Hallo Experten,
gibt es eine sinnvolle Möglichkeit eine ‚DSL-Mindestqualität‘
zu vereinbaren ?
Diese muss nach TKG angeben werden.
Die Telekom macht das auch.
Es werden Bandbreitenkorridore garantiert, z.B. min. 10.000kbit/s / max 16.000kbit/s.
Andere Betreiber müssen das eigentlich auch machen.
Klar, kann es gelegentlich sein, dass ein ‚Ziel-Rechner‘ im
Internet mal überlastet ist,
deswegen kann auch eine gute Internetverbindung m.E. in
einigen Fällen quasi beliebig langsam werden.
Richtig, daher wird nur die Synchronisationsdatentransferrate herangezogen.
Wie kann man aber ansatzweise ausschliessen, dass der
‚Provider‘ seine ‚50000er‘ Privat-Anschlüsse nicht einfach
z.B. ‚zu hunderten‘ zusammenlegt, und dann wieder nur über
eine ‚50000er‘-Leitung ins Internet weiterleitet ?
Gar nicht. Ein LTE Mast, wo man 100Mbit/s nutzen können soll, wird z.B. wirklich nur mit 100bit/s versorgt. Bestenfalls mal 3, für jede Sektorantenne einmal.
In der Vermittlung teilen sich nicht hunderte, sondern tausende Nutzer die Anbindung.
Wie schnell die ist, ist geheim.
Es gibt m.W. intern Vorgaben, dass man z.B. maximal 250 16.000er Leitungen an eine 1.000.000er Glasfaser hängt. Das wird auch nicht kommunziert.
Welcher
Qualitätsparameter kann hier ggf. vertraglich vereinbart
werden ?
Leider meines Wissens nach keiner.
Bei der Mindestgüte des Dienstes ist im TKG nicht genau definiert, wo und wie diese Güte gemessen wird. Es kann sein, dass die BNetzA dazu Technische Richtlinien hat. Vielleicht erfährst du da was?
(Es kommt übrigens immer wieder mal vor, dass DSLAM, also DSL-Zugangspunkte, überbucht werden. Dann passiert genau das, was du beschreibst. Der Router sagt: Hossa, ich bin mit 50MBit/s verbunden. Das ganze aber an 100 Routern in der Straße. Und das mit einer einzigen 100Mbit/s Anbindung, weil da, wo jetzt das Neubaugebiet ist, vorher nur 10 Häusern standen.