Wie kann man 'DSL-Mindesqualität' für Privatanschluss vertraglich vereinbaren ?

Hallo Experten,

gibt es eine sinnvolle Möglichkeit eine ‚DSL-Mindestqualität‘ zu vereinbaren ?
Klar, kann es gelegentlich sein, dass ein ‚Ziel-Rechner‘ im Internet mal überlastet ist,
deswegen kann auch eine gute Internetverbindung m.E. in einigen Fällen quasi beliebig langsam werden.
Wie kann man aber ansatzweise ausschliessen, dass der ‚Provider‘ seine ‚50000er‘ Privat-Anschlüsse nicht einfach z.B. ‚zu hunderten‘ zusammenlegt, und dann wieder nur über eine ‚50000er‘-Leitung ins Internet weiterleitet ? Welcher Qualitätsparameter kann hier ggf. vertraglich vereinbart werden ?
vG
wurzel

Mit Qualität hat das wenig zu tun. Wenn ich mehr Obst im Obstorb habe, hat der Obstkorb auch nicht mehr Qualität. Es befindet sich einfach nur mehr im Korb. Darum spricht man hier, in diesem Fall eher um „Mindesgeschwindigkeit“.

Vertraglich macht man da überhaupt nichts. Sie wollen was vom Providor, also haben Sie sich den Regeln/ Gesetzen/ Vertragsvereinbarungen anzupassen, bzw. sie zu akzeptieren. Kein Providor wird jemals so Blöd sein und das „BIS ZU…“ aus seinen Angeboten entfernen. Diese kleinen 2 Wörter „bis zu“ erlaubt so ziemlich jede Geschwindigkeit. Es wird ja nicht versprochen, bzw. es steht nirgens was von „Garantierte“ Geschwindigkeit.

Auch wird es kein Normalsterblicher es schaffen einen selbst erstellten Vertrag über den Vertrag des Providors zu stellen.

Am Ende bleibt, wem es nicht passt, steht woanders hin. Persönlich finde ich am doofsten, man weiß so recht nie, was man am Ende bekommt. Es ist so gesehen, ein reines Glücksspiel. DAS sollte man mal ändern. Nach einem Umzug sitzt man quasie wie auf glühenden Kohlen weil man nicht heraus findet wie schnell am Ende nun die DSL Geschwindigkeit (nicht Qualität) ist.

Hallo,

zu:

„Kein Providor wird jemals so Blöd sein und das „BIS ZU…“ aus seinen Angeboten entfernen.“

Dies ist nicht (mehr) korrekt.

In meinem Vertrag (VDSL 50 TV ohne Splitter) steht geschrieben:

„Der Internet-Zugang wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bandbreitenkorridores von 27 900 kbit/s bis zu 51 300 kbit/s für den Download und von 2 700 kbit/s bis zu 10 000 kbit/s für den Upload überlassen.“

Grüße

fribbe

Hallo Experten,

gibt es eine sinnvolle Möglichkeit eine ‚DSL-Mindestqualität‘
zu vereinbaren ?

Diese muss nach TKG angeben werden.
Die Telekom macht das auch.
Es werden Bandbreitenkorridore garantiert, z.B. min. 10.000kbit/s / max 16.000kbit/s.
Andere Betreiber müssen das eigentlich auch machen.

Klar, kann es gelegentlich sein, dass ein ‚Ziel-Rechner‘ im
Internet mal überlastet ist,
deswegen kann auch eine gute Internetverbindung m.E. in
einigen Fällen quasi beliebig langsam werden.

Richtig, daher wird nur die Synchronisationsdatentransferrate herangezogen.

Wie kann man aber ansatzweise ausschliessen, dass der
‚Provider‘ seine ‚50000er‘ Privat-Anschlüsse nicht einfach
z.B. ‚zu hunderten‘ zusammenlegt, und dann wieder nur über
eine ‚50000er‘-Leitung ins Internet weiterleitet ?

Gar nicht. Ein LTE Mast, wo man 100Mbit/s nutzen können soll, wird z.B. wirklich nur mit 100bit/s versorgt. Bestenfalls mal 3, für jede Sektorantenne einmal.
In der Vermittlung teilen sich nicht hunderte, sondern tausende Nutzer die Anbindung.
Wie schnell die ist, ist geheim.
Es gibt m.W. intern Vorgaben, dass man z.B. maximal 250 16.000er Leitungen an eine 1.000.000er Glasfaser hängt. Das wird auch nicht kommunziert.

Welcher
Qualitätsparameter kann hier ggf. vertraglich vereinbart
werden ?

Leider meines Wissens nach keiner.

Bei der Mindestgüte des Dienstes ist im TKG nicht genau definiert, wo und wie diese Güte gemessen wird. Es kann sein, dass die BNetzA dazu Technische Richtlinien hat. Vielleicht erfährst du da was?
(Es kommt übrigens immer wieder mal vor, dass DSLAM, also DSL-Zugangspunkte, überbucht werden. Dann passiert genau das, was du beschreibst. Der Router sagt: Hossa, ich bin mit 50MBit/s verbunden. Das ganze aber an 100 Routern in der Straße. Und das mit einer einzigen 100Mbit/s Anbindung, weil da, wo jetzt das Neubaugebiet ist, vorher nur 10 Häusern standen.

Wenn sich der Partner darauf einläßt … man kann ja die Verbindungsgeschwindigkeit im Modem auslesen (z.B. bei FritzBox)

Sorry, aber Sie wollen anscheinend einen individuellen Vertrag mit dem internetprivider abschließen. Ich denke, darauf wird sich kein privider einlassen (und schon gar nicht, wennman ihn dadurch in die pflicht nimmt). Entweder schluckt man das Angebot des Providers oder man läßt es!