viele Grüße

Hallo,

ja müssen Sie. Den Rest lieber einen Fachanwalt fragen. Kostet weniger und hat auch mehr Sinn.

Danke

Hallo!

Das tut mir leid, dass weiß ich leider nicht.
Madlen

Hallo!

Leider kenne ich weder die Rechtslage noch möchte ich mich mit Halbwissen aus dem Fenster lehnen (keinerlei Erfahrung in diesem Spezialbereich),
sorry!

Gruß,
Jörn

Hallo, ich plane einen Online Marktplatz zu erstellen wo
Privatpersonen bestimmte elektronische Dateien kaufen und
verkaufen können. Es handelt sich hierbei definitiv nicht um
gestohlenes Gedankengut. Anders als bei Ebay wird das
überwiesene Geld des Käufers (bezahlt wird ausschließlich mit
Paypal) bei mir für 31 Tage zwischengelagert bis der Verkäufer
seinen Erlös erhält. Vorteil ist hierbei, dass der Käufer die
Ware sofort erhält und bei Mängel 31 Tage Zeit hat sich zu
melden.

Meine Frage zielt aber auf das 14-tägige Widerrufsrecht des
Verbrauchers im Sinne der §355 ff. BGB ab. Muss dem Käufer ein
solches Widerrufsrecht eingeräumt werden?

Ich zweifle daran, da nicht ich sondern der Verkäufer auf
meiner Seite die Datei zum Verkauf online stellt und ich
lediglich als Vermittler fungiere und für meine Dienstleistung
eine Provision vom Verkäufer abzwacke. Diese Provision wird
nämlich direkt vom Erlös des Verkäufers abgezogen. Ich habe
gelesen, dass das Widerrufsrecht nicht gilt, wenn man bei dem
Angebot darauf hinweist, dass es sich um einen Privatverkauf
handelt. Ich möchte aber ein standadisiertes Verkaufsformular
anzeigen, indem der Verkäufer keine Möglichkeit hat einen
solchen Satz einzufügen. Reicht es, wenn ich in den AGBs
meiner Seite darauf hinweise, dass es sich bei Verkäufern
lediglich um Privatpersonen handelt und Verkäufer bestätigen
müssen, dass Sie Privatpersonen sind? Zudem weiß ich nciht wie
das mit der Rücksendung ist. Der Käufer kann ja die Datei
nicht einfach zurücksenden, wie bei physischer Ware. Sobald
der Käufer die Ware erhalten hat, kann weder der Verkäufer
noch ich sicherstellen, dass der Käufer dese Ware nicht doch
weiterverwendet. Bitte um Rat.

Sorry, aber da bin ich überfragt, das ist ja schon eine Frage für einen Anwalt mit Schwerpunkt: Verbraucherschutzfragen.

ziemlich kompliziert deine Frage.
( soweit ich sie dann auch mal überhaupt verstanden habe, weil ich nicht verstehe warum Anbieter und Käufer nicht direkt in Kontakt treten )
sage dir einfach mal was mir dazu eingefallen ist.

als erstes : wie willst du sicherstellen dass jemand kein fremdes Gedankengut anbietet ?

und als zweites, findet man z.B. bei Stickanleitungen diesen Zusatz :

… :„Anleitungen sind wegen des Copyright vom Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen!“ …

vielleicht kannst du das ja so für dich auch anwenden …
mehr gibt mein Kopf dazu nicht her.

liebe Grüße marita

melden. Aus Kulanz räume ich jedem Käufer die Garantie ein bei
einer mangelhaften Ware das Geld zurückzuüberweisen, um mich
dann mit dem Verkäufer auseinanderzusetzen. Mir ist bewusst,
dass ich hierbei Gefahr laufe beiden Parteien (sowohl Käufer
als auch Verkäufer) das Geld zurückerstatten zu müssen.

Meine Frage zielt aber auf das 14-tägige Widerrufsrecht des
Verbrauchers im Sinne der §355 ff. BGB ab. Muss dem Käufer ein
solches Widerrufsrecht eingeräumt werden?

Ich zweifle daran, da nicht ich sondern der Verkäufer auf
meiner Seite die Datei zum Verkauf online stellt und ich
lediglich als Vermittler fungiere und für meine Dienstleistung
eine Provision vom Verkäufer abzwacke. Diese Provision wird
nämlich direkt vom Erlös des Verkäufers abgezogen. Ich habe
gelesen, dass das Widerrufsrecht nicht gilt, wenn man bei dem
Angebot darauf hinweist, dass es sich um einen Privatverkauf
handelt. Ich möchte aber ein standadisiertes Verkaufsformular
anzeigen, indem der Verkäufer keine Möglichkeit hat einen
solchen Satz einzufügen. Reicht es, wenn ich in den AGBs
meiner Seite darauf hinweise, dass es sich bei Verkäufern
lediglich um Privatpersonen handelt und Verkäufer bestätigen
müssen, dass Sie Privatpersonen sind? Zudem weiß ich nciht wie
das mit der Rücksendung ist. Der Käufer kann ja die Datei
nicht einfach zurücksenden, wie bei physischer Ware. Sobald
der Käufer die Ware erhalten hat, kann weder der Verkäufer
noch ich sicherstellen, dass der Käufer dese Ware nicht doch
weiterverwendet. Bitte um Rat.

Hallo,

ich würde an Ihrer Stelle einen IT-Rechtsanwalt um Rat fragen. Diese Frage kann ich nicht beantworten, sorry!

Gruß Geldbote

Hallo,
Auf diese Frage kann ich keine Antwort geben, da ich weder Jurist bin, der an dieser Stelle wohl zu empfehlen wäre, noch ein Freund davon bin, Verbrauchergesetze zu umgehen.
Ich kann Ihnen nur raten, gerade am Anfang einer Existenzgründung, kapitale Fehler weitestgehend auszuschalten. Und Sie haben soeben einen begangen. Statt auf Meinungen und Ratschläge mit u.U. gefährlichem Halbwissen zurückzugreifen, ist fundierte Fachkompetenz gefragt.
Grüße
schimi

Hallo,

dies ist nicht mein Fachgebiet. Dennoch der Versuch einer Antwort / Empfehlung: Was Du verlangst ist eine Rechtsauskunft, welche Dir Sicherheit geben soll, um keine Verstöße gegen geltendes Recht (Gesetz und / oder Verordnungen) zu begehen. Ich empfehle Dir diesbezüglich die Industrie- und Handelskammer oder einen eingetragenen Verein für Rechtsberatungen zu fragen, denn meines Wissens nach dürfen Rechtsberatungen (die Dir auch reelle Sicherheit geben) nur von zugelassenen Anwälten oder entsprechenden Institutionen vorgenommen werden. (Frage vorher nach den Kosten, ich denke aber, dass es bei den Vereinen auch kostenfreie Beratungen bzw. b ei der IHK Empfehlungen gibt; zumindest in der Anfangsphase).

Meine persönliche Meinung ist, dass Du in keinem Fall von privaten Verkäufen sprechen kannst, da Du eine ‚Art‘ online-shop aufbaust und als Vermittler tätig bist. Dies ist eine gewerbliche Angelegenheit.

Also Vorsicht. Finanzamt is watching you!

Gruß
Guenter J. MARI

PS: Denke auch daran, dass bei widerrechtlichen bzw. fehlenden Angaben ein Abmahnverein auf Dich aufmerksam werden könnte und dies kann teuer werden.

Leider keine Ahnung.

Gruß

K-H

Da bin ich die falsche Person.

Kann ich im Moment nix zu sagen
Gruß
westfield

Ich kann leider nicht weiter helfen.