Hallo,
wer kann mir bei obigem Problem behilflich sein. Die Mutter lebt in einem Haus, der Ehemann ist verstorben. Es gibt 5 Geschwister. Eine Tochter hat sich 2005 einen Niesbrauch eintragen lassen für die Reparatur von Omnibussen. Der Nießbrauch umfasst die Garagen sowie einen Raum im Haus, der als Büro genutzt wurde. Seit mehreren Jahren wird sowohl die Garage, als auch das Büro, nicht mehr genutzt. Anmerken möchte ich noch, dass der Niesbrauchgeber inzwischen 90 Jahre alt ist und eine fortschreitende Demenz vorliegt. Demzufolge gibt es 2 gesetzlich bestellte Betreuer aus der Familie (Enkel der Mutter). Scheint kompliziert, aber kann mir da trotzdem jemand raten?
Danke
Hallo!
Ich wage ja gar nicht zu fragen, aber warum bittet man die Tochter nicht auf das (schon lange) nicht genutzte Recht zu verzichten ?
Das wäre am einfachsten.
Evtl. könnten es die übrigen mit einer gewissen Geldzahlung erleichtern ?
Denn wenn im Vertrag über das Nießbrauchrecht nichts vereinbart wurde, man es endet oder wann es verfällt, dann kann man m.E. rechtlich nichts machen.
Oder man wartet auf den Tod der Nießbrauchnehmerin- dann erlischt es nämlich von selbst.
MfG
duck313
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Man könnte es vielleicht so formulierern, dass sich die Familie nicht ganz „grün“ ist. Also mit freiwillig wird da nicht viel zu erreichen sein.
MfG
Und mit Gewalt erst recht nicht.
Nießbrauch ist ein Recht das jemand ausüben kann oder wie in Eurem Fall auch nicht. Dieses Recht ist im Grundbuch eingetragen und kann nur mit der Einverständnis des Nießbrauchnehmers gelöscht werden. ramses90
Hallo,
Gibt es irgendeine Person, die beide Parteien akzeptieren und die als Vermittler einspringen kann?
Gruß
Jörg Zabel
Das bringt uns nicht wirklich weiter. Aber wir haben was gefunden bezüglich Eigenbedarf, sind uns aber nicht sicher, ob wir es richtig verstanden haben. Die Mutter braucht ja 24 Stunden Pflege und man könnte ja darauf plädieren, dass die Räume gebraucht werden. Weiss da jemand Bescheid?
Danke
Hallo,
Hier weiss wahrscheinlich Keiner Bescheid, so lange wir nur über „den Niesbrauch“ reden. Für eine sinnvolle Auskunft muss man die ganze Formulierung gesehen haben. Am Besten auch mit Vorgeschichte, damit man ahnen kann „was gemeint“ ist.
Wie ist der Niesbrauch 2005 ins Grundbuch gekommen? War ein Notar beteiligt? Wie wäre es, diese Person um eine Auslegung der Formulierung zu bitten?
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
Egenbedarf ist ein Begriff aus dem Mietrecht, eine Art „Rueckgabe“ von vermietetem Wohnraum.
Selbst fuer eine Pflege wird man die Garagen und einen Bueroraum kaum benoetigen, Argumentationsschwierigkeiten.
Niessbrauch ist schon eher ein Begriff aus dem Eigentumsrecht. Die Nutzung GEHOERT dem Niessbrauchnehmer, ein Besitzrecht, das kann niemand „wegnehmen“ oder „zurueckfordern“. Der Niessbrauchnehmer kann die Garagen und das Buero zum Beispiel vermieten. An diejenigen die den Raum fuer die Pflege haben wollen, gegen gerechte Miete, der Nachfrage entsprechend, oder an jeden anderen Fremden.
Gruss Helmut
Wie kann man einen Nießbrauch kündigen?
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Der Niessbrauch-Geber (hier die alte Mutter / deren Vormund oder deren Erben) koennen den Niessbrauch nicht wegnehmen / kuendigen. Sie koennen die Immobilie verkaufen, der Niessbrauch bleibt bestehen (und mindert wahrscheinlich den Kaufpreis).
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Der Niesbrauch-Nehmer kann auf den Niessbrauch verzichten. Gegen Geld oder sonstige Ueberredungskuenste. Beim Tod des Niessbrauch-Nehmers (hier die eine Tochter) erlischt der Niessbrauch, die alte Mutter oder deren Erben oder der zwischenzeitliche Kaeufer der Immobilie erhaelt das Nutzungsrecht zurueck.
Es soll Nutzungsrechte geben, die vererbt werden können. Ohne Kenntnis der genauen Formulierung ist es schwer.
Gruss
Jörg Zabel
Aha. Kümmert sich der Nießbraucher um die Räume? Hat er sie gegen Feuer versichert, finden unterhaltende Maßnahmen statt, also kümmert er sich um Ausbesserungen und Erneuerungen, damit der wirtschaftliche Bestand der Räume nicht gefährdet ist?
Beteiligt er sich an Kosten für Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, Grundtsteuer?
Bitte unbedingt beachten, dass das kein MUSS ist, im Vertrag kann es abweichende Regelungen geben.
Wenn es keine Regelungen gibt und der Nießbraucher sich um nichts kümmert, nichts zahlt, dann könnte man einmal eine Aufforderung dazu formulieren.
Es geht hier um ordentliche Werte und ich denke, dass einem dieser Nießbrauch wirklich ein Dorn im Auge ist.
MICH würde es TIERISCH aufregen, wenn da Räume blockiert werden, ohne dass der Berechtigte sie überhaupt nutzt.
Ich empfehle daher, einen Anwalt zu befragen, ob Kosten vom Nießbraucher in diesem speziellen Fall zu tragen wären. Der wird auch sagen, welche Kosten aus der Vergangenheit nachgefordert werden können und welche verjährt sind.
Da es wohl familienintern ist, würde ich den Anwalt ausdrücklich bitten, einen Brief so zu formulieren, als ob ich in selber geschrieben hätte. Dann würde ich das exakt 1:1 so schreiben und dem Verwandten zukommen lassen.
Somit hast du den Vorteil rechtsicherer Formulierungen, ohne dass der Nießbraucher „Post vom Anwalt“ bekommt - denn sowas eskaliert dann schnell.
Das Ziel ist es doch, den ungenutzten Nießbrauch ohne Ärger löschen zu lassen. Wenn der Nießbraucher sich stur stellt und selber einen Anwalt beauftragt, weil er sieht, dass auch DU schon beim Anwalt warst, dann wird es teuer, ärgerlich, langwierig und mit ungewissem Ausgang.
Der Nießbraucher könnte auch als Reaktion auf den Brief denken: OK, ich muss Geld bezahlen. Dann muss ich auch Geld mit den Räumen verdienen, also hole ich mir [irgendein störendes Gewerbe] als Mieter. Das kann also auch nach hinten losgehen.