Hallo, in unserem Betrieb wird eine Altersteilzeit angeboten.
3 Jahre aktiv bzw. 3 Jahre passiv.
Wie kann ich berechnen, was ich im Monat Netto bekomme und wieviel ich am Jahresende an Steuer zurückzahlen muss?
Ich habe im Monat 4000€ Brutto bei Steuerklasse 4 , (keine Kinder, keine Kirchensteuer),bekomme ich
2400€ Netto.Der Aufstockungsbetrag meiner Firma beträgt 33%.
Was werde ich dann Netto in der Altersteilzeit bekommen und was werde ich nachzahlen müssen?
Danke
Servus,
das kann das Lohnbüro Deines Arbeitgebers, wo unter Deiner Personalnummer sämtliche Stammdaten erfasst sind, auf Knopfdruck erledigen. Das Stichwort hierzu heißt „Vorwegabrechnung“, und Du darfst den Herrn preisen, wenn dort mit DATEV Lodas gearbeitet wird - Altersteilzeit gehört zusammen mit Baulohn und TVÖD-Löhnen zu den Dingen, die eigentlich keiner außer der „Alten Tante“ DATEV wirklich beherrscht.
Schöne Grüße
MM
Öhm - ich werfe mal Paisy in den Ring.
Tatsächlich „kann“ SAP das auch, allerdings müssen die Systempfleger da schon wissen, was sie tun …
VG
Guido
Danke für die Antwort.
Ich weiß das in unserer Firma mit SAP gearbeitet wird.
Wie kann ich dann aber sicher sein, dass ich den errechneten Betrag wirklich bekomme?
Wenn Du wirklich niemanden findest, der Dir das auf Heller und Pfennig oder Cent ausrechnet:
Bei mir lagen/liegen die Verhältnisse ähnlich (5 Jahre aktiv, 5 Jahre passiv). Mit während des lfd. Jahres nicht versteuerten Aufstockungsbeträgen liege ich netto monatlich bei ca. 85% des regulären 100% - Gehalts. Und zahle jährlich etwa 750€ Steuern nach.
Das etwas niedrigere monatliche Netto hat sich durch dadurch möglichen (Rück) Wechsel von PKV in GKV und (seit Freistellung) etwas niedrigere Lebenshaltungskosten praktisch nicht bemerkbar gemacht.
Letztendlich ist das aber nicht nur eine finanzielle Frage. Man muss auch wissen und nicht nur träumen, was man dann in der üppig erscheinenden Freizeit tun will.
Für mich war die Entscheidung goldrichtig, kenne aber auch Leute, die ziemlich gelangweilt rumhängen.
Allaguud - das lass ich gelten.
Jetzt bin ich ja gespannt, mit welcher Patentlösung Herr @rambam62 ums Eck kommen wird.
Aber ich glaube, wir warten da vergebens. Rindvieh bleibt Rindvieh, auch wenn es als Kamel geboren ist.
Schöne Grüße
MM
Wenn ein Fehler in der Vorab-Berechnung ist (kommt bei SAP vor, wenn es verkehrt gekuschdomaisd ist oder gehandhabt wird, wie Guido bereits erwähnt hat), wird der selbe Fehler auch in den „ernstgemeinten“ Abrechnungen sein: Es ist das selbe SAP-System, aus dem beides generiert wird.
Und jetzt drück ich Dir die Daumen, dass bei Euch beim Aufbau des SAP-Systems dran gedacht wurde, dass Vorab-Abrechnungen möglich sein sollten. Die Verträge und in einigem Umfang auch die Pflichtenhefte werden da nicht von und mit den Frontschweinen gemacht, sondern unter „besseren Leuten“ auf dem Golfplatz - manchmal fehlen dann am Ende ganz essentielle Dinge aus den Niederungen der alltäglichen Praxis.
Schöne Grüße
MM
Huch, ich habe dem Typen, der im April schon nicht mehr frisch war, widersprochen. Ich schäme mich.
Ob er das auch macht, nachdem er mich vor kurzem „Arschloch“ und heute als „Rindvieh“ bezeichnet?
Ich glaube nicht; dafür ist sein Selbstbewußtsein einfach zu übersteigert.
Ohne Grüsse
rambam
hast Du nicht.
Ich warte drauf, dass Du es tust - aber wie gesagt: Vermutlich vergebens.
Oder kommt da doch noch was?
Schöne Grüße
MM
Was habe ich denn da verpasst?
VG
Guido
Ach, nichts weiter - ab und zu vergnüge ich mich damit, die Zeitgenossen, die sich hinter dieser „Pfeilrunter“-Taste verstecken, offen darauf anzusprechen. In der Regel kommt dann nichts weiter.
Schöne Grüße
MM