Wie kann man Vorteilsannahme § 331 StGB umgehen?

Die Frage klingt erstmal krass, ist sie jedoch nicht.

Wir sind die studentischen Vertreter unserer Fakultät (Fachschaftsrat) und wollen unserem Studienberater für seine großartigen Leistungen und seine Hilfe während des Studiums gern mit etwas Schönem (was genau steht noch nicht fest) danken.

Diese „Schenkung“ darf er jedoch aufgrund des o.g. Gesetzes (http://dejure.org/gesetze/StGB/331.html) nicht annehmen, da es wohl als Bestechungsversuch gewertet werden würde - womit wir beim Problem sind.

Sehen Sie, liebe Community, Möglichkeiten, wie wir hier das Gesetz umgehen können? Folgende Möglichkeiten sind uns eingefallen:

  • symbolisches Abkaufen für einen Cent
  • Handeln nach Artikel 3 des §331 StGB (nur wer ist hier die zuständige Behörde? Dekan der Fakultät? Ordungsamt?)

Ich danke Ihnen bereit im Voraus für Ihre Bereitschaft, uns weiterzuhelfen.

Moin,

Ich danke Ihnen bereit im Voraus für Ihre Bereitschaft, uns
weiterzuhelfen.

bei uns hatte der AStA einen Hausjuristen unter Vertrag. Wenn es bei Euch auch so was gibt, würde ich den mal fragen.

Anderer Ansprechpartner wäre ev. der Kanzler bzw. die Mitarbeiter seines Büros. Das sind auch z.T. Juristen und könne so auch weiterhelfen.

Gandalf

Termin bei der Rechtsberatung hab ich soeben beantragt, danke für den Hinweis!

Mal sehen, was die sagen. Ich poste, was rausgekommen ist.