Folgender Fall:
Person A bekommt von Person B einen größeren Geldbetrag und unterschreibt über diesen Betrag einen Wechsel. B gibt den Wechsel an befreundete Person C für einen gebrauchten PKW,
C benötigt das Geld z.Zt.nicht, B stirbt, C erinnert sich nach längerer Zeit an den Wechsel, auf dem kein Auszahlungsdatum und der Name von Person C nicht vermerkt ist.
Kann C den Wechsel Person A vorlegen und den Geldbetrag verlangen oder muß ein Rechtsanwalt oder Inkassobüro zwischengeschaltet werden.
Ich freue mich auf jede Antwort.
Kann?
Natürlich kann er. Je nachdem, wie das Papier aussieht, erinnert sich A normalerweise auch dran. Und dann kommt es auf den Mensch A an.
Ich finde, C sollte erst mal hinstiefeln, wenn A sich quer stellt, kann man den Wechsel immer noch einem RA zeigen oder ein Inkassobüro einschalten, das macht aber Aufwand und Zusatzkosten, deshalb warum nicht erst einmal auf die einfache Methode und am Ende noch mit Freundlichkeit? Könnte ja funktionieren, den Gedanken kann man ja mal so zulassen. Scharf schießen kann man ja später noch.
A kann nichts dafür, dass B den Wechsel weitergegeben hat und dass B auch noch gestorben ist, dafür kann er hoffentlich auch nichts (sonst wäre gleich die Polizei dran…), also hat C erst einmal keinen Grund A zu ärgern, oder?
Schöne Grüße,
ynot