Hallo,
angenommen, im August 2015 wurde eine Rechnung nicht bezahlt (vergessen), Warenwert unter 50 Euro. Auf der Rechnung steht „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.“, keine weiteren Hinweise darauf, was passiert, wenn man nicht zahlt. Mahnungen gab es keine. Im Mai 2016 kommt ein Brief von einem Inkasso-Unternehmen, das zusätzlich zur eigentlichen Forderung des Gläubigers folgende Forderungen aufstellt: 5 Euro Mahnspesen/Gläubigerauslagen vom Dezember 2015, 45 Euro 1,0 Inkassovergütung und 9 Euro Auslagenpauschale vom Mai 2016.
Nun erscheinen mir die geforderte Inkassovergütung sehr überzogen, die Mahnspesen völlig aus der Luft gegriffen (eine Mahnung wurde weder im Dezember noch zu irgendeinem anderen Zeitpunkt vom Schuldner erhalten) , die Auslagenpauschale zu hoch (da nur ein einziger Brief verschickt wurde) und der lange Zeitraum zwischen Kauf und Inkassoforderung suspekt. Im Internet habe ich zum Thema Inkassovergütung unterschiedliche Informationen und Tipps gefunden, von „alles bis zum 1,3-fachen Rechtsanwaltssatz und bis zu 20 Euro Auslagenpauschale muss bezahlt werden“ bis „nur die Hauptforderung an den Gläubiger überweisen und das Inkassounternehmen ignorieren“. Die Rechtslage zum Thema, wann eine Mahnung vor der Übergabe des Falles an ein Inkassounternehmen notwendig ist, ist mir unklar. Auch habe ich auf einer Webseite den folgenden Hinweis gefunden:
Die Erstattungspflicht des Schuldners beim Schadensersatzanspruch aus Verzug hat Grenzen. Zunächst hat der Gläubiger nach § 254 Abs. 1 BGB die Pflicht, den Schuldner auf die Gefahr eines besonders hohen Schadenseintrittes hinzuweisen.
-Sind die Forderungen des Inkassounternehmens rechtens? Wie kann man in dem dargelegten Fall gegen die Forderungen des Inkassounternehmens begründeten Einspruch einlegen? Und riskiert man damit einen Schufa-Eintrag?
Grüße vom
duett