Wie könnte man folgenden Fall bewerten? Unterschlagung?

Moin,

wie könnte man den folgenden Fall bewerten?

Schuldner Sven schuldet Gläubiger Gerd unbezweifelt €1000.- , die Begleichung ist für einen späteren Zeitpunkt vereinbart.
Gerd lässt sich bei einem Treffen Svens Geburtsurkunde(nabschrift) zeigen weil der mal sehen will wie sowas aussieht und Sven händigt sie ihm genau und nur dafür aus.
Gerd gibt diese allerdings unverhofft nicht mehr zurück, sondern behält sie einfach als Pfand für die €1000.- ein.
Wäre das Unterschlagung oder eine andere Straftat?

Ändert sich die Situation rechtlich irgendwie, wenn es sich bei dem Gläubiger nicht um eine Person, sondern um eine Gesellschaft (GmbH) handelt, mit zwei gleichberechtigten Geschäftsführern? Die Vereinbarung der späteren Begleichung käme hierbei von Gerd junior während das Nichtzurückgeben von Gerd senior erfolgt wäre.
Nach meiner Rechtsauffassung kann die einmal getroffene Vereinbarung nur einvernehmlich zwischen Sven und Gerd geändert werden, das Binnenverhältnis und die Meinungsverschiedenheiten der Gerds ist für Sven völlig irrelevant. Stimmt das?

VG
J~

Hallo,

Unterschlagung setzt eine Zueignungsabsicht voraus und dafür fehlt (mindestens) eine der Voraussetzungen nämlich der Wille, Sven dauerhaft um seine Geburtsurkunde zu bringen. Generell kommt man hier im Strafrecht m.E. nicht besonders weit, weil es einfach am Willen fehlt, sich selber einen Vermögensvorteil zu verschaffen bzw. dem anderen einen Schaden zuzufügen.

Zivilrechtlich ist die Sache klar: Sven hat einen Herausgabeanspruch ggü. Gerd.

Gruß
C.