Wie könnte equal pay in der Praxis aussehen?

Hallo

eine Möglichkeit wäre, dass Männer an der Kindererziehung und Hausarbeit zum gleichen Teil mitarbeiten müssten oder, falls sie das nicht wollen oder können, ihren Frauen den Stundenlohn zahlen, den sie selbst durch die Zeitersparniss erwirtschaften.
Umgekehrt natürlich ebenso.

Das hätte aber keinen Equal Pay zur Folge, sondern würde die Grenze von Männer/Frauen zu Kinderlose/Eltern verschieben.

Ich bin eigentlich der Ansicht, dass Arbeitnehmer bevorzugt ihre Eltern, vor der Allgemeinheit unterstützen sollten. Das könnte man so machen, dass jeder wie bishher RV zahlt, aber wenn man für die eigenen Eltern herangezogen wird, dann würde der betreffende Betrag mit dem Rentenversicherungsbeitrag verrechnet, so dass z. B. jemand, der 150 Euro RV mtl. zahlt und seine Eltern mit 300 mtl. unterstützen muss, diesen RV-Betrag an seine Eltern (bzw. das Altersheim) zahlen könnte und auf diese Weise eben wirklich nur 300 Euro mtl. zahlt und nicht noch zusätzlich 150 Euro für die Rente ehemals gutverdienender kinderloser Doppelverdiener aufbringen muss.

Gruß

Hallo Simsy

eine Möglichkeit wäre, dass Männer an der Kindererziehung und Hausarbeit zum gleichen Teil mitarbeiten müssten oder, falls sie das nicht wollen oder können, ihren Frauen den Stundenlohn zahlen, den sie selbst durch die Zeitersparniss erwirtschaften.
Umgekehrt natürlich ebenso.

Das hätte aber keinen Equal Pay zur Folge, sondern würde die
Grenze von Männer/Frauen zu Kinderlose/Eltern verschieben.

Nicht bei Variante 2, der langfristigen Nachforderungsmöglichkeit - die hat mit Kindern nichts zu tun, nur mit geschlechtsbedingt unterschiedlichen Löhnen.

Ich bin eigentlich der Ansicht, dass Arbeitnehmer bevorzugt
ihre Eltern, vor der Allgemeinheit unterstützen sollten. Das
könnte man so machen, dass jeder wie bishher RV zahlt, aber
wenn man für die eigenen Eltern herangezogen wird, dann würde
der betreffende Betrag mit dem Rentenversicherungsbeitrag
verrechnet, so dass z. B. jemand, der 150 Euro RV mtl. zahlt
und seine Eltern mit 300 mtl. unterstützen muss, diesen
RV-Betrag an seine Eltern (bzw. das Altersheim) zahlen könnte
und auf diese Weise eben wirklich nur 300 Euro mtl. zahlt und
nicht noch zusätzlich 150 Euro für die Rente ehemals
gutverdienender kinderloser Doppelverdiener aufbringen muss.

Das ist schlicht ein ganz anderes Thema. Hat sicher Sinn, passt aber hier nicht recht.

Vielleicht mal selbst dazu etwas posten?

Gruß, Paran

Hallo,

dein Anliegen ist nachvollziehbar und gerechtfertigt.
Leider ist der soziale Bereich immer ein Kostenfaktor, die Wirtschaft ein Gewinnbereich.

Klar bringt ein guter Erzieher oder Lehrer am Ende auch eine Menge Gewinn durch zufriedene, ausgeglichene und interessierte Kinder und Schüler.
Dabei gibt es zwei Probleme: erstens ist es bislang von außen nahezu unmöglich die Qualität eines Lehrers oder Erziehers einzuschätzen (und machen wir uns nichts vor, auch da gibt es nicht nur tolle Arbeitnehmer).
2. die Politiker sind immer nur bis zur nächsten Wahl zuständig, Investitionen, die sich erst in 20 oder 30 Jahren bezahlt machen, traut sich keiner, bzw, derzeit ist genug gut ausgebildetes Volk zu haben (z.B. aus Griechenland und Spanien,etc.), da sind Investitionen in die eigene Bevölkerung nicht nötig - die Wirtschaft kann ausreichend Potential aus dem Ausland abschöpfen.

Die Folge daraus ist nicht die, die ich meinen Kindern wünsche - aber wünschen allein nutzt halt nichts.
Schau Dir nur mal an, in welch kurzer, nahezu Diskussionsfreier Zeit, das Zwölfjahres-Abi durchgesetzt wurde, auf Drängen der Wirtschaft.
Das macht doch klar, woher der Wind weht.

Die Globalisierung hat bislang nur zu noch mehr Arbeitssklaven geführt und das Ende ist nicht abzusehen. Auch Akademiker sind davon betroffen, wenn auch sicher in angenehmerer Weise, als die meisten anderen.

Gruß, Paran

Servus,

dazu müsste erst einmal bewiesen werden, dass es so etwas wie ein „gender pay gap“ wirklich gibt.

Diese Frage wurde vor einiger Zeit hier im Gender-Forum schon ausführlich diskutiert.

Dass ein Mann und eine Frau bei gleicher Ausbildung und gleicher Arbeit gleich bezahlt werden müssen regelt übrigens schon das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (vgl. § 2 (1) Nr. 2 AGG.

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html

Gruß,
Sax